Grünstadt Bäder: Rat sagt Ja zu neuer Trägerschaft

Auch der Wattenheimer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt, die beiden Schwimmbäder in der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) auszugliedern. Gleichzeitig soll die Ortsgemeinde mit einer Einlage von 1000 Euro Gesellschafter der AöR werden.
Wie mehrfach berichtet, soll die Trägerschaft der Bäder in Hettenleidelheim und Altleiningen im Zuge der Fusion zur künftigen VG Leiningerland in eine AöR überführt werden. Deren Gesellschafter sind die fünf Dörfer in der noch bestehenden VG Hettenleidelheim, die in der neuen Rechtsform den Betrieb organisieren und finanzieren. Dazu leistet jedes Dorf zunächst eine Einlage von 1000 Euro beziehungsweise den Wert der Schwimmbäder als Stammkapital. Hettenleidelheim und Altleiningen als Sitzgemeinden der Bäder übernehmen zusammen 30 Prozent des Defizits, die restlichen 70 Prozent werden auf alle Gemeinden umgelegt, so Bürgermeister Andreas Werle (SPD). Auf Anfrage erklärte er, man rechne auch in Zukunft mit einer finanziellen Belastung in der bisherigen Größenordnung: „Bislang haben wir die Bäder indirekt über die Verbandsgemeinde-Umlage finanziert, nun eben direkt durch den Anteil am Defizit.“ Fraktionsübergreifend standen die Ratsmitglieder dem Beitritt in die AöR positiv gegenüber, um die Freibäder nicht zuletzt aus touristischen Aspekten erhalten zu können. Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Rat eine neue Satzung, die das Reinigen und Schneeräumen der Straßen im Dorf regelt. Die alte Satzung habe, so der Bürgermeister im Nachgang zu Sitzung, rechtlich nicht verbindliche Aussagen hinsichtlich der Geldbußen getroffen, mit denen die Kommune Grundstücksbesitzer belangen kann, die ihrer Kehr- und Räumpflicht nicht nachkommen. „Die neue Satzung ist so konzipiert, dass sie automatisch auf die jeweils neue Rechtssprechung zurückgreift. Das gibt uns mehr Rechtssicherheit als bislang“, sagte Werle. Die Satzung, oder vielmehr deren Einhaltung, ist in Wattenheim wegen der Topographie der Hauptdurchgangsstraße ein sehr sensibles Thema. Die stark abschüssige und kurvige Hauptstraße verwandelt sich bei Schnee oder Glatteis schnell in eine Rutschbahn. Das hat in der Vergangenheit unter anderem dazu geführt, dass sich Busfahrer weigerten, durch das Dorf zu fahren und Wattenheim somit zeitweise vom öffentlichen Personennahverkehr abgeschnitten war. Außerdem hänge die Neuauflage der Satzung mit der Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde zusammen, die quasi als Konkurrenz zu anderen Unternehmen auftrete, wenn sie beispielsweise das Schneeschieben übernehme, so Werle.