Neuleiningen
Gesperrte Obergasse: Richter wollen für Klarheit sorgen
Der Richter verzichtete auf die Erläuterung des Sachverhaltes und kam gleich auf den Punkt: Die Klägerin, die Verbandsgemeinde Leiningerland, habe mittlerweile von ihrer Forderung Abstand genommen, die Straße müsse „nach anerkannten Regeln der Technik“ so wieder aufgebaut werden, dass sie von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen genutzt werden kann. Hintergrund: Der Richter hatte beim ersten Prozesstag am Oberlandesgericht am 16. Juni betont, dass „die Rekonstruktion nicht zu einer Verbesserung gegenüber dem vorherigen Zustand führen darf“. Zwar ist anhand von Fotos und Zeugenaussagen belegt worden, dass in der Obergasse früher auch Lkw und Traktoren unterwegs waren. Doch die heutigen Vorschriften stellen höhere Anforderungen an den Unterbau von Straßen.
Seit Oktober 2015 ist die Obergasse nicht einmal für Fußgänger passierbar. Zunächst war dort vor dem Anwesen von Fausto Sauer eine Baustelle, weil sein mittelalterliches Wohngebäude durch mehrere Wasserrohrbrüche beschädigt worden war. Bei der Sanierung rekonstruierte er ohne Baugenehmigung den 1971 zerstörten Gewölbekeller. Damit wollte Sauer sein einsturzgefährdetes Haus stabilisieren. Da die Oberkante der Kuppe jedoch nur zehn Zentimeter unter der Straßenoberfläche liegt und Autoverkehr Erschütterungen hervorruft, sollte niemand mehr darüber fahren.
Seit Oktober 2017 stehen die L-Steine
Deshalb ließ Sauer im Oktober 2017 eine Reihe L-Steine aus Beton über die gesamte Breite der Obergasse aufstellen. Nach einem Urteil des Landgerichtes Frankenthal vom September 2018 sollte der Anwohner die Mauer umgehend abreißen und die Straße wiederherstellen. Sauer dachte allerdings nicht daran. Er ist überzeugt, dass die zwischenzeitlich auch formal für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straße über dem Keller sein persönliches Eigentum sei. Daraufhin reichte die Ortsgemeinde über die Verbandsgemeinde Leiningerland Klage beim Oberlandesgericht ein.
Die Parteien können sich nicht auf einen Statiker einigen
Beim ersten Verhandlungstag in Zweibrücken am 16. Juni 2020 wurde eindeutig geklärt, dass die Obergasse der Gemeinde Neuleiningen gehört. Zudem stellte der Richter klar, dass Sauer nicht berechtigt sei, die Nutzung der Straße durch eine Absperrung zu verhindern, um Schäden von seinem Haus abzuwenden. Er zeigte auch einen Lösungsweg für den Rechtsstreit auf: Um eine fachlich fundierte Antwort auf die Frage zu finden, wie das Haus stabilisiert und gleichzeitig die Obergasse wiederhergestellt werden kann, sollte ein Statiker beauftragt werden. Doch die beiden Parteien konnten sich nicht auf einen Experten einigen und so traf man sich am Dienstagnachmittag wieder vor Gericht in Zweibrücken.
Zur Rücknahme der Forderung nach einem Wiederaufbau der Straße „nach anerkannten Regeln der Technik“ erklärte Verbandsbürgermeister Frank Rüttger (CDU): „Das bedeutet nur, dass keine DIN-konforme Wiederherstellung der Obergasse verlangt wird. Sie soll aber dennoch in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.“ Da der Keller das letzte halbe Jahrhundert zugeschüttet gewesen war, „muss der Hohlraum beseitigt, also wieder verfüllt werden“. Die Oberfläche sei mit Kopfsteinpflaster zu versehen.
Sauers Rechtsanwalt Alfred Ullrich warf ein, dass die Straße doch von den Werken aufgerissen worden sei, weil neue Wasserrohre gelegt werden mussten und fragte: „Wieso muss mein Mandant jetzt die Obergasse wiederherstellen?“ Der Beklagte selbst wies auf ein Bodengutachten hin, das seiner Ansicht nach in dem Verfahren nicht ausreichend gewürdigt worden ist. Demnach sei der Untergrund bis zu einer Bohrtiefe von 4,50 Meter für eine Straße „völlig untauglich“ gewesen. Auch hob Sauer hervor, dass die Versorgungsleitungen erst nach der Rekonstruktion seines Gewölbekellers so sicher im Boden lägen, dass sie nicht wieder zerbersten könnten.
Der Richter will an Lichtmess entscheiden
Die Beisitzende Richterin Eva Heid winkte angesichts der wiederholten Argumente ab. Der Vorsitzende Richter Süs kündigte an, dass am 2. Februar das Urteil verlesen wird. Zuvor hatte Ullrich beantragt, eine Revision zuzulassen. Sollte diesem Ansinnen stattgegeben werden, landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Parallel kämpft Fausto Sauer gegen die offizielle Widmung der Obergasse als öffentliche Straße. Sein Widerspruch ist vom Verwaltungsgericht Neustadt am 29. Oktober 2020 abgewiesen worden. Dagegen hat der Neuleininger Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz gestellt.