Stadtleben Polizei warnt vor den Folgen, die vermeintliche Streiche in der Hexennacht haben können

Rät für Hexennacht zu harmlosen Streichen in den eigenen vier Wänden: Bernhard Erfort.
Rät für Hexennacht zu harmlosen Streichen in den eigenen vier Wänden: Bernhard Erfort.

Die Hexennacht steht bevor: Die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai wird erfahrungsgemäß vor allem von jungen Menschen genutzt, um Streiche zu spielen und Schabernack zu treiben. Doch was als Spaß gedacht ist, kann schnell zur ernsten Sache werden und die Ordnungshüter und letztlich die Justiz beschäftigen. Bernhard Erfort vom Polizeipräsidium Westpfalz weiß, was für die Polizei die unrühmlichen „Klassiker“ der Walpurgisnacht sind.

„In den vergangenen beiden Jahren war es wegen Corona sehr ruhig, da hatten wir in der Hexennacht nur wenige Einsätze“, erinnert sich Erfort. Bereits im Vorfeld hatte die Pressestelle der Polizei unter dem Motto „Bleibt zuhause, haltet Abstand!“ dazu aufgerufen, keine Feiern zu veranstalten. In diesem Jahr dürfte das nun wieder anders werden. Deswegen – und mit Blick auf das FCK-Spiel – plant die Polizei von Samstag auf Sonntag mit mehr Präsenz im Stadtgebiet.

In Sachen Hexennacht sind für die Gesetzeshüter Sachbeschädigungen und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr die häufigsten Vergehen. Erfort nennt Beispiele: „Ein ausgehobener Kanaldeckel kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein und böse ausgehen. Das ist ja ein Loch in der Fahrbahn, in das jemand reinstürzen und sich verletzten kann. Oder ein Fahrzeug kann beschädigt werden.“ In der Dunkelheit seien solche Fallen oft nur schwer zu erkennen. Doch auch eine auf die Straße oder den Gehweg gezerrte Mülltonne könne unter diesen Tatbestand fallen und Verkehrsteilnehmer gefährden. Das Anhalten von Autos, um „Hexenzoll“ zu verlangen, könne ebenfalls einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden – oder als Nötigung. „Besser lassen“, rät Erfort.

Klassiker: Schmierereien

Häufiger seien vom 30. April auf den 1. Mai allerdings die Sachbeschädigungen, vor allem die Schmierereien. Lassen die sich rückstandslos beseitigen und das beschmutzte Objekt in einen Zustand bringen, „wie es vorher war“, sei es keine Sachbeschädigung. Allerdings könnten Geschädigte zivilrechtliche Forderungen stellen – etwa, dass die Täter die Kosten für Fassaden- oder Autoreinigung übernehmen. Auch hier warnt Erfort: „Selbst Senf oder Rasierschaum können Autolack nachhaltig schädigen, und man sieht selbst nach der Reinigung noch, was aufgesprüht war.“ Besser lassen, lautet der Rat.

Wer die Tunichtgute bei frischer Tat ertappt, dürfe sie bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Allerdings sollte man darauf achten, sich nicht selbst zu gefährden – und selbst nicht übermäßig Gewalt anzuwenden. Erfort: „Ansprechen, Personalien geben lassen und wenn sie nicht kooperativ sind oder im Zweifel die Polizei rufen. Ein Pauschalrezept gibt es nicht.“ Seiner Erfahrung nach ließe sich mit Worten schon vieles regeln.

Mit den Streichen ist das so eine Sache ...

Überhaupt sei es im öffentlichen Raum in Sachen Streiche schwierig – denn in nahezu jedem Fall muss irgendjemand die Folgen beseitigen, was Geld und/oder Zeit koste. Das sollten Eltern ihren Kindern am Samstag mit auf den Weg geben: „Immer die Kosten im Hinterkopf haben.“ Im Zweifel „besser lassen“, lautet denn auch der Rat des Polizeibeamten. Stattdessen könnten Kinder den Eltern doch in den eigenen vier Wänden harmlose Streiche spielen. Ohne, dass dadurch Schäden entstehen oder vielleicht sogar Menschen verletzt werden.

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