Kaiserslautern „ Chargenchecker-Einführung“ in Apotheken erschwert Fälschungen

Gefälschte Impfnachweise beschäftigen Apotheken und Polizei auch in der Westpfalz.
Gefälschte Impfnachweise beschäftigen Apotheken und Polizei auch in der Westpfalz.

Gefälschte Impfnachweise beschäftigen Apotheken und Polizei auch in der Westpfalz. Ein Massenphänomen ist es allerdings nicht – auch, weil Apotheker im Kampf gegen Fälschungen mittlerweile Unterstützung haben.

Um Impfpassfälschungen entgegenzuwirken, können Apotheken bei der Ausstellung von digitalen Impfnachweisen seit Mitte Dezember die Chargennummern von Corona-Impfstoffdosen überprüfen. Der „Chargenchecker“ ist eine Funktion des Onlineportals des Deutschen Apothekerverbands, wie auf dessen Internetseite zu lesen ist.

Der „Chargenchecker“ hilft jedoch nicht in allen Fällen weiter: „Bei Amerikanern, die auf der Base geimpft wurden, ist die Kontrolle des Impfausweises schwierig, da die Chargennummer nicht abrufbar ist“, berichtet Stephanie Paul-Weinmann, Inhaberin der Lutrina-Apotheke. In ihrem Alltag spielten gefälschte Impfdokumente kaum eine Rolle: „Ich hatte da erst einen Fall.“

19 Fälle in der Stadt im Dezember

Die Zahl der für die Stadt Kaiserslautern gemeldeten Fälschungen sei seit Einführung des „Chargencheckers“ gesunken, bestätigt das Polizeipräsidium Westpfalz auf Anfrage.

Für Dezember liefen Ermittlungen in 19 Fällen. Für Januar werde in neun Fällen ermittelt, abgeschlossen habe man die Recherchen in sechs Fällen: viermal sei der „unrichtige Gebrauch von Gesundheitszeugnissen“ festgestellt worden, in einem Fall der Missbrauch von Ausweispapieren, in einem weiteren Fall die Fälschung von Impfausweisen. Für Februar stehe laut Polizei noch ein Ermittlungsverfahren aus, in fünf Fällen wurde der „unrichtige Gebrauch von Gesundheitszeugnissen“ belegt.

Gebrauch von gefälschten Impfnachweisen ist strafbar

Von Apotheken seien zuletzt keine Hinweise auf Fälschungen mehr eingegangen. Es sei davon auszugehen, dass Fälscher auf die Möglichkeit der Chargennummer-Prüfung reagiert hätten, indem sie unauffällige Chargennummern eintragen, heißt es von der Polizei. Die Ermittlungsbehörden gehen aufgrund der Qualität der gefälschten Impfpässe davon aus, dass Beschuldigte diese meist bei professionellen Fälschern gekauft haben. Nicht nur von Apotheken, auch von Arbeitgebern oder anonymen Anzeigern würden der Polizei Verdachtsfälle gemeldet.

Der Gebrauch von gefälschten Impfnachweisen wird laut Polizei mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet, auf gewerbliche Fälschung von Impfpässen droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

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