Frankenthal Streit um Waldorf-Kindergarten vorm Verwaltungsgericht
Der Streit zwischen Frankenthal und Kreis Bad Dürkheim um die Betriebskosten des Waldorf-Kindergartens geht vors Verwaltungsgericht.
Seit mehr als fünf Jahren blockieren die kommunalen Meinungsunterschiede zur Finanzierung den geplanten Neubau einer Waldorf-Kindertagesstätte mit vier Gruppen (wir berichteten). Auch über die Personalkosten einer der beiden bereits bestehenden Gruppen in Frankenthal wird gestritten. Um 60.000 Euro geht es laut Stadtverwaltung bei einem Termin morgen, 9 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht Neustadt. Diesen Betrag fordert die Stadt vom Kreis Bad Dürkheim, der sich einen Teil davon beim Rhein-Pfalz-Kreis zurückholen könnte. Einigkeit herrscht in der Darstellung des Sachverhaltes. Bisher wurden die Personalkosten für eine Gruppe des Waldorf-Kindergartens zwischen dem Rhein-Pfalz-Kreis und dem Landkreis Bad Dürkheim geteilt. „Der Landkreis möchte, dass spitz abgerechnet wird“, so Arno Fickus von der Presseabteilung des Landkreises. Das bedeutet: Die Kreise bezahlen anteilig für Kinder, die aus ihrem Bereich kommen. Auf Grundlage eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2008 und des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz hätten Frankenthal sowie die Landkreise Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis eine Vereinbarung geschlossen, erklärte die Stadtverwaltung Frankenthal. In dieser sei geregelt, dass der Landkreis Bad Dürkheim und der Rhein-Pfalz-Kreis die Personalkosten für eine der beiden Gruppen des Waldorfkindergartens gemeinsam tragen. Ab dem Jahr 2007 sollte demnach Frankenthal die Personalkosten direkt mit dem Landkreis Bad Dürkheim abrechnen, der wiede-rum mit dem Rhein-Pfalz-Kreis abrechnet. Für die Jahre 2002 bis 2009 habe das funktioniert. Für die folgenden Jahre habe der Landkreis Bad Dürkheim erstmalig ausgeführt, dass er an dem Vertrag nicht festhalten wolle und lediglich Teilzahlungen in Höhe der auf ihn fallenden Belegzahlen leiste. Den Rest solle Frankenthal selbst beim Rhein-Pfalz-Kreis eintreiben. Dieser teile jedoch die Auffassung der Stadt Frankenthal und wolle ebenfalls an der Vereinbarung festhalten, so die städtische Pressestelle. Der Landkreis Bad Dürkheim begründe sein Verhalten damit, dass sich die Belegzahlen seit 2008 derart verändert hätten, dass es keine Grundlage mehr gäbe, an der Vereinbarung festzuhalten. Des Weiteren fehle es an einer formgültigen Vereinbarung. Es handele sich lediglich um die Verschriftlichung einer Vorgehensweise. Mangels Rechtsgrundlage müsse sich die Abrechnung nach den tatsächlichen Belegungszahlen richten. Die Stadt sei dagegen der Auffassung, dass ihre Forderungen betreffend die Personalkosten auf einem nach wie vor wirksamen Vertrag beruhten. In diesem sei unter anderem geregelt, in welchem Fall von der Vereinbarung Abstand genommen werden kann. Dabei wurde der Fall des möglichen Absinkens von Belegzahlen bedacht und ganz konkret geregelt. Danach entfällt eine Beteiligung erst dann, wenn innerhalb von zwei Jahren die Kinderzahl aus einem der beteiligten Landkreise unter fünf sinkt, und dies erst ab dem darauffolgenden Jahr. Diese Situation sei nicht eingetreten. Dies werde auch nicht von dem Landkreis Bad Dürkheim behauptet. Die Beteiligten seien sich bei Abschluss der Vereinbarung bewusst gewesen, dass sich die Belegungszahlen ändern könnten und dass man Kinder auch aus anderen Gemeinden mitbezahlt, so die Information der Pressestelle der Stadt. Die Stadt Frankenthal habe, nachdem viele Gespräche mit der Kreisverwaltung Bad Dürkheim ergebnislos verlaufen seien, Klage gegen den Landkreis Bad Dürkheim auf Zahlung der ausstehenden Personalkosten erhoben.