Grünstadt Aktuell notieret: Vortrag über Gesetz bei Pflegebedürftigkeit

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind seit Januar 2017 große Veränderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige in Kraft getreten. So wurde unter anderem der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert, wodurch zukünftig auch Menschen mit Demenz, geistigen und psychischen Einschränkungen stärker berücksichtigt werden. Eine weitere grundlegende Veränderung ist die Abschaffung der drei Pflegestufen. Über diese und weitere Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz informieren Anna Knapczyk und Nicole Portofé, Mitarbeiterinnen des Krankenhaussozialdienstes im Kreiskrankenhauses Grünstadt, sowie Doris Hoyer-Willy, Pflegeberaterin im Pflegestützpunkt Grünstadt, in ihrem Vortrag „Pflegebedürftigkeit – Was bringt das Pflegestärkungsgesetz ab 2017“. Er findet am Mittwoch, 27. September, um 19 Uhr im Konferenzraum des Verwaltungsgebäudes, Westring 55, statt. Der Eintritt ist frei; Spenden für den Verein der Förderer und Freunde des Kreiskrankenhauses sind willkommen. Eine Platzreservierung unter der Telefonnummer 06359/809-111 ist erforderlich.

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