Frankenthal
Prozess: 14-Jähriger für Sexualtaten zu Haftstrafe verurteilt
Freigesprochen wurde der Angeklagte nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung einer Prostituierten. Die Kammer habe sich während der nicht-öffentlich geführten Hauptverhandlung „von keinem Sachverhalt überzeugen“ können. Der 14-Jährige selbst hatte abgestritten, sich an der 20 Jahre alten Frau vergangen zu haben. Seine Version: Sie habe Geschlechtsverkehr mit ihm wegen seines jugendlichen Alters abgelehnt, sein Geld aber behalten. Das habe er ihr lediglich wieder abgenommen und sich dann aus dem Staub gemacht.
Jugendlicher schuldfähig
In allen weiteren Anklagepunkten sah die Kammer die Schuld des Jugendlichen allerdings als nachgewiesen an. Die Gesamt-Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren beinhaltet außerdem noch zwei Wochen für eine frühere Tat . Hier ging es laut Gericht um Diebstahl und Sachbeschädigung. „Die Schuldfähigkeit vermindernde Gründe in der Persönlichkeit des Angeklagten wurden nicht festgestellt“, erklärte das Landgericht auf RHEINPFALZ-Anfrage. Dazu hatte die Kammer am Montag einen Sachverständigen gehört.
Vier weitere Fälle angeklagt
Als erwiesen sahen es die Richter in ihrem Urteil damit an, dass der 14-Jährige unter anderem ein siebenjähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen an ihm aufgefordert und es unsittlich berührt hat. In zwei weiteren Fällen sei er 13 und 15 Jahre alten Mädchen jeweils ins Treppenhaus eines Wohngebäudes gefolgt und habe sie bedrängt. Einer Spaziergängerin habe er gegen deren Willen an den Po gefasst.