ALTLEININGEN RHEINPFALZ Plus Artikel Neubaugebiet „Holzweg“: Viele Einwände von Bürgern

Auf dieser bislang noch landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen rund 80 Bauplätze entstehen.
Auf dieser bislang noch landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen rund 80 Bauplätze entstehen.

2000 ist das Neubaugebiet „Holzweg“ in Altleiningen angedacht worden, 2002 wurde es beschlossen. Jetzt endlich haben sich die örtlichen Gremien mit Einwänden gegen den ersten Entwurf auseinandergesetzt, der 2019 ausgelegt worden war. Allein elf Privatpersonen äußerten Bedenken gegen das Vorhaben.

Auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche westlich der L518 sollen im Neubaugebiet „Holzweg“ Bauplätze für rund 80 Gebäude geschaffen werden. Laut erstem Entwurf dürfen freistehende Häuser zwei, Doppelhaushälften je nur eine Wohnung umfassen. Es soll aber auch einen Bereich geben, wo pro Gebäude drei Wohnungen zulässig sind, um kleinere Einheiten vermieten zu können. Dächer sollen begrünt und mit Photovoltaikanlagen bestückt werden können, erklärte Christine Guth vom Kaiserslauterer Büro BBP am Mittwoch bei der gemeinsamen Sitzung des Gemeinderats, des Haupt- und Finanz- sowie des Bau-, Energie- und Umweltausschusses.

Innerhalb des Neubaugebiets wird eine Ringstraße verlaufen und es soll von der Landstraße her erschlossen werden. Im Westen ist zudem eine schmale Notzufahrt zur Waldstraße vorgesehen. Die schon mehr als 20 Jahre alten Pläne verschwanden aufgrund von Entwässerungsproblemen lange in der Schublade, wurden aber inzwischen gründlich überarbeitet. Dass damit nun alles gut ist, wird von manchem Bürger bezweifelt, wie etliche Einwände zeigen.

Zweifel, dass der Kanal groß genug ist

Zweifler argumentieren zum Beispiel, dass es recht gewagt sei, auf Daten für Niederschlagsereignisse aus dem Jahr 2010 zurückzugreifen. Auch wird befürchtet, dass der Hangbereich durch die Errichtung von fünf Regenrückhaltebecken ins Rutschen geraten könne. Darüber hinaus wird angezweifelt, dass der Kanal der Waldstraße in der Lage ist, zusätzlich das Schmutzwasser aus dem „Holzweg“ aufzunehmen. Stadtplanerin Guth ging ausführlich auf die verschiedenen Punkte ein und versicherte, dass das Entwässerungskonzept von den Fachbehörden geprüft und genehmigt worden sei.

Den Hinweis darauf, dass Bäume und Sträucher gefällt würden, die bislang den von der Zimmerei Hatzenbühler ausgehenden Lärm dämpften, konterte sie mit: „Grün hat nur eine psychologische Wirkung.“ Nach einem Gutachten bewirkten Gehölzstrukturen „keine messbare Schalldämmung“. Zur öfter geäußerten Kritik, dass so ein Baugebiet für Altleiningen überdimensioniert sei und besser Leerstände und Baulücken gefüllt werden sollten, sagte sie: „Die wenigen leerstehenden Häuser, die es hier gibt, werden auf dem Immobilienmarkt angeboten. Insgesamt ist die Nachfrage nach Bauland in den letzten Jahren enorm gestiegen.“

Überlastung der Waldstraße befürchtet

Der befürchteten hohen Verkehrsbelastung begegnete sie mit einem Blick in den Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz von 2015: Demnach waren innerhalb von 24 Stunden auf der Hauptstraße (L520) durchschnittlich 3500 Fahrzeuge unterwegs, davon vier Prozent Lkw, und auf der Höninger Straße (L518) 800 Wagen. Durch das Baugebiet „Holzweg“ werden den Experten zufolge noch etwa 240 Autos pro Tag dazukommen.

Einige Bürger äußerten auch die Sorge einer Überlastung der Waldstraße durch die angedachte Notzufahrt. Diese Bedenken wurden aufgegriffen. Guth sagte, die Zufahrt werde in der Planzeichnung als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ ausgewiesen, um klarzustellen, dass sie nur in Notfällen genutzt werden soll. Die Anregung, durch einen Gehweg eine fußläufige Anbindung der Odenwaldstraße ans Dorfzentrum zu schaffen, wurde ebenfalls in die Planung aufgenommen.

Arztpraxen möglich, Ärztehäuser nicht

In den Stellungnahmen wurde auch hinterfragt, weshalb ein allgemeines und nicht ein reines Wohngebiet entstehen soll. „Im allgemeinen Wohngebiet sind auch nicht störende Gewerbebetriebe zulässig“, erklärte Guth und stellte den Nutzungskatalog zur Abstimmung. Demnach werden Büros und Friseure zulässig sein. Auf Nachfrage sagte die Planerin, dass auch Arztpraxen eingerichtet werden könnten, „es darf nur kein Ärztehaus entstehen“. Ausnahmsweise genehmigt werden könnten Anlagen für gesundheitliche, kirchliche, kulturelle, soziale und sportliche Zwecke, Beherbergungsbetriebe und Gaststätten.

Alle Abwägungen wurden von den Gremien einstimmig abgesegnet.

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