Kaiserslautern Krankenhaushygieniker Thomas Ecker zu Anti-Masken-Flugblatt: „Das ist Unsinn“
„Die Maske“ ist das Flugblatt überschrieben, das über eine Leserin die RHEINPFALZ erreicht hat und wohl auch online kursiert. Darauf sind Sätze wie „Die Maske ist ein Instrument zur Gedankenkontrolle“ oder „Wie in aller Welt kommen Merkel und Söder darauf, eine Maskenpflicht in Deutschland einzuführen? Beide sind medizinische Laien ...“ zu lesen. Dazu gibt’s etliche Erklärungen, wieso eine Alltagsmaske, beispielsweise selbstgenäht aus Stoff, oder eine medizinische Maske nicht vor Viren schützt.
„Das sollen die Masken ja auch überhaupt nicht“, sagt Thomas Ecker, Leiter der Krankenhaushygiene im Westpfalz-Klinikum. Die Masche sei einfach zu durchschauen: „Da widerlegt jemand etwas, was niemand behauptet hat.“ Es sei noch nie Aufgabe solcher Alltagsmasken gewesen, den Träger vor Viren zu schützen – stattdessen schütze der Träger so sein Umfeld und die Mitmenschen. Ecker: „Das ist eine Schutzwirkung nicht für sich selbst, sondern anderen gegenüber.“ Wenn jeder in den entsprechenden Situationen konsequent eine Maske trage, werde die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt, denn die Wahrscheinlichkeit, jemanden über Tröpfchen oder durch Aerosole anzustecken, sinke.
Anders kann das im medizinischen Umfeld aussehen, wo spezielle Atemschutzmasken davor schützen, dass Viren dadurch eindringen. Ecker: „Solche FFP2- oder höherwertige Masken werden bei uns eingesetzt, um das Personal zu schützen, wenn ein Patient noch nicht getestet ist oder gar infiziert ist.“
Krankenhaushygieniker Ecker: „Das ist Unsinn“
„Abstandsgebot und Maske gelten nicht für Personen mit Attest“, ist handschriftlich auf das Flugblatt gekritzelt. Tatsächlich können Ärzte bei Menschen mit bestimmten Erkrankungen Atteste verschreiben, um sie vor der Maskenpflicht zu befreien, erläutert Ecker – beispielsweise Patienten mit einer chronischen Atemwegsinfektion: „Wenn die ihre keimbelastete Atemluft permanent in eine Maske ausatmen, atmen sie die Keime ja auch wieder ein.“ Das könne problematisch sein. Ob Ärzte allerdings ein solches Attest auch ohne medizinische Notwendigkeit ausstellen? „Ich will nicht ausschließen, dass es da schwarze Schafe gibt, die vielleicht aus ideologischen Gründen solche Atteste ausstellen.“
Ein weiterer Vorwurf des Flugblatts lautet, dass sich Kohlendioxid unter den chirurgischen Masken sammele – was im Extremfall Hirnfunktionen einschränken könne. Ecker: „Die Maske schadet nicht. Ärzte und Pflegepersonal im Operationssaal haben den ganzen Tag Masken auf. Für gesunde Menschen ist das völlig unproblematisch.“ Wer vom Arbeitgeber verordnet bei körperlicher Arbeit den ganzen Tag eine Maske tragen muss, sollte das allerdings mit dem Arbeitsmediziner absprechen, und beim Sport sollte man – nach Möglichkeit – ebenfalls auf das Tragen einer Maske verzichten. Ecker: „Gerade die selbstgenähten Masken sind oft dicker vom Stoff, als die chirurgischen.“
Das Fazit des Arztes, der sich seit März intensiv mit dem Coronavirus beschäftigt hat, zum Flugblatt lautet: „Das ist Unsinn, hier werden die Leute hinters Licht geführt. Die Wirkung der Masken reicht aus, um die Übertragungswahrscheinlichkeit stark zu reduzieren.“ Vorausgesetzt die überwiegende Mehrheit nutzt die Masken richtig. Zumindest im Westpfalz-Klinikum sei ihm noch keine Beschwerde wegen der Maskenpflicht im Haus zu Ohren gekommen.
Dem Verfasser droht eine Geldbuße
Von der RHEINPFALZ darauf hingewiesen, beschäftigte sich auch die Stadtverwaltung mit dem Flugblatt. Das Verteilen eines nicht-gewerblichen Flugblattes falle – vereinfacht dargestellt – üblicherweise unter den genehmigungsfreien sogenannten Kommunikativen Gemeingebrauch. „So auch in diesem Fall“, antwortet die Verwaltung. Allerdings müssten öffentliche Druckerzeugnisse (also auch Flugblätter) Name und Anschrift des Verfassers enthalten. „Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers, genannt sein“, steht im rheinland-pfälzischen Pressegesetz. Und aus dem Rathaus heißt es: „Das ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Das Flugblatt darf also in dieser Form nicht verteilt werden.“ Die Nichtangabe des Verfassers sei Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 5000 Euro geahndet werden könne.
Zur Sache: Maskentragen bei 35 Grad
Krankenhaushygieniker Thomas Ecker gibt Tipps, wie man im Hochsommer mit seinem Mund-Nasen-Schutz umgeht – ob chirurgisch und gekauft oder aus buntem Stoff selbstgenäht. „Wichtig ist, auch bei Hitze, dass die Maske richtig sitzt – also über der Nase“, betont Ecker. Denn beim Niesen oder Schnaufen könnten Tröpfchen freigesetzt werden. Außerdem sollte man nicht ständig mit den Händen an der Maske herumspielen und sie geraderücken. „Deswegen gilt: immer mal wieder die Hände waschen.“ Im Freien sei das Tragen einer Maske meistens nicht notwendig – vorausgesetzt man halte Abstand zu seinen Mitmenschen.
Eine Maske werde, gerade bei Bewegung oder körperlicher Anstrengung bei 35 Grad, durch Atemluft und Schweiß schnell feucht, was ihr Rückhaltevermögen beeinträchtige, die Schutzwirkung lasse nach. „Wenn die Maske feucht ist, sollte sie ausgetauscht werden“, rät Ecker. Man könne auch die chirurgischen Masken problemlos an der Luft trocknen. So werden die Feuchtkeime abgetötet. Von Plastikbeuteln zur Aufbewahrung rät der Mediziner ab. Löst sich das Vlies einer Maske, gehöre sie in den Müll.