Grünstadt
Alla-Hopp-Anlage: Wand soll Anwohner vor Lärm schützen
Im Schallgutachten sind verschiedene Szenarien beschrieben worden, die geeignet sind, den von der Alla-Hopp-Anlage ausgehenden Lärm abzumildern. „Es läuft auf eine Lärmschutzwand hinaus“, informierte Bürgermeister Klaus Wagner (CDU). Wie hoch und wie lang diese sein wird, wo sie genau gebaut wird und wie sie gestaltet wird, sei alles derzeit noch offen. Die Stadt wolle hierzu das Gespräch mit der Kreisverwaltung suchen, die für die Bearbeitung und Genehmigung des Bauantrags zuständig ist.
Der Schallgutachter habe Kriterien und mögliche Standorte für eine Lärmschutzwand genannt: Sie müsse entweder möglichst nahe an der Emissionsquelle (Anlage und Spielgeräte) oder möglichst nahe an den Wohnhäusern stehen. Letztgenannte Option hält Wagner nicht für optimal, da man den Nachbarn dann eine Mauer vor die Grundstücke bauen würde. Zu klären sei überdies, ob man die Wand nördlich (zur Altbebauung hin) oder östlich (zum Neubaugebiet „In der Bitz“ hin) errichte. Beide Möglichkeiten sind im Gutachten genannt.
Wagner wollte sich bezüglich einer Höhe für die Schallschutzmauer nicht festlegen. Er sagte jedoch, dass er von einer Mindesthöhe von vier Metern ausgehe. Überlegt werden müsse auch, wie eine solche Mauer gestaltet werde und ob sie vielleicht mit Pflanzen begrünt werden könnte. Auch die Fragen, ob man die Besucheranzahl begrenzen wolle und das Gelände eingezäunt werden soll, um die Anlage vor Vandalismus zu schützen, sei zu diskutieren. Wagner verwies darauf, dass die Mitglieder der städtischen Gremien miteinbezogen werden.
Urteil zwingt zum Handeln
Derzeit ist ein Teil der Spielanlage mit einem Zaun abgesperrt. Dieser ist eine Reaktion der Stadt auf ein Urteil, das das Verwaltungsgericht im Sommer vergangenen Jahres gefällt hat und das die Stadt zum Handeln zwingt. Denn die Richter aus Neustadt betrachten die Alla-Hopp-Anlage nicht als Spielplatz. Sie argumentieren, dass sie nicht nur von Kindern unter 14 Jahren genutzt wird und zu groß ist, als dass es sich um eine jener Einrichtungen handeln könnte, die vom Bundesimmissionsschutzgesetz besonders privilegiert werden. Für die Kreis- und die Stadtverwaltung hatte das Urteil Folgen, denn das Verwaltungsgericht hat die Baugenehmigung für die Alla-Hopp-Anlage kassiert. Die Verwaltungen müssen nun dafür sorgen, dass es für die Nachbarn nicht zu laut wird.
Geklagt hatte ein Anwohner. Er machte vor Gericht geltend, dass die Anlage selbst bei schlechtem, vor allem aber bei gutem Wetter von mehreren hundert Menschen genutzt werde. Die Nutzer seien sehr laut. Besonders störend sei auch die Nutzung nachts durch Alkohol trinkende junge Erwachsene.
Die Grünstadter Alla-Hopp-Anlage wurde im August 2017 eröffnet. Sie ist eine von 19 Anlagen in der Pfalz, Hessen und Baden, die die Dietmar-Hopp-Stiftung für 45 Millionen Euro errichten ließ.