Grünstadt Gut beraten?

Eigentlich wollten ein 45-Jähriger und seine 36-jährige Lebensgefährtin aus der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim am Abend des 28. November 2015 nur mal kurz nach Grünstadt fahren, um Döner zu holen. Die Fahrt aber entwickelte sich fast zum Horrortrip. Und brachte den Mann auf die Anklagebank im Amtsgericht Grünstadt. Der Vorwurf: Beleidigung.
Was sich unterwegs abspielte, passiert im Straßenverkehr ständig: Nötigung. In Dirmstein sei ein Auto dicht aufgefahren, habe sie geblendet und dann auch noch gefährlich überholt, schildert die junge Frau den Beginn der Ereignisse. Sie saß an jenem Abend am Steuer. In diesem Moment seien urplötzlich Erinnerungen an einen Unfall aus dem Jahr 2009 wieder hochgekommen, als ihr „einer hinten reingedonnert“ sei. Die Fahrerin lässt den Überholer, einen 35-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, ihren Unmut spüren. Sie beschleunigt, hupt, blendet auf. Was wiederum den Kontrahenten nicht kalt lässt. Das Trio trifft sich auf dem Hof der Polizei in Grünstadt. Die Situation schaukelt sich hoch, die beiden Männer plustern sich auf, es wird geschubst, man duzt sich und wirft sich die eine oder andere Unfreundlichkeit an den Kopf. Welche Schimpfwörter bei dem Wortgefecht genau gefallen sind, wissen alle drei nicht mehr so genau. „Es ist ja schon so lang her!“ Protokolliert aber sind „Volldepp, Arschloch und Wichser“. So hat der Mann aus der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim seinen Widersacher laut einer Anzeige wegen Beleidigung genannt. Dass es aber wegen dieser Äußerungen zu einem Verfahren kommt, verwundert den Vertreter der Staatsanwaltschaft sichtlich. Denn die Anzeigen der Autofahrer wegen gegenseitiger Nötigung sind längst eingestellt. Und die Beleidigung sollte durch einen Strafbefehl über 150 Euro aus der Welt geschafft werden. Doch damit ist der 45-jährige Berufskraftfahrer nicht einverstanden. Er wolle nun einmal nicht für etwas büßen, was „der andere durch seine Nötigung angezettelt hat“, begründet er. Ob er mit dieser Haltung gut beraten ist? Sein Anwalt jedenfalls unterstützt ihn. Er wolle einen Freispruch erreichen, gibt er an. Was den Ankläger erneut verwundert. Der Angeklagte räume die Beleidigung ein, daher könne es keinen Freispruch geben. „So rastet man nicht aus“, argumentiert der Staatsanwalt. Er fordert nun eine Strafe von 300 Euro, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung. Das Gericht schließt sich an. Und so haben schließlich nur der Anwalt und der Tierschutzverein Speyer etwas vom Ausgang des Verfahrens: Der Verteidiger erhält sein Honorar, der Verein 300 Euro in vier Raten. |ks