Grünstadt Um Einmalbeiträge zu vermeiden
In Kirchheim sollen ab 1. Juli Wiederkehrende Beiträge (WkB) für den Straßenausbau erhoben werden. Zumindest, wenn es nach dem örtlichen Bau- und Friedhofsausschuss geht. Einstimmig hat das Gremium auf seiner Sitzung am Dienstagabend im Friederich-Diffiné-Haus dem Ortsgemeinderat die Einführung empfohlen. Bürgermeister Robert Brunner (CDU) erläuterte die Vorzüge des Systems, das bereits in zwölf der 21 Dörfer der Verbandsgemeinde Leiningerland gilt.
„Bisher betreiben wir kein kontinuierliches Straßenmanagement. Wir reagieren nur auf Schäden und flicken Schlaglöcher. Entsprechend schlecht ist der Zustand unserer Verkehrswege“, sagte er. Die Gemeinde schrecke vor dem notwendigen Ausbau der Straßen aufgrund der hohen, mitunter existenzbedrohenden Einmalbeiträge zurück, die dann auf die Anlieger zukämen. „Seit Jahren beschäftigen wir uns mit dem Thema, haben uns über das Für und Wider der WkB informiert und unser Straßennetz bewerten lassen. Derweil hat sich der Sanierungsstau noch verstärkt“, warb Brunner dafür, jetzt den Beschluss pro Wiederkehrende Beiträge zu fassen. Nach dem vorliegenden Gutachten wird die Komplettsanierung der Kirchheimer Fahrbahnen mit rund drei Millionen Euro zu Buche schlagen. „Geht man von einer Straßennutzungsdauer von 25 Jahren aus, ergibt sich ein mittleres jährliches Investitionsvolumen für die Instandsetzung der Straßen in Höhe von 120.000 Euro“, rechnete der Bürgermeister vor. Bei einem maximalen Gemeindeanteil von 35 Prozent müssten 78.000 Euro auf die Einwohner umgelegt werden. Ausgehend von 350.000 Quadratmetern bebauter Fläche in Kirchheim ergebe sich als Richtgröße ein Beitragssatz pro Quadratmeter von ungefähr 22 Cent. Dazu komme noch ein Zuschlag für die maximal zulässige Zahl an Vollgeschossen, die ein dort errichtetes Haus haben darf: pro Stockwerk zehn Prozent. Der Eigentümer eines Grundstücks mit einer durchschnittlichen Größe von 600 Quadratmetern mit einem zweigeschossigen Haus entrichtet demnach pro Jahr WkB in Höhe von 158,40 Euro. Dabei werden diejenigen Bürger von der Zahlungspflicht vorübergehend ausgenommen, die in der jüngeren Vergangenheit schon zu hohen Einmalbeiträgen herangezogen wurden: bis 2028 die Anlieger der Bahnhofstraße, bis 2027 die Anwohner der Bissersheimer Straße Süd, bis 2023 die Immobilieneigentümer des Unteren Waldwegs, und bis 2021 bleibt die Jakobsstraße verschont. Rainer Eberle, der zuständige Sachbearbeiter bei der Verbandsgemeindeverwaltung, erläuterte die ausgearbeitete Ausbaubeitragssatzung. „Es werden zwei Abrechnungsbereiche gebildet: die Ortslage und das Gewerbegebiet Rosengartenweg“, informierte er. Im Ausschuss wurde daraufhin diskutiert, ob nicht im Rosengartenweg ein geringerer Anteil der Ortsgemeinde an den Ausbaukosten festgelegt werden könnte. Beigeordneter Kay Kronemayer (CDU) meinte: „Die Straßen im Gewerbegebiet werden nahezu ausschließlich von den Fahrzeugen des Aldi-Lagers und des Metro-Logistikzentrums genutzt.“ Eberle setzte entgegen, dass sich das Verhältnis Durchgangs- zu Anliegerverkehr dort nicht von dem in der Ortslage unterscheide. „Die klassifizierten Straßen dürfen dabei nicht betrachtet werden.“ Von Bürgermeister Brunner kam der Einwand: „Es wirkt nach außen nicht gut, wenn wir die Firmen stärker belasten.“ Christdemokrat Frank Kohnle wollte wissen, was wäre, wenn für den Straßenausbau 2019 ein Posten von 120.000 Euro im Haushalt vorgesehen wäre, das Projekt aber erst 2020 in Angriff genommen würde. Die Frage, ob dann bereits 2019 die WkB erhoben werden könnten, verneinte Eberle: „Sie dürfen nichts ansparen.“ Über das neue Beitragssystem soll per Brief jeder Haushalt informiert werden. Der Bau- und Friedhofsausschuss wird nun einen Straßensanierungsplan erarbeiten.