Kaiserslautern
„Neue Stadtmitte“ liegt wegen Entscheidung aus Mainz auf Eis
„Kaiserslautern bekommt ein neues Gesicht“ ist auf der städtischen Homepage das Projekt „Neue Stadtmitte“ überschrieben. Der Link zur Webcam, die auf dem Rathausdach den Baufortschritt der Baustelle von oben zeigt, läuft ins Leere. Stattdessen ist im Zeitraffer-Youtube-Video der Bau der Einkaufsmall zu sehen. Das ist zwar beeindruckend, aber nicht das, was sich die Besucher 2022 unter dem Begriff „Neue Stadtmitte“ vorstellen. Die Seite ist hoffnungslos veraltet.
Doch selbst wenn es eine aktuelle Webcam gäbe: Es gibt in Sachen „Neue Stadtmitte“ schlicht nichts zu sehen rund um Fackelbrunnen, Tourist Info und Fruchthalle. Dabei hätten die Arbeiten laut Pressemitteilung (vom 15. Februar) bereits im April beginnen sollen, spätestens im Mai. Das gut sieben Millionen Euro teure Großprojekt, bei dem unter anderem der zentrale Busknotenpunkt umgestaltet wird, sollte bis Sommer 2023 abgeschlossen sein – laut ursprünglicher Planung.
„Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht“, sagt Christoph Schenk, Abteilungsleiter Straßenbau im Referat Tiefbau der Stadtverwaltung, „weil die Zeit wegen Fördergeldern drängt, hatten wir die Ausschreibung zügig auf den Weg gebracht.“ Darauf hätten sich mehrere Firmen gemeldet, erläutert Schenk, ohne ins Detail zu gehen. Die Angebote seien wie üblich im Referat überprüft und für die politischen Entscheidungsträger aufbereitet worden.
Ein Unternehmen hat die Vergabekammer angerufen
Allerdings habe sich ein auf die Aufträge mitbietendes Unternehmen nun über das Vergabeverfahren beschwert. Schenk: „Das ist ihr gutes Recht. Firmen können sagen, dass sie mit der Auftragsvergabe oder der Ausschreibung nicht einverstanden sind und die Verwaltung rügen.“ Diese Rüge sei zurückgewiesen worden und die Bieterin habe die Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz eingeschaltet. Welchen Punkt der Vergabe das Unternehmen konkret bemängelt, das will Schenk mit Blick auf das laufende Verfahren nicht sagen.
Die im Wirtschaftsministerium angesiedelte Vergabekammer ist nach eigenen Angaben zuständig für „die Überprüfung von Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber dienen“. Und solange die Kammer keine Entscheidung getroffen hat, darf die Firma, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, nicht loslegen.
Schenk zeigt sich ernüchtert: „Wir warten jetzt seit Wochen darauf, dass die Kammer sich den Fall anschaut und entscheidet.“ Dass es so lange dauert, liege an personellen Schwierigkeiten. Dabei ist laut Schenk vorgeschrieben, dass die Vergabekammer gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen innerhalb von einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags eine Entscheidung treffen muss. Schenk: „Aber da gibt es Ausnahmen bei rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten.“ Dazu zählten die Personalengpässe. Der am 11. Februar in Mainz eingegangene Antrag auf ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren hätte also bis 18. März erledigt sein müssen. Dann wurde die Frist – wegen des Engpasses – bis 13. Mai verlängert, anschließend noch einmal bis zum 15. Juli.
Verschiebungen können vielfältige Folgen haben
„Das ist für uns jetzt eine schwierige Situation“, sagt Schenk und zählt mögliche Folgen der Verzögerung auf: „Wenn die Maßnahme nicht rechtzeitig abgerechnet ist, droht der Verfall von Fördergeldern. Außerdem kann es sein, dass wegen der derzeitigen heftigen Preissteigerungen die anderen Bieter ihre Bindefrist an das Angebot nicht verlängern.“ Und selbst wenn sie weiter dabei bleiben, steigen die Kosten für die Baumaßnahme, weil die Materialien teurer werden und die Transportkosten steigen. Außerdem verschieben sich die Bauarbeiten – in jedem Fall – auf für Straßensanierungen witterungsbedingt ungünstige Jahreszeiten: Herbst und Winter. „Nicht zu vergessen, dass wir für bestimmte Aufgaben Spezialisten brauchen, die separat beauftragt werden. Die warten nicht gerade darauf, dass wir irgendwann mal loslegen ...“
Dass Bieter ihre Bindefrist nicht verlängern, sei der schlimmste Fall, erläutert Schenk: „Das würde bedeuten, dass die Stadtverwaltung selbst im Fall eines positiven Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens keine Bieterin mehr hat, die beauftragt werden kann.“ Dann müsse erneut ausgeschrieben werden. Auch nicht schön: Sollte die Antragstellerin mit der Entscheidung der Vergabekammer nicht einverstanden sein, könnte sie sogar noch vorm Oberlandesgericht klagen, was zusätzlich Zeit koste. Ob es dann noch mit der Förderung aus dem Programm „Aktive Stadtzentren“ funktioniert, sei fraglich.
Doch der Abteilungsleiter hofft, dass die Vergabekammer dieses Mal die Frist nicht bis zum letzten Tag ausreizt – geschweige denn, ein weiteres Mal verlängert, und es bald endlich losgehen kann.