Leiningerland
Besserer Hochwasserschutz: Warum das Konzept auf sich warten lässt
Spätestens seit 2021, seit der Ahrflut und auch den Überschwemmungen in einigen Dörfern im Leiningerland sind sich Experten und Entscheidungsträger einig: Überflutungen durch Starkregen können in Zeiten des Klimawandels jeden Ort in der Verbandsgemeinde treffen. Und: Um die Schäden durch Hochwasser möglichst gering zu halten, muss vor Ort was getan werden.
Keinen Widerspruch aus dem Leiningerland gab es auch, als nach den Fluten konstatiert wurde, dass der Nachholbedarf bei der Überschwemmungsvorsorge hier kein geringer ist. Außerdem liefert das Land Rheinland-Pfalz eine weitere, für klamme Kommunen ganz entscheidende „Argumentationshilfe“ für den Hochwasserschutz: Es übernimmt 90 Prozent der Kosten für die Erstellung eines Konzepts.
Beste Voraussetzungen also für eine durchdachte und rasche Starkregen-Vorsorge im ganzen Leiningerland. Das dachte sich zumindest der unbedarfte Beobachter Ende des Jahres 2021. Da hatte der Verbandsgemeinderat Leiningerland beschlossen, dass sich die VG „mit einem Gesamtkonzept für den Hochwasserschutz besser aufstellen“ soll. Seitdem sind 15 Monate vergangen. Und was ist in dieser Zeit passiert?
Nichts passiert oder viel Vorarbeit geleistet?
„Rein gar nichts ist passiert.“ Das würde wohl derjenige sagen, der sich für diesen Zeitraum konkrete Maßnahmen erhofft hat – etwa verbesserte Abflussgräben oder neue Rückhaltebecken oder zumindest die Erfassung von Mängeln in der bisherigen Vorsorge. „Es sind schon viele wichtige Vorarbeiten geleistet worden“, würden diejenigen sagen, die die bürokratischen Prozesse in der kommunalen Selbstverwaltung kennen.
Die VG-Verwaltung jedenfalls teilt zum jetzigen Stand des Verfahrens mit: „Voraussichtlich können Ende März oder Anfang April die Förderanträge“ für die Erstellung der Starkregenkonzepte in den Gemeinden gestellt werden. Erst nach der Zustimmung der Genehmigungsbehörde, also der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, könne der Auftrag zur Erstellung eines Konzepts an ein Planungsbüro vergeben werden, informiert die Verwaltung.
Die Ausschreibung dafür ist bereits erfolgt: Das Neustadter Büro ipr Consult hat den Zuschlag bekommen, ein Hochwasser- und Starkregenkonzept mit den einzelnen Kommunen auszuarbeiten. Dafür kalkuliert das Büro zwischen 18 und 24 Monate ein. Wenn’s optimal läuft, haben die 20 teilnehmenden Gemeinden der VG also Anfang des Jahres 2025 einen Maßnahmenkatalog zur Starkregenvorsorge.
Kirchheim trotz Nein zu Haushalt dabei?
Dafür darf aber nichts dazwischenkommen. Für die Eckbachgemeinden, die neben den Eistalgemeinden und der ehemaligen VG Hettenleidelheim einen von drei Hochwasserbereichen im Leiningerland bilden, gibt es aber Befürchtungen, dass es anders kommen könnte. Das hängt mit Vorgängen in Kirchheim zusammen, die sich auch auf Nachbargemeinden auswirken könnten, da die Aufträge für die Planung der Hochwasservorsorge sozusagen im Bündel vergeben wird.
Die Gemeinde Kirchheim hat der Teilnahme am Konzept zwar zugestimmt und die Kosten dafür auch in den Haushalt eingestellt. Dem droht jedoch, von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt zu werden, weil Kirchheim die Erhöhung der Grundsteuern abgelehnt hat. Ist damit automatisch auch Kirchheims Teilnahme am Hochwasserschutzkonzept gestorben?
Das müsse nicht sein, teilt die VG-Verwaltung auf Anfrage mit: „Eine Auftragserteilung muss in den Gemeinden, die noch keinen genehmigten Haushalt haben, in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht erfolgen. Es ist durchaus möglich, dass die Gemeinde Kirchheim trotz nicht genehmigten Haushalts, in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht, an der Förderantragsstellung beziehungsweise Auftragserteilung teilhaben kann.“
Es gibt drei Sonderfälle
Außerdem sei darauf geachtet worden, dass jede Ortsgemeinde für sich allein abgerechnet werden kann. Somit könnten Förderanträge der einzelnen Gemeinden unabhängig von den anderen Kommunen gestellt werden, erklärt die Verwaltung weiter. Deswegen entstehe auch dadurch kein großer Nachteil, dass Quirnheim gar nicht beim Gesamtkonzept mitmacht, sondern im Zuge des Neubaugebiets Im Talblick bereits sein eigenes Hochwasserschutzkonzept ausgearbeitet hat. Dirmstein und Kleinkarlbach haben zwar auch schon ein Hochwasservorsorgekonzept erstellt. Sie nehmen aber – für geringere Kosten – an der Durchführung privater Objektschutzberatungen sowie Workshops mit der Forst- und Landwirtschaft teil.
Das heißt: Die Gesamtkosten in Höhe von etwa 360.000 Euro werden auf 20 der 21 Ortsgemeinden der VG Leiningerland umgelegt. Die Konzepte werden für jede einzelne Ortsgemeinde erstellt und somit auch die Kosten von jeder Kommune selbst getragen. Sie liegen brutto zwischen 14.000 und 29.000 Euro pro Gemeinde. Nach Abzug der 90-prozentigen Förderung liegt der tatsächliche Betrag zwischen 600 und 3000 Euro netto. Eine Frage des Geldes ist das Erstellen der Konzepte für die Starkregenvorsorge also nicht. Wohl aber eine der Zeit – und der Motivation.
Befragung der Feuerwehr, Beratung der Bürger
Wenn ipr-Consult anfängt, den Ist-Zustand des Hochwasserschutzes und seine Defizite herauszuarbeiten, ist die Mitarbeit vor Ort gefragt: Feuerwehrleute wissen am besten, wo und wann die meisten Keller ausgepumpt worden sind oder Gullys nach einem Starkregen verstopft waren. Landwirte, welche Felder besonders schnell volllaufen oder wo die Abwassergräben zugewachsen sind. Auch Überschwemmungsgefahren für lokale Gewerbebetriebe sollen erfasst werden. Und, und, und. Die Bürger werden ebenfalls zu ihren Hochwassererfahrungen befragt – und können sich im Gegenzug beraten lassen, wie sie Flutschäden verhindern oder mindern, aber auch welche Elementarschäden-Versicherungen für sie in Frage kommen.
Vorsorgekonzept und möglicher Zuschuss
Nachdem es sich mit der Gefährdungssituation vor Ort vertraut gemacht hat, soll das Planungsbüro unter anderem Besprechungen, Begehungen und öffentlichen Workshops in den einzelnen Ortschaften organisieren und durchführen. Daraus sollen ein Maßnahmenkatalog entstehen, in dem Priorisierung und Zuständigkeiten festgelegt werden. Auch ein Umsetzungszeitraum soll vorgegeben und Notfallpläne und sowie eine dauerhafte Sensibilisierung der Bürger für den Hochwasserschutz erreicht werden.
Für Bürokratie-Experten sei hier aus der Antwort der VG-Verwaltung zu unserer Anfrage zitiert: „Nur Maßnahmen, die aus einem Vorsorgekonzept hervorgehen, können bei der anschließenden Umsetzung mit einer möglichen Förderung der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz rechnen.“ Die Förderung der Maßnahmen kann dann übrigens jede Ortsgemeinde für sich beantragen – es muss nicht auf die Zustimmung aller 20 teilnehmenden Kommunen gewartet werden. So ein Prozedere würde nämlich – zusätzlich – dauern.
Noch Fragen?
Für die Erarbeitung des Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepts ist die Verbandsgemeinde Leiningerland in drei Untersuchungsgebiete eingeteilt worden. Durch diese „sachbezogene Bündelung“ der Ortsgemeinden – etwa nach
