Hettenleidelheim Es war ein Versehen: Verwaltung gibt Daten trotz Widerspruch weiter

So sieht das Widerspruch-Formular aus.
So sieht das Widerspruch-Formular aus.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland hat fälschlicherweise Namen und Adressen von Menschen weitergegeben, die der Weitergabe ihrer Daten eigentlich schon widersprochen hatten. Das räumte Hanns Gauch, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste, gestern nach einer RHEINPFALZ-Anfrage ein. „Es war ein Bedienungsfehler“, sagte Gauch. Die Verwaltung habe ein neues Software-Programm, es sei vergessen worden, bei der Datenübertragung ein Häkchen beim betreffenden Widerspruchs-Kästchen für die Weitergabe an Parteien zu setzen. „Wir entschuldigen uns vielmals dafür“, so Gauch. Betroffen waren ältere Menschen aus dem Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Hettenleidelheim. Der CDU-Kreisverband Donnersberg hatte nach den Daten der über 65-Jährigen gefragt, woraufhin die Verwaltung 2543 Datensätze übermittelte. Darunter waren allerdings auch die Namen und Adressen von 193 Menschen, die ihre Daten für die Weitergabe gesperrt hatten. Dass die Verwaltungen Namen und Adressen aus dem Melderegister an Parteien weitergeben, ist nach Bundesmeldegesetz, Paragraf 50, zulässig. Diese Daten dürfen aber nur für eine Wahl verwendet werden und müssen einen Monat danach vernichtet werden. Die Parteien dürfen nie die Daten aller Bürger erfahren, sondern nur die von definierten Gruppen (Erstwähler, Senioren). Wer nicht will, dass seine Daten benutzt werden, kann diese bei den Verwaltungen sperren lassen.

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