Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Stadt sieht bei leerstehenden Häusern keinen Handlungsbedarf

Das Baugesetzbuch bietet nach Ansicht der Verwaltung keine geeignete Handhabe gegen Leerstand von Wohnhäusern.
Das Baugesetzbuch bietet nach Ansicht der Verwaltung keine geeignete Handhabe gegen Leerstand von Wohnhäusern.

Unbewohnte Immobilien vor dem Verfall bewahren und sie wieder für Wohnzwecke nutzbar machen – mit diesem Ziel hat sich eine Frankenthalerin an die Stadtverwaltung gewandt. Auf ihre Hinweise zu einzelnen leerstehenden Gebäuden hat sie jetzt eine Antwort bekommen. Und die lautet: kein Handlungsbedarf.

Die Bürgerin zählt in ihrem Beitrag zehn Anwesen auf – verstreut im gesamten Stadtgebiet: im Heßheimer Viertel, in Lauterecken, im Nordend und in der Nähe des Strandbads. Sie wisse zwar, schreibt die Frankenthalerin, dass es sich bei den Immobilien um Privateigentum handle, trotzdem frage sie sich, ob die Stadt etwas gegen Leerstand und auch Zweckentfremdung tun könne. Schließlich schade der Verfall von Häusern auch „dem Ansehen der Stadt“. In ihrer Eingabe zur Einwohnerfragestunde des Stadtrats betont sie, dass sie den Verweis auf fehlendes Personal nicht akzeptiere: Für andere Überwachungen seien ja auch Mitarbeiter vorhanden.

Verwaltung widerspricht

Die Verwaltung widerspricht in ihrer Reaktion dem Eindruck der Fragestellerin: Die aufgezählten Objekte stünden zwar leer, verfallen seien sie aber nicht. Insofern sehe die Stadt bei den genannten Immobilien „keinen Handlungsbedarf“, heißt es in der Antwort. Nicht ohne den Hinweis zu vergessen, dass „in diesem Zusammenhang die Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung generell eng begrenzt sind“. Wie schon bei einer Anfrage zu verwaisten Gebäuden in der Innenstadt, sieht man im Rathaus auch hier keine städtebaulichen Interessen berührt. Insofern komme auch nicht das Instrument der sogenannten Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote infrage – unter anderem, weil sie einen starken Eingriff in die vom Grundgesetz besonders geschützten Eigentumsrechte darstellten.

Gegen Satzung

Das von der Bürgerin ebenfalls angesprochene Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum nutzt die Verwaltung, um sich erneut gegen eine dazu vom Planungs- und Umweltausschuss und zuletzt auch vom Stadtrat geforderte Satzung zu positionieren. Sie sei jedenfalls „kein geeignetes Mittel“, um Wohnungsmangel in Frankenthal zu begegnen. Das Fazit: „Der Nutzen solcher Satzungen ist fraglich, die Erfahrungswerte gering, wie auch Diskussionen und Erfahrungen aus anderen Städten zeigen.“

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