Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Falschparker: Wenn der E-Scooter zum Hindernis wird

Gesammelte Werke: Fast täglich begegnen Rudolph Kuby Elektrotretroller, die mitten auf Gehwegen abgestellt sind.
Gesammelte Werke: Fast täglich begegnen Rudolph Kuby Elektrotretroller, die mitten auf Gehwegen abgestellt sind.

„Für Menschen mit einer Sehbehinderung oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen können falsch abgestellte E-Scooter ein gefährliches Hindernis sein“, mahnt Rudolph Kuby an. Doch ihm, der Stadtverwaltung und sogar dem Verleiher bleibt eigentlich nur, die Nutzer dafür zu sensibilisieren.

„Meine Frau ist stark sehbehindert, sogar fast blind“, sagt Rudolph Kuby im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Der Weg zu ihrer Arbeitsstelle, einer Massagepraxis in der Innenstadt, gestalte sich seit es die Elektrotretroller in Kaiserslautern gibt oft schwierig. Kuby: „Meine Frau ist ja Hindernisse gewohnt, mit dem Blindenstock lassen sich viele Dinge gut finden. Bei Elektrorollern, die auf dem Bürgersteig stehen, ist das ein wenig anders.“ Die schmalen Gefährte seien nur schwer zu ertasten und man könne leicht darüber stolpern oder am Lenker hängenbleiben. Beides sei seiner Frau auch schon passiert. Deswegen fährt Kuby auf dem Weg zu seiner Arbeit den Fußweg seiner Frau ab, um E-Scooter-Hindernisse zu beseitigen: „Aber das kann es doch nicht auf Dauer sein!“

Also habe er die Stadtverwaltung angeschrieben – „schließlich ist doch die Ordnungsbehörde dafür zuständig, dass nichts auf den Gehwegen herumsteht“. Falsch geparkte E-Scooter sehe er täglich gleich mehrfach, und für Frauen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer könnten die E-Scooter ebenfalls ärgerliche Hindernisse darstellen. Die Stadtverwaltung hat ihm mittlerweile geantwortet: „Im Vertrag mit der Leihfirma wurden zwar Anforderungen für das Abstellen der Roller getroffen, damit keine anderen Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen) behindert werden.“

Doch in der Realität müsse unterschieden werden, ob der Roller von einem Mitarbeiter der Verleihfirma (beispielsweise nach einem Ladevorgang) oder von einem Nutzer abgestellt wird. Für den Verleiher sei es nicht möglich, sicherzustellen, dass der Roller vom Nutzer verkehrsgerecht und der Nutzungsvereinbarung entsprechend abgestellt wird. Denn auch „nachträgliche Vertragsstrafen“ würden vielleicht bei einer erneuten Nutzung Erfolg zeigen. Letztendlich müsste aber dem Nutzer nachgewiesen werden, dass er den Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt hat. Nachdem die Roller jedoch von jedermann verstellt werden können dürfte es schwerfallen, dem Nutzer ein Fehlverhalten nachzuweisen. Das Schreiben an Kuby endet mit dem Absatz: „Aus Sicht der behinderten Verkehrsteilnehmer als auch der Ordnungsbehörde kann die Problematik leider nicht befriedigend gelöst werden.“

Auf Nachfrage bestätigt die Stadtverwaltung, dass im Rathaus regelmäßig Beschwerden über falsch abgestellte Roller eingehen. Die würden an die beiden Unternehmen weitergeleitet – neben Tier Mobility bietet neuerdings das Unternehmen Bird seine E-Scooter in Kaiserslautern zum Ausleihen an – und beseitigt. Weder die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde noch der Stadtbildpflege seien angewiesen, Roller zur Seite zu stellen: „Behinderungen melden die Kolleginnen und Kollegen weiter“, sagt das Rathaus.

Die offizielle Statistik der Polizei verzeichnet nach Angaben einer Sprecherin bislang erst einen „Unfall“ mit einem geparkten E-Scooter: „Und zwar wurde ein abgestellter E-Scooter am 19. Februar abends von einer starken Windböe erfasst, umgeworfen und gegen ein geparktes Fahrzeug geschleudert. Dadurch entstand Sachschaden.“ Damit es bei der niedrigen Zahl bleibt, hofft Kuby auf das rücksichtsvolle Verhalten seiner Mitmenschen: „Ich will nicht, dass die E-Roller abgeschafft werden, aber die Nutzer sollten sensibilisiert werden und beim Abstellen darauf achten, wie sie die Roller hinterlassen.“

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