Kaiserslautern Kolb: Mitglieder entscheiden

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Der Verein für Baukultur und Stadtgestaltung wird seine Mitglieder abstimmen lassen, ob er sich in Sachen „soziokulturelles Stadtteilzentrum Friedenshalle“ bei der Innensanierung des Gebäudes engagiert. Das hat die Vereinsvorsitzende Karin Kolb erklärt, die die Pläne mit Skepsis aufgenommen hat.

Der Verein hatte angeboten, die Kapelle innen zu sanieren, damit dort ein Veranstaltungszentrum mit kulturellem Charakter eingerichtet werden kann, das dem ganzen Viertel zugutekommt. Die Stadtverwaltung wiederum hatte in einer Ausschreibung nach Interessenten gesucht, die die Kapelle mieten und innen sanieren. Interesse hat die Volkshochschule angemeldet, die zusammen mit dem Kulturreferat und der Zukunftsregion Westpfalz ein Konzept für ein „soziokulturelles Stadtteilzentrum Friedenshalle“ ausgearbeitet hat (wir berichteten gestern). Ziel des Konzeptes ist es, eine öffentliche Kulturbegegnungsstätte zu errichten, wobei Aspekte der Integration berücksichtigt werden sollen. So könnte es Integrations- und Sprachkurse in der Friedenshalle geben, hierfür werden ohnehin neue Räume benötigt, da die Kapazitäten im Weiterbildungszentrum in der Kanalstraße nahezu erschöpft sind. Kolb erklärte dazu: „Wenn nach diesem Konzept faktisch eine Zweigstelle der Volkshochschule aufgemacht wird, wie ist dies noch mit den uns gegenüber formulierten Bürgerwünschen und der kulturellen Vielfalt, die unseren Vorstellungen zugrunde liegt, vereinbar?“ Das Konzept beinhalte eine Nutzungsänderung, die Auswirkungen auf das Engagement des Vereins habe. Es stelle sich die Frage, in welchem Maße dessen Vorstellungen dann noch realisierbar sind. Die Vorsitzende fragt weiter : „Welche Rolle wird uns zugewiesen?“ Der Verein dürfe die Innenrenovierung und Innenausstattung, zusätzlich die Architekten und die Bauleitung bezahlen. Bei all diesen Leistungen sei der Projektträger dann dem Verein gegenüber weisungsbefugt. Außerdem müsse grundsätzlich geprüft werden, ob der Raumbedarf vereinbar ist mit den denkmalpflegerischen Belangen. Der hallenähnliche Gebäudecharakter dürfe aus Gründen des Denkmalschutzes nicht verändert werden. Das aber passiere, wenn Schulungsräume geplant sind. (dür)

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