Kaiserslautern
Kaiserslautern will Schottergärten abschaffen
„Artenarme, flächige Steinschüttungen mit wenig oder ohne Bepflanzung (...) sind nicht erlaubt“, heißt es im Entwurf der Satzung, den Gerhard Prottung, Leiter des städtischen Referats Grünflächen, am Montag im Umweltausschuss erstmals vor- und zur Diskussion stellte. Neben dem Verbot von Schottergärten sieht die Satzung unter anderem Regelungen zu Anteil und Art der Begrünung von Grundstücken vor, ebenso zum Pflanzen von Bäumen oder der Dach- und Fassadenbegrünung. Vorgaben für private Kinderspielplätze sind darin ebenfalls zu finden – etwa „Rutschen sind vorzugsweise nach Norden auszurichten“ oder „Die Sandspielfläche muss einen Sitzrand haben“.
Vergleichbare Vorlagen gibt es kaum
Wie Prottung erläuterte, richtet sich die Grün- und Freiflächengestaltungssatzung an alle privaten und öffentlichen Bauwilligen im Stadtgebiet und an alle, die eine bestehende Grün- oder Freifläche auf einem bebauten Grundstück umgestalten. Ziel der Satzung sei, das im Klimaanpassungskonzept der Stadt festgeschriebene „Hitze mindern – Grün schaffen“ und die „Durchgrünung und Gestaltung von Grundstücken“ zu erreichen. Durch die Maßnahmen werde die Vielfalt an Arten und Lebensräumen in der Stadt gefördert, zudem das Stadtbild durch die Begrünung aufgewertet und die Lebensbedingungen der Bürger verbessert.
Der Referatsleiter betonte, dass die Satzung, wenn sie vom Stadtrat beschlossen wird, allgemeinverbindlich ist – jeder im Stadtgebiet müsse sich daran halten oder mit Konsequenzen rechnen. Da die Materie sehr komplex sei, hätten gleich mehrere Referate daran mitgearbeitet und intensiv diskutiert. Vorlagen gebe es bislang kaum: „In den meisten Städten ist sowas noch nicht vorhanden.“ In der Pfalz kenne Prottung lediglich Speyer mit einer vergleichbaren Satzung. Herausgekommen sei für Kaiserslautern „keine Fantasie-Satzung, sondern ein Werk mit Hand und Fuß“. Das sei wichtig, so der Referatsleiter: „Wir waren uns der Bedeutung bewusst, schließlich stellen wir hier etwas vor, was große Auswirkungen auf Bauwillige hat.“
Weiter an den Details arbeiten
Als eine Herausforderung „auch in der Diskussion mit den Bürgern“ bezeichnete Walfried Weber (CDU), der die Umweltausschusssitzung am Montag in Vertretung von Dezernent Peter Kiefer leitete, den Entwurf. Aus dem Gremium kam überwiegend Zustimmung, allerdings müsse an Details noch gearbeitet werden. Als Beispiele nannte Antje Funck (für die CDU im Ausschuss) die genaue Festsetzung des Begrünungsanteils oder den ihrer Meinung nach hohen Anteil an vorgeschriebenen Sträuchern und Bäumen bei der Grundstücksgestaltung. Funck: „Das scheint mir etwas zu detailliert und übermotiviert.“
Für Jürgen Reincke war es ein „guter Entwurf, in dem an vieles gedacht wurde“. Allerdings attestierte er: „Im Detail ist er nicht gut genug.“ Es sei richtig, den „Gärten des Grauens“, wie er die Schottergärten nannte, den Riegel vorzuschieben. Doch das Zulassen von Abweichungen von der Satzung werde der Verwaltung viel Arbeit bescheren. Weitere Kritikpunkte des Nabu-Vorsitzenden, der für die Freien Wähler im Umweltausschuss sitzt, waren beispielsweise die Festlegung auf Sträucher („Können das nicht Stauden sein?“) und die vorgeschriebene Substrathöhe auf begrünten Flachdächern („Zwölf Zentimeter? Da geht auch weniger“).
„Die Bürger werden Sturm laufen“, erwartet dagegen Dietmar Theißinger (FDP), der dafür plädierte, Umbauten im Bestand auszunehmen und die Satzung nur für Neubauten zu erlassen: „Wenn jemand auf seinem Grundstück eine Garage baut, bestimmen wir mit der Satzung gleich über den ganzen Garten.“ Verwaltung und Politik sollten mit den Bürgern arbeiten und nicht gegen sie.
Da die Ausschussmitglieder weiteren Redebedarf sahen, sammelt die Verwaltung zunächst die Vorschläge aus dem Gremium, um den überarbeiteten Satzungsentwurf möglichst in einer Sitzung mit dem Bauausschuss gemeinsam zu diskutieren. Läuft alles nach Plan, soll der Stadtrat bereits Anfang Dezember über die Satzung entscheiden.