Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Tödlicher Messerstich am Hauptbahnhof: Prozessauftakt am Mittwoch

 Die Große Strafkammer tagt als Jugendstrafkammer, den Vorsitz hat Richterin Susanne Thomas (Dritte von links) .
Die Große Strafkammer tagt als Jugendstrafkammer, den Vorsitz hat Richterin Susanne Thomas (Dritte von links) .

Am Mittwochmorgen ist am Landgericht in Kaiserslautern der Prozess gegen eine 20-Jährige angelaufen, die einen Mann im Kaiserslauterer Hauptbahnhof erstochen haben soll.

Der Mann hatte der jungen Frau am Fuß der Rolltreppe im Kaiserslauterer Hauptbahnhof ans Gesäß gefasst, woraufhin die Frau ein Messer aus ihrer Tasche zückte, es aufklappte und den Mann damit bedrohte. Nach einer anschließenden Rangelei stieß die Frau mit dem Messer gegen den Oberkörper des Mannes, der dabei eine Verletzung erlitt. Bei dem Stich wurde, so führte Staatsanwalt Stefan Orthen aus, eine Arterie verletzt, der Mann starb innerhalb von Sekunden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zwar vorsätzlich zugestochen hat, den Mann aber nicht töten wollte.

Berichte von Drogen und sexuellem Missbrauch

Die zierliche junge Frau zögerte am ersten Verhandlungstag zunächst, öffentlich Angaben zu ihrer Person zu machen, und erklärte sich erst nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger dazu bereit. Nachdem sie im Alter von zwei Jahren mit ihrer Familie in die Vereinigten Staaten zurückgekehrt sei, habe sie dort die Schule bis zum High-School-Abschluss besucht. Schon im Alter von fünf Jahren seien bei ihr eine Aufmerksamkeits- sowie eine Angststörung diagnostiziert worden, weswegen sie noch heute Medikamente benötige. Mit 14 Jahren habe sie angefangen, Cannabis zu rauchen, später habe sie auch zu härteren Drogen wie LSD gegriffen und begonnen, exzessiv Alkohol zu konsumieren, wobei sie hochprozentige Spirituosen wie Wodka bevorzugt habe.

Sie habe schon in der Kindheit mehrfach sexuellen Missbrauch sowohl von Verwandten oder Bekannten als auch von Fremden erlebt, sagte die Angeklagte. Konkrete Angaben machte sie aber nicht. In der Schule sei sie gemobbt worden. Sie habe kein Selbstwertgefühl und in der Vergangenheit Suizidgedanken gehabt. Für die Zukunft strebe sie eine Beschäftigung in der Unterhaltungsbranche oder eine Arbeit mit Tieren an. Sie wolle Menschen zum Lachen bringen und glücklich machen.

Angeklagte: Augen beim Stich geschlossen

Zur Sache ließ sich die Angeklagte durch eine Erklärung ihres Verteidigers ein. Sie habe sich zur fraglichen Zeit im Kaiserslauterer Hauptbahnhof aufgehalten, um mit einem Bekannten ins Schwimmbad zu fahren. Im unteren Bereich der Rolltreppe habe ihr ein Mann von hinten kraftvoll ans Gesäß und zwischen die Beine gegriffen. Sie habe seine Hand weggeschlagen und mit ihm gestritten. Dann habe sie aus ihrer Tasche ein Klappmesser geholt, es aufgeklappt und vor sich gehalten, um den Mann von sich fernzuhalten. Der aber sei auf sie zugekommen und am Gelenk der Hand gepackt, in der sie das Messer hielt. In panischer Angst habe sie dann zugestochen, um sich zu befreien. Wohin sie stach, habe sie nicht wahrgenommen, weil sie ihre Augen geschlossen gehalten habe. Sie habe sich lediglich loslösen wollen.

Die Mutter der Angeklagten bestätigte, dass ihre Tochter unter psychischen Störungen leide. Sie öffne die Tür nicht, wenn es läute, und verbringe ihre Zeit tagelang im Bett oder auf der Couch. Von sexuellen Übergriffen im Kindesalter wisse sie nichts. Auch habe sie keinen Alkohol- oder Drogenmissbrauch bei ihrer Tochter bemerkt.

Videoaufnahmen aus verschiedenen Perspektiven

Vier Zeuginnen schilderten, wie sie die Tat aus unmittelbarer Nähe verfolgt und den Rettungsdienst verständigt hatten. Zudem zeigten Videoaufnahmen den Tathergang aus verschiedenen Perspektiven. Darauf ist zu erkennen, dass der Verstorbene der Angeklagten auf der nach unten führenden Rolltreppe ans Gesäß greift und sich im Anschluss daran ein Streit zwischen beiden entwickelt. Es ist zu sehen, wie der 64- Jährige von der Angeklagten zurückweicht, dann aber wieder auf sie zukommt und ihr Handgelenk ergreift. Nach einer Bewegung der Angeklagten geht der 64-Jährige an einer Wand zu Boden.

Eine Polizeibeamte berichtete, dass sich die Angeklagte noch am Tattag bei der Polizeiinspektion in Landstuhl gestellt und die Tatwaffe übergeben habe. Ein Bekannter der 20-Jährigen bekundete, ihr dazu geraten zu haben. Der Nebenklägervertreter beantragte – nach Ansicht der Videoaufnahmen –, der Angeklagten den rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass die Tat auch als Totschlag gewürdigt werden könne. Er führte an, auf den Bildern sei zu erkennen, dass die Frau mindestens mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Die Beweisaufnahme wird am Montag, 31. März, fortgesetzt.

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