Grünstadt Kelterhaus muss stehenbleiben

Kelterhaus in Asselheim: Der Besitzer will es abreißen, Kreis und Gerichte sagen, das sei nicht erlaubt.
Kelterhaus in Asselheim: Der Besitzer will es abreißen, Kreis und Gerichte sagen, das sei nicht erlaubt.

«ASSELHEIM.» Seit zehn Jahren beschäftigen sich die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und die Justiz mit dem historischen Kelterhaus in Asselheim. Jetzt hatte Besitzer Dieter Bender bei der Kreisverwaltung erneut den Abriss des Gebäudes beantragt, was diese ablehnte. Bender legte dagegen Widerspruch ein. Der Kreisrechtsausschuss beschäftigte sich damit und wies den Widerspruch zurück. Nun kann Bender erneut vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Bender hatte das Gebäude 2007 erworben, um es abzureißen und auf dem Gelände Parkplätze zu errichten (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach). Der Abriss wurde jedoch untersagt, da das Kelterhaus ein Kulturdenkmal ist. Nach Angaben von Bender wurde das Gebäude erst unter Denkmalschutz gestellt, nachdem er es gekauft hatte. Im April 2008 hat der Sohn von Bender bei Baggerarbeiten auf dem Nachbargrundstück das ehemalige Kelterhaus schwer beschädigt. „Es war ein Unfall“, sagte Bender in der Sitzung des Kreisrechtsausschusses, wie er es in der Vergangenheit auch immer betont hatte. Wie die RHEINPFALZ mehrfach berichtete, gibt es Zeugen, die sagen, dass Absicht im Spiel gewesen sei. Es folgte eine juristische Mammutschlacht um das kleine Gebäude, dessen Ursprünge bis ins 16. Jahrhundert zurückgehen sollen und das laut Denkmalschützern „der älteste Vertreter seines Typs in der Pfalz ist“. Bender forderte die Aufhebung des Denkmalschutzes, beantragte eine Abrissgenehmigung, wehrte sich gegen Vorgaben, das Gebäude zu sichern und forderte schließlich, dass er Teile des historischen Gebäudes in einen Neubau integrieren kann. Mehrfach legte er Widersprüche und Klagen ein (wir berichteten). Nach mehreren Verhandlungen vor dem Kreisrechtsausschuss und dem Verwaltungsgericht Neustadt war schließlich das Oberverwaltungsgericht Koblenz an der Reihe. Das entschied, das beschädigte Gebäude müsse zwar nicht wieder in Ordnung gebracht und aufgebaut werden, wie dies die Denkmalschutzbehörden und die Kreisverwaltung gefordert hatten, dürfe aber auch nicht abgerissen werden. Mit dieser Entscheidung war keiner wirklich zufrieden. Inzwischen hat Bender erneut den Abriss des Kelterhauses beantragt und die Kreisverwaltung dies abgelehnt. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts sei rechtskräftig, und die Kreisverwaltung sowie der Kreisrechtsausschuss könnten daran nichts ändern, betonte Achim Martin, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses. Anders sei das nur, „wenn sich an den Gegebenheiten etwas geändert hat“. Genau das sei der Fall, argumentierte Bender. An der Stirnseite des Gebäudes sei kein Fundament mehr vorhanden, und deshalb bestehe hier „akute Einsturzgefahr“. Dem widersprach der Denkmalpfleger der Kreisverwaltung. Es habe mehrere Ortstermine am historischen Kelterhaus gegeben, unter anderem mit zwei Statikern. Die seien übereinstimmend der Überzeugung, „dass keine akute Einsturzgefahr besteht“. Bender entgegnete: „Ein anderer Statiker sieht Einsturzgefahr.“ Zudem sei die Erhaltung des Gebäudes „unrentabel und nicht wirtschaftlich“. Auch da habe sich nichts geändert, das sei schon so gewesen, als das Urteil des Oberverwaltungsgericht Koblenz rechtskräftig wurde, erinnerte Kreisrechtsausschuss-Mann Martin. „Das Urteil ist Mist“, sagte Bender. „Da wird versucht, so einen Schiet zu erhalten“, so der Asselheimer. Zudem sei das Gebäude entgegen der Überzeugung der Denkmalpfleger gar kein Kelterhaus gewesen, sondern eine Scheune. Laut dem Denkmalpfleger der Kreisverwaltung sind mehrere Experten sicher, dass das Gebäude ein Kelterhaus war. Doch selbst wenn dem nicht so wäre, wäre es ein Denkmal. Die Erhaltung des Gebäudes könne ihm nicht zugemutet werden, nannte Bender ein Argument, das er schon in früheren Verfahren ohne Erfolg vorgetragen hatte. Nachdem er nun erneut den Abriss des Gebäudes beantragt habe, müsse die Kreisverwaltung mit einem Gutachten belegen, dass ihm der Erhalt zumutbar sei, forderte er. Damit hatte er keinen Erfolg. An der gesamten Situation habe sich seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nichts geändert, so Martin. Deshalb habe die Kreisverwaltung richtig gehandelt, als sie den Antrag auf Abriss abgelehnt hat.

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