Grünstadt Zur Sache: Regeln fürs Aufstellen von Schreckschussapparaten

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Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat eine Arbeitshilfe herausgegeben, nach der sich das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim richtet, wie dessen Leiter Thomas Bauer sagt. Bei 40 Schuss pro Tag sollte eine Schussanlage mindestens 500 Meter entfernt von einem reinen Wohngebiet aufgestellt werden. Bei bis zu 100 Schuss pro Tag sind es sogar 1000 Meter; dann ist keine Genehmigung erforderlich. Zwischen 22 und 6 Uhr müssen die Anlagen ausgeschaltet sein. Laut Bauer sind in Kleinniedesheim drei, in Lambsheim elf und in Heuchelheim sieben Schussanlagen in Betrieb, die meisten davon in großem Abstand zur Wohnbebauung.

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