Grünstadt Wo sind die Grundstücksgrenzen?

Rüdiger Meyer soll seine Mauer zurückbauen, damit die Autofahrer besser gucken können. Doch der Kabelverteilerkasten bleibt.
Rüdiger Meyer soll seine Mauer zurückbauen, damit die Autofahrer besser gucken können. Doch der Kabelverteilerkasten bleibt.

«GRÜNSTADT.» In dem Brief der Stadtverwaltung, den die Eckgrundstückseigner Ende Juli erhielten, heißt es, dass die Grundstücksgrenzen nicht eingehalten worden seien. Die betroffenen Bürger bestreiten das. „Das Thema wird auf Antrag der SPD-Fraktion bei der nächsten Sitzung behandelt“, sagt der Geschäftsführende Beamte der Stadt, Joachim Meyer. Dass öffentlicher Verkehrsraum unberechtigterweise überbaut worden sei, ist beim kürzlich begonnenen Ausbau der Straßen in dem Neubaugebiet aufgefallen. Wurde bei der Erschließung durch Didier falsch vermessen? Anwohner Rüdiger Meyer aus der Kolpingstraße 4 wundert sich: „Die Tiefborde, die die Abgrenzung zum Bürgersteig darstellen, laufen um unsere Grundstücke herum und bilden gleichzeitig die Grenze. So war es im Ur-Bebauungsplan festgelegt.“ Wenn dieser nun plötzlich nicht mehr gelte, hätte man „die ahnungslosen Bürger“ doch wenigstens informieren müssen, meint er und zeigt Stadtratsmitglied Christoph Spies (SPD) seine Mauer. Wenn er diese zurücksetze, was ihn vorneweg mal eben rund 3000 Euro kosten wird, verlöre er neben einer Stieleiche mit Wildbienennest einen kleinen Streifen seiner einst erworbenen 640 Quadratmeter. Thomas Frey, der auch einen Brief mit Rückbau-Aufforderung erhalten hat, glaubt, dass die Firma, die vor rund zwölf Jahren im Auftrag von Didier die Vermessungen auf dem Gelände vorgenommen hat, dabei Fehler gemacht habe. „Die Stadt hätte das bei der Übernahme überprüfen müssen“, sagt er. Kai Pricken findet, dass die Stadt für ihre Versäumnisse geradestehen müsse und zumindest die Kosten des Rückbaus zu übernehmen habe. Die Verwaltung sieht keine Versäumnisse. Der Leitende Beamte Joachim Meyer erläutert dazu auf RHEINPFALZ-Anfrage: „Die Straßen sind nach Plan gebaut worden und richtig eingemessen.“ Die Bürger hätten sich an die amtlichen Katasterpläne halten müssen. Jeder Grundstückseigentümer sei verpflichtet, vor einer Grenzbebauung diese durch einen Vermessungstechniker anzeigen zu lassen. Bei den Bereichen, auf denen ein Rückbau gefordert werde, handele es sich um städtische Verkehrsflächen, für die die Häuslebauer keinen Kaufpreis gezahlt hätten. Sind die Einmündungen eine Gefahr für die Allgemeinheit? Was die Eckgrundstückseigner auch nicht verstehen, ist der Hinweis in dem Schreiben, dass der jetzige Zustand aufgrund „eines Gefahrenrisikos für die Allgemeinheit“ nicht geduldet werden könne. Die Einmündungen zu den Straßen seien bereits jetzt schon relativ schmal, heißt es in dem von Bürgermeister Klaus Wagner (CDU) unterzeichneten Brief. „Dadurch, dass ich meine solide Betonmauer abreiße, wird die Sicht in die Siebenpfeifferstraße nicht verbessert“, erläutert Rüdiger Meyer und deutet auf einen großen Verteilerkasten, der ebenso hoch ist wie seine Einfriedung und genau dort steht, wo nach dem Rückbau ein Gehweg angelegt werden soll. Das Argument, große Fahrzeuge kämen nicht um die Kurven, lassen die Anlieger ebenfalls nicht gelten. Müllautos hätten keine Probleme. Tobias Starck, der bei der Feuerwehr aktiv ist, erzählt: „Wir haben hier schon etliche Übungen gemacht, um zu sehen, ob die Straßen zu eng sind. Sie sind es nicht.“ Er berichtet von einem Acht-Achser mit Schwerlast-Kran, der mühelos in die Albert-Schweitzer-Straße eingebogen sei. Außerdem, so argumentieren die Anlieger, sei es doch gerade mit Blick auf die Sicherheit nicht wünschenswert, die Einmündungsbereiche zu verbreitern. Dann würde nur schneller gefahren, weil man kaum noch abbremsen müsse, um Rechts-vor-links zu beachten. Die Anlieger fordern, die Verkehrswege im Didier-Gelände zu Spielstraßen (Höchstgeschwindigkeit sieben Kilometer pro Stunde) zu erklären. Dafür haben sie Unterschriften gesammelt. Meyer von der Stadtverwaltung erläutert, dass der Ausbau der Trottoire um die Ecke in die jeweiligen Seitenstraßen hinein ja gerade aus Sicherheitsgründen erfolgen solle. Und die Schaltkästen? „Auf Anregung des Seniorenbeirates und der Anlieger wird der Gehweg als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme in der vorgesehenen Regelbreite um diese Kabelverteilerschränke herumgeführt.“ Werden die Anlieger ungleich behandelt? Nicht verstehen können die Bewohner des Neubaugebietes, weshalb einigen Eckgrundstücks-Eigentümern die laut Stadt unberechtigt überbauten Quadratmeter zum Kauf angeboten worden sind und anderen nicht. Ebenso wenig kann Jochen Obenauer nachvollziehen, weshalb er bei einem Ausbau des Bordollorings bereits ab 2022 zur Kasse gebeten wird, während andere Anwohner auf dem Didiergelände erst 2034 dran seien. Schließlich hätten alle Erschließungskosten bezahlt. Martin Krezdorn fragt: „Weshalb werden wir Anlieger ungleich behandelt?“ Für die Stadt antwortet Joachim Meyer: „Zwei Anliegern wurde eine Teilfläche zum Kauf angeboten.“ Im einen Fall habe man den Streifen nicht für den Verkehrsraum benötigt und der Rückbau der dort errichteten Garage wäre nicht verhältnismäßig gewesen. Der zweite Anwohner habe das Kaufangebot abgelehnt und seine Hecke an die Grundstücksgrenze zurückversetzt. Zum Sachverhalt im Bordolloring sagt er: Diese Straße sei bereits hergestellt gewesen, als die Häuser dort gebaut wurden, weshalb bei einem Ausbau die Regeln der Satzung für Wiederkehrende Beiträge gelten. Für die anderen Gebäude auf dem Didier-Gelände, die an nicht fertiggestellten Verkehrsanlagen errichtet wurden, gehe es um Erschließungsbeiträge. ZUR SACHE STADTRAT Sitzung am Dienstag, 28. August, 18 Uhr.

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