Fragen und Antworten Stadt geht gegen Wildtierfütterungen vor

Ein Leser hatte diesen tierischen Schnappschuss im Juli 2021 auf dem Einsiedlerhof gemacht. An der Stelle wurden Wildschweine im
Ein Leser hatte diesen tierischen Schnappschuss im Juli 2021 auf dem Einsiedlerhof gemacht. An der Stelle wurden Wildschweine im vergangenen Jahr im großen Stil gefüttert.

Wildschweine haben in Dansenberg, Mölschbach oder auf dem Einsiedlerhof in den vergangenen Jahren verlässlich für Aufregung und Schäden bei Anwohnern und Schlagzeilen in den Medien gesorgt. Nicht immer, aber oft spielt dabei laut Stadtverwaltung falsch verstandene Tierliebe eine Rolle: Die Wildtiere werden oft gefüttert und so näher an die Siedlungen gelockt. Damit soll nun Schluss sein.

Was ist neu in der Gefahrenabwehrverordnung?
Bislang beschränkte sich die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Kaiserslautern zur Abwehr der von verwilderten Haustauben und von Wildtauben ausgehenden Gesundheitsgefahren auf eben jene Vögel. Die am Montag im Stadtrat beschlossene Neufassung ergänzt die Verordnung um „Wildtiere einschließlich Neozoen“.

Welche Tiere sind damit gemeint?
Die Liste umfasst Schwäne, Teichhühner, Wildtauben, Wildschweine, Rehe, Füchse, Marder, Wanderratten und nicht als Haustiere gehaltene Gänse, Enten und Fische, ebenso „Neozoen“, eingewanderte Tierarten wie Nilgänse, Waschbären, Nutria, Bisamratten und Schmuckschildkröten.

Wieso wurde die Verordnung aktualisiert?
Die Verordnung musste erneuert werden, weil sie 20 Jahre gültig ist (2002 war sie in Kraft getreten), und man sie dabei hinsichtlich der Neozoen, also fremder Tierarten, überarbeitet. Notwendig wurde die Neufassung laut Verwaltung, da die Tiere zunehmend von der Bevölkerung gefüttert werden und sich deswegen die Beschwerden und Schadensmeldungen beim Ordnungsamt und dem Referat Umweltschutz häuften. Durch die Fütterungen kehrten die Tiere immer wieder zurück oder suchten in der näheren Umgebung nach Nahrung. So gewöhnten sich auch Wildtiere an die Nähe zum Menschen.

Welche Folgen hat die Nähe der Wildtiere zum Menschen?
Da listet die Stadtverwaltung einige auf:

Die Tiere verlieren die Scheu vor Menschen.Tiere sind auf Wegen, Plätzen und Straßen unterwegs, wo es zu aggressiven Begegnungen kommen kann bis hin zu Angriffen.Durch das Futterangebot vermehren sich die Tiere, was besonders bei zugewanderten Arten zu einer Verdrängung der heimischen Tiere führen kann.Die Verschmutzung der Straßen und Wege durch Wildtiere nimmt zu, ebenso die Schäden auf Privatgrundstücken.Übertragungen von für Menschen gefährliche Krankheiten können nicht ausgeschlossen werden.Eine hohe Tierdichte, beispielsweise bei Fütterungen, kann Infektionen zwischen den Tieren begünstigen oder beschleunigen.Was will die Verwaltung konkret tun?
In der Gefahrenabwehrverordnung sind eine Reihe von Geboten und Verboten aufgelistet. Unter anderem: „Verwilderte Haustauben und Wildtiere, einschließlich Neozoen, dürfen im Stadtgebiet nicht gefüttert werden“ und „Die Fütterung von Singvögeln und Haustieren im Stadtgebiet ist so vorzunehmen, dass dieses Futter von verwilderten Haustauben und Wildtieren nicht erreicht werden kann“.

Was ist mit Stadtgebiet alles gemeint?
Unter Stadtgebiet sind laut Verwaltung alle öffentlichen und privaten Grundstücke innerhalb der Stadtgrenzen zu verstehen.

Müssen Hausbesitzer jetzt etwas tun?
Die müssen Müll- und Kompostbehälter so sichern, dass verwilderte Haustauben und Wildtiere keinen Zugang haben.

Gibt es Ausnahmen von der Verordnung?
Nur für Jäger und behördlich genehmigte Futterstellen wie beispielsweise Taubentürme.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Verbote halte?
Die Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Der Stadtrat hat das so beschlossen?
Ja, mit großer Mehrheit. 46 Ratsmitglieder stimmten am Montag mit Ja, zwei dagegen und zwei enthielten sich.

Wie geht’s nun weiter?
Alle Redner waren sich einig, dass die Verwaltung, nachdem die Änderung veröffentlicht wurde, verstärkt die Bürger informieren soll. Das Ordnungsamt soll die Einhaltung dann auch konsequent kontrollieren, forderten Ursula Düll (CDU) und Johannes Barrot (SPD). Denn ein Verbot alleine nütze nichts, es brauche Aufklärung und Kontrolle.

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