KAISERSLAUTERN RHEINPFALZ Plus Artikel Gericht untersagt „Querdenken“-Demonstration

Wie eine Stadtsprecherin am Freitagabend sagte, sind am Vormittag vier Eilanmeldungen aus dem „Querdenken“-Umfeld eingegangen un
Wie eine Stadtsprecherin am Freitagabend sagte, sind am Vormittag vier Eilanmeldungen aus dem »Querdenken«-Umfeld eingegangen und im Laufe des Tages geprüft worden: Zwei Demonstrationen auf dem Messeplatz, eine im Volkspark und ein »Busaufzug durch die Stadt« wurden von der Versammlungsbehörde ebenfalls untersagt.

Das Verwaltungsgericht hat die für Samstag in Kaiserslautern geplante „Querdenken“-Demonstration untersagt. Das bestätigte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Westpfalz gegenüber der RHEINPFALZ am Abend. Die Organisatoren der Demonstration hatten vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt. Die Stadtverwaltung hatte die Demonstration zuvor verboten.

Nachdem die Stadtverwaltung am Donnerstagabend eine im Volkspark geplante „Querdenken“-Demonstration untersagt hatte, haben die Anmelder nach Angaben der Stadt vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt einen Eilantrag gestellt, mit dem das Verbot aufgehoben werden sollte.

Die Stadt beruft sich beim Verbot auf das am Mittwoch verabschiedete 3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und sah „die für die vorliegende Untersagung notwendigen Voraussetzungen sämtlich erfüllt“.

Unter anderem sei nach den Erfahrungen mit Versammlungen der „Querdenken“-Vereine in jüngster Zeit davon auszugehen, dass kein ordnungsgemäßer Verlauf der beabsichtigten Veranstaltung sicherzustellen ist.

Wie die Stadtsprecherin sagte, sind am Vormittag außerdem vier Eilanmeldungen aus dem „Querdenken“-Umfeld eingegangen und im Laufe des Tages geprüft worden. Zwei Demonstrationen auf dem Messeplatz, eine im Volkspark und ein „Busaufzug durch die Stadt“ wurden von der Versammlungsbehörde ebenfalls untersagt.

Neben den bereits für die erste Absage genannten Gründen seien die Anmeldungen zu spät eingereicht worden – geplante Veranstaltungen müssten 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden –, und die Voraussetzungen für Eilversammlungen seien nicht gegeben.

Erlaubt wurde von der Stadt die Gegendemonstration auf dem Stiftsplatz „Kaiserslautern hält solidarisch Abstand“, die um 16 Uhr beginnt. Eine weitere Gegendemonstration, die am Kugelbrunnen in der Riesenstraße geplant war, wurde von den Anmeldern abgesagt.

Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Westpfalz erklärte am Abend gegenüber der RHEINPFALZ, die Einsatzkräfte der Polizei würden trotz des durch das Gericht bestätigten Verbots der Demonstration vor Ort sein.

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