Kaiserslautern Anwalt wehrt sich gegen Betrugsvorwurf

„Ich denke, er sollte mich beraten und mich nicht übers Ohr hauen“: Mit diesen Worten ist die einzige Zeugin gestern deutlich geworden. Das meiste aber hat der Zahn der Zeit schon abgenagt: Ob großer Erinnerungslücken konnte die 65-Jährige wenig beitragen zum Strafverfahren, das gestern vor dem Amtsgericht eröffnet worden ist. Angeklagt ist ihr einstiger Rechtsbeistand. Dem Anwalt wird vorgeworfen, Leistungen doppelt berechnet und die Frau so um rund 55.000 Euro gebracht zu haben. Der Anwalt weist die Betrugsvorwürfe weit von sich.
„Haben sie sich denn übers Ohr gehauen gefühlt?“, fragte der Vorsitzende. „Als ich die Rechnung gekriegt habe, schon“, antwortete die 65-Jährige. Jene Rechnung war in der Tat gesalzen: Rund 171.000 Euro standen unterm Strich. Die Höhe des Betrags jedoch ist nicht Gegenstand des Verfahrens, zumal Anwalt und Mandantin vorab eine Honorarvereinbarung getroffen hatten. Wenn nun der Frau die Leistung des Anwalts viel Geld wert gewesen sei, so sei das vollkommen okay. Das gehe ja auch sonst niemanden etwas an, stellte der Staatsanwalt klar. Aber: Es sollen zwei größere Posten doppelt berechnet worden sein. Der Fall liegt schon mehr als sieben Jahre zurück: Ende 2006 hatte der Anwalt damit begonnen, die Interessen der Frau zu vertreten. Sie hatte von ihrem verstorbenen Mann Immobilien und eine Firma übernommen. Die Getränkehandlung mit Hauptsitz in der Vorderpfalz schwamm da bereits in arger Schieflage, das Damokles-Schwert der Insolvenz baumelte über dem Unternehmen. Die Gesellschaft zu konsolidieren und Verbindlichkeiten abzubauen, das waren unter anderem die Hauptaufgaben, die der Kaiserslauterer Anwalt übernommen hatte. Die Getränkehandlung, die der gemeinsame Sohn übernommen hatte, war letztlich nicht mehr zu retten. Und die Frau, im Landkreis Kaiserslautern zu Hause, musste das Mehrfamilienhaus verkaufen, um Schulden abzubauen. 420.000 Euro flossen für die Immobilie, rund 290.000 habe die Bank eingestrichen. Vom Rest wollte auch der Anwalt etwas haben. Die frühere Hausbesitzerin hätte ebenfalls etwas gekriegt – wenn denn etwas übrig geblieben wäre, so der Angeklagte. Was blieb, reichte jedoch nicht, um auch der 65-Jährigen noch etwas abzugeben. Vielmehr sah sie sich im November 2007 – gut ein Jahr nach der Mandatsübernahme – mit der umstrittenen Anwaltsrechnung von knapp über 171.000 Euro konfrontiert. Diese Rechnung ist nun praktisch nicht mehr nachvollziehbar. Belege dafür fehlen; die seien bei einem Umzug der Kanzlei auf der Strecke geblieben, erläuterte der Angeklagte. Dies aber kann ihm ohnehin nicht zum Vorwurf gereichen, da die gesetzliche Aufbewahrungsfrist bereits verstrichen war, als die Sache ruchbar wurde. Strafanzeige erstattet hat im Übrigen nicht die frühere Mandantin. Das war ein Steuerberater, der ebenfalls Geld sehen wollte und dies vergeblich bei dem Anwalt eingefordert hatte. „Er hat in dieser Sache ja nichts gemacht“, begründete dies der Advokat. Des Steuerberaters Forderungen hätten jeglicher Grundlage entbehrt. Seine eigenen Forderungen hingegen beruhten auf der Honorarvereinbarung. 5000 Euro waren pro Monat fällig, dies sei aber nicht alles. Weitere Leistungen seien damit nicht abgedeckt gewesen, machte der 59-jährige Anwalt geltend. Ein Knackpunkt allerdings: Der Frau waren im Laufe des Jahres mehrere Rechnungen vorgelegt worden, zwei Posten waren doppelt berechnet worden. Kernfrage ist nun, ob auch in der Endabrechnung doppeltes Geld für dieselbe Leistung gefordert worden ist. Dies zu beweisen, sei sicherlich schwierig, räumte auch der Staatsanwalt ein. Ein „Friedensangebot“ des Richters – die Einstellung des Verfahren gegen 20.000 Euro Geldauflage – lehnten der Angeklagte und sein Verteidiger ab. Sie wollen auf Freispruch hinaus. Die Hauptverhandlung wird am 29. Januar, 10.30 Uhr, fortgesetzt. (cha)