Grünstadt „Vorsätzlich gegen die Satzung verstoßen“

Der Vorstand der FWG Carlsberg-Hertlingshausen ist eingeschnappt. Ist der Verein doch im Februar vergangenen Jahres aus dem Gemeindeverband (GV) Hettenleidelheim der Freien Wähler ausgetreten (wir berichteten), und dann stand das Mitglied Gerhard Neuß im April auf Platz zwei der Kandidatenliste der FWG Leiningerland für den Verbandsgemeinderat! Damit habe dieser vorsätzlich gegen die Satzung verstoßen, so der Vorsitzende Siegfried Kossahl und sein Stellvertreter Hans-Peter Dott.
Sie fechten die Bewerbung an. Letztendlich wurde Neuß an zweiter Stelle Ersatzperson und würde, nachdem Stefan Steiner für die Beigeordnete Petra Schaller nachgerückt ist, in den VG-Rat einziehen, sobald jemand ausscheidet. Er werde dann aber kaum die Interessen der FWG C-H vertreten, befürchtet Kossahl. Ebenso wenig würde er das wohl auch im Bau-, Energie- und Umweltausschuss der VG tun, in den er gewählt worden sei. Sein Bruder Wolfgang sitzt im Schulträgerausschuss. Zur Erinnerung: Der Haussegen im GV hing schon seit Beginn der Legislaturperiode schief, da die Carlsberger FWG als größter Ortsverband im GV bei der Beigeordnetenwahl nicht gebührend berücksichtigt worden sei. Auch sei der GV-Vorsitzende, Verbandsbürgermeister Karl Meister, nie zu Sitzungen der FWG C-H gekommen und habe deren Meinung nicht geachtet. Dies gipfelte schließlich in der Aussage, dass niemand (mehr) mit Meister zusammenarbeiten wolle, und dem Austritt der Ortsgruppe aus dem GV. Damit hatten sich bei der Generalversammlung 16 der 21 Anwesenden einverstanden erklärt. Dagegen waren unter anderem Gerhard und Wolfgang Neuß. Nach der bekanntgewordenen Kandidatur für die FWG Leiningerland verschickten Kossahl und Schriftführerin Monika Merz einige (Protest-)Briefe an die Brüder und an Karl Meister. Die Schreiben blieben bis heute unbeantwortet. Nach Paragraf 17, Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz könne ein Bewerber einer Partei nur durch die Mitgliederversammlung vorgeschlagen werden, argumentiert der Vorstand der FWG C-H. Eine solche Wahl habe aber in der Carlsberger Wählergruppe nie stattgefunden. Vielmehr sei Gerhard Neuß vom Gemeindeverband aufgestellt worden. Laut Satzung der FWG C-H dürfe jedoch niemand gleichzeitig in zwei politischen Parteien sein. „Die FWG Carlsberg-Hertlingshausen ist nicht dasselbe wie die FWG Leiningerland“, betont Dott. Auch bezweifeln er und Kossahl, dass im GV neben Ortsvereinen natürliche Personen Mitglied werden dürfen. Ein Blick in die GV-Satzung schafft Klarheit: „Einzelmitgliedschaft natürlicher Personen ist möglich, wenn diese Einwohner in einem Ort der Verbandsgemeinde sind und nicht gleichzeitig einer anderen politischen Partei oder Wählervereinigung angehören“, heißt es da in Paragraf 4. Bliebe noch zu klären, wie der zweite Teil des Satzes zu interpretieren ist. „Das ist nicht leicht“, sagt der FWG-Landesvorsitzende Manfred Petry. Die Freien Wähler seien als Vereine organisiert und man könne ja in mehreren Vereinen Mitglied sein. Außerdem sei es im Kommunalwahlrecht möglich, zum Beispiel als Freier Wähler auf einer offenen Liste der FDP zu kandidieren. Petry rät der FWG C-H, die Neuß-Brüder auszuschließen. „Das wäre der richtige Schritt“, findet auch Gerd Schmitt, der für die Carlsberger WG im VG-Rat sitzt. Der FWG C-H stehe es frei, ein formelles Ausschlussverfahren zu betreiben, schlägt Karl Meister in dieselbe Kerbe. „Der GV hat Gerhard Neuß am 13. März mit großer Mehrheit auf Listenplatz 2 gewählt“, erklärt er. Dass die FWG C-H sich am 22. März dagegen aussprach, habe für diese Entscheidung keine Bedeutung, „denn für uns steht die Mitwirkung uneigennütziger und unparteiischer Bürger zum Wohle des Gemeinwesens im Sinne einer lebendigen Demokratie im Vordergrund“, so Meister. Für die Nominierung in die Ausschüsse seien die Vorschriften der Gemeindeordnung gültig. „Und Gerd Schmitt hat auch mit Ja gestimmt.“ Weshalb er auf Briefe von Kossahl und Merz nicht reagiert habe, begründet er mit oben erwähnter Aussage: „Niemand will mit Meister zusammenarbeiten.“ Kossahl will auf Anfrage nicht nachgeben und die Neuß-Brüder aus der FWG C-H rausschmeißen – was bei einem erheblichen Satzungsverstoß ohne weiteres möglich wäre. „Dann gibt es ja keinen Grund mehr, etwas zu beanstanden.“