Altleiningen RHEINPFALZ Plus Artikel Kreisrechtsausschuss: Ehepaar will Bezirksschornsteinfeger nicht ins Haus lassen

Die regelmäßige Wartung von Kaminöfen ist Pflicht.
Die regelmäßige Wartung von Kaminöfen ist Pflicht.

Mit einem ungewöhnlichen Fall hat sich der Kreisrechtsausschuss in seiner jüngsten Sitzung befasst. Ein Ehepaar aus Altleiningen ist seiner Pflicht nicht nachgekommen, seine Kaminöfen überprüfen zu lassen. Gegen zwei Bescheide der Kreisverwaltung legte es Widerspruch ein. Warum zwischenmenschliche Probleme bei dem ganzen Vorgang eine Rolle gespielt haben dürften.

Entgegen den Vorgaben des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes hat das Ehepaar zwei in seinem Anwesen vorhandene Kaminöfen nicht reinigen und überprüfen lassen. Dies, obwohl

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