Frankenthal / Bobenheim-Roxheim Volksverhetzung: Prozess wird verschoben
Der Strafprozess gegen einen Bobenheim-Roxheimer wegen des Verdachts der Volksverhetzung ist am Montag nach etwa einer halben Stunde ausgesetzt worden. Der Grund: Der Rechtsanwalt des Mannes hatte den Strafrichter am Amtsgericht Frankenthal darauf aufmerksam gemacht, dass am Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken zwei Revisionsverfahren zu ähnlichen Fällen laufen. Dabei soll es sich um Vergehen der Frau des Angeklagten handeln. Die beiden OLG-Entscheidungen seien grundsätzlich und somit für den Fall seines Mandanten wichtig.
Dieser soll auf seinem Facebook-Profil mehrere strafwürdige Beiträge veröffentlicht haben, hauptsächlich rassistische Zeichnungen und Collagen unter Verwendung eines Kopfbilds von Adolf Hitler. Das Strafgesetzbuch unterscheidet beim Strafmaß für Volksverhetzung danach, ob jemand selbst zum Hass gegen Personen oder Gruppen auffordert oder ob er solche Inhalte „nur“ der Öffentlichkeit zugänglich macht. Darum geht es bei den OLG-Verfahren, die das Amtsgericht abwarten will.