Grünstadt Verwaltungsgericht kassiert Baugenehmigung für Alla-Hopp-Anlage
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Urteil vom Freitag die von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim erteilte Baugenehmigung für die im August 2017 eröffnete Alla-hopp– Anlage in Grünstadt aufgehoben. Geklagt hatten Eigentümer eines an das Freizeitgelände angrenzenden Reihenhauses in Grünstadt. Im November 2017 hatten sie gegen die Baugenehmigung Widerspruch erhoben, weil von der Anlage ein unzumutbarer Lärm ausgehe. Sie werde extensiv genutzt, auch über die Öffnungszeiten hinaus. Ihr Nachtschlaf werde insbesondere durch junge Erwachsene gestört, die sich dort aufhielten und Alkohol konsumierten. Aufgrund des Widerspruchs wurden die Öffnungszeiten im nördlichen Bereich verkürzt. Eine Schallmessung durch ein Ingenieurbüro am 19. September 2018 ergab, dass bei einer Nutzung der Anlage durch circa 150 Kinder die einschlägigen Immissionshöchstwerte in der Ruhezeit überschritten werden. Nachdem über den Widerspruch bis August 2019 keine Entscheidung ergangen war, haben die Anlieger Klage zum Verwaltungsgericht Neustadt erhoben. Die vierte Kammer hob die Baugenehmigung auf, weil sie „zu unbestimmt“ sei. Sie müsse das gestattete Ausmaß der Geräuschimmissionen durch Inhalts- oder Nebenbestimmungen festlegen, um sicherzustellen, dass die Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt werden.