Grünstadt
Kürzere Nutzungszeit für Gräber: Reichen 15 Jahre für die Verwesung?
„Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 15 Jahre“ – so steht es in der Friedhofssatzung, über die der Grünstadter Stadtrat nächste Woche abstimmen wird. Dieser Satz steht wortgleich auch in der bisherigen Friedhofssatzung von 2018. Es geht hier um die Zeit, in der die Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Denn die Totenruhe muss gewahrt bleiben.
Eine Änderung soll es nun aber bei der Nutzungszeit geben, also der Laufzeit einer Grabstelle: Bislang beträgt diese in Grünstadt und den Ortsteilen 30 Jahre. Nach der neuen Satzung sollen es nur noch 15 Jahre sein. Sie kann aber um bis zu 15 Jahre verlängert werden.
Genossen haben Bedenken
Angesichts der verkürzten Zeitspanne haben SPD-Mitglieder jüngst im Hauptausschuss Bedenken geäußert. Es stelle sich die Frage, ob die bestatteten Körper nach 15 Jahren schon vollständig verwest seien. Der Asselheimer Ortsvorsteher Norbert Schott (SPD) erinnerte beispielsweise daran, dass ein Vertreter der Firma Weiher GmbH – die für die Stadt die Friedhofssatzung ausarbeitet – bei einer ersten Besprechung von zwei unterschiedlichen Böden-Arten auf dem Asselheimer Friedhof gesprochen hatte und davon, dass es bei einem der beiden Böden Probleme mit der Verwesung geben könnte. Allerdings, so betonte Schott auf Nachfrage der RHEINPFALZ, sei es – soweit er wisse – noch nicht vorgekommen, dass auf dem Friedhof Wachsleichen gefunden worden sind. In dieser Hinsicht könne also Entwarnung gegeben werden.
Stefan Lubowitzki, Geschäftsführer der Weiher GmbH aus Freiburg, berichtete im Ausschuss, dass sich die Bodenbeschaffenheit im Laufe der Jahre ändern könne. Und: Wenn vor Jahrzehnten einmal ein Bodengutachten für einen Friedhof erstellt worden sei, könne das Ergebnis heute ein ganz anders sein.
Zeit zum Verwesen
Nicht nur die Länge der Ruhezeit sei für die Verwesung ausschlaggebend, sondern auch die Frage, ob es an der Stelle besonders feucht ist. „Wenn die Verwesung nicht innerhalb von 15 Jahren stattgefunden hat, dann ist es eher unwahrscheinlich, dass sie nach 20 Jahren stattgefunden hat. Die Anfangszeit ist entscheidend für die Verwesung. Eine Wachsleichenbildung entsteht in der ersten Zeit“, sagte Lubowitzki.
Im Hinblick darauf wollte Martina Hauenstein (SPD) wissen, ob es nicht sinnvoll wäre, ein Bodengutachten zu erstellen, bevor man die Friedhofssatzung neu beschließe. Lubowitzki machte deutlich, dass man Bodengutachten immer dann erstelle, wenn man einen Friedhof überplant. Das steht in Grünstadt derzeit allerdings nicht auf der Agenda.
Ungeachtet dessen könne man später immer noch eine Satzungsänderung vornehmen, sollte das – etwa wenn man neue Erkenntnisse über die Böden hat – nötig werden, so der Friedhof-Experte.
Von den Mitgliedern des Ausschusses konnte sich keiner an den Fund eines Verstorbenen auf einem der drei Friedhöfe erinnern, der noch nicht vollständig verwest war.
Warum sind die Gebühren gleich?
Karin Schramm (CDU) beschäftigte die Frage, warum die Gebühren auf allen drei Friedhöfen gleich hoch sind, obwohl doch beispielsweise der Pflegeaufwand in Sausenheim viel geringer sei, weil dort nicht so viele Bäume stünden und damit weniger Laub anfalle als in Grünstadt. Lubowitzki sagte, grundsätzlich sei es so, dass kleinere Friedhöfe im Vergleich teurer seien als größere. Bei größeren Friedhöfen wie dem in Grünstadt sei zwar der Aufwand für die Pflege höher. Aber die Kosten verteilen sich auf eine größere Anzahl von Menschen, die die Nutzungsentgelte zahlen.
Grundsätzlich müsse man aufpassen, dass man keinen „Gebührentourismus“ bekomme, wenn man die Preise unterschiedlich hoch gestalte.