Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Prügelattacke auf dem Jakobsplatz: Verteidiger legen Berufung ein

Auf dem Jakobsplatz in Frankenthal wurde Anna Starzetz vor zwei Jahren brutal angegriffen.
Auf dem Jakobsplatz in Frankenthal wurde Anna Starzetz vor zwei Jahren brutal angegriffen.

Die Frankenthalerin Anna Starzetz wurde vor zwei Jahren brutal attackiert. Nach dem Urteil vor dem Amtsgericht kann sie mit dem Fall immer noch nicht abschließen.

Der Albtraum für Prügelopfer Anna Starzetz geht weiter: Nach dem Urteil im Fall der Attacke auf dem Jakobsplatz in Frankenthal haben die Verteidiger der beiden Angeklagten Berufung eingelegt. Damit landet der Fall nun beim Landgericht, das die nächsthöhere Instanz ist. Das teilt ein Sprecher des Amtsgerichts Frankenthal am Dienstag auf Nachfrage der RHEINPFALZ mit.

Das Urteil, das Strafrichter Thomas Henn am 9. September gesprochen hat, ist damit nicht rechtskräftig. Angeklagt war ein Paar aus Fußgönheim. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt, seine Partnerin zu sechs Monaten. Außerdem sollten die beiden Schmerzensgeld an ihr Opfer zahlen und jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Mehr zur Prügelattacke auf dem Jakobsplatz

Mutter auf Jakobsplatz verprügelt: Täter wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Fall Jakobsplatz: Nach zwei Jahren beginnt der Prozess.
Brutale Prügelattacke: Fast zwei Jahre danach noch kein Gerichtstermin.

Mehr als drei Promille Alkohol

Strafmildernd hatte gewirkt, dass die Angeklagten nicht einschlägig vorbestraft waren und die Frau zum Zeitpunkt der Tat stark betrunken war. Mit ihr war am Abend nach der Tat ein Atemalkoholtest gemacht worden. Das Ergebnis um 22.42 Uhr: 1,93 Promille. Am Nachmittag, so rechnete der Verteidiger im Gerichtssaal vor, dürften es zum Tatzeitpunkt mehr als drei Promille Alkohol gewesen sein.

Anna Starzetz: „Sehr aufgewühlt“

„Ich bin sehr aufgewühlt“, sagt Anna Starzetz, als sie die Nachricht erreicht, dass der Fall in die nächste Runde geht. Die junge Frau kann weiterhin nicht abschließen mit den Ereignissen vom 31. August 2023. Vor den Augen ihrer Kinder war sie an diesem Nachmittag auf dem Jakobsplatz in Frankenthal brutal attackiert worden. Rund zwei Jahre später wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt. Gleich am ersten Prozesstag fiel dabei im September das Urteil, gegen das die Verteidiger Berufung eingelegt haben.

Die Frankenthalerin Anna Starzetz.
Die Frankenthalerin Anna Starzetz.

Warum die Berufung? Rechtsanwalt Volker Hoffmann spricht für den Angeklagten, sein Kollege Götz Stuckensen vertritt die Angeklagte, ist aktuell aber für Nachfragen nicht zu erreichen. Pflichtverteidiger Hoffmann kann nicht verstehen, warum sein Mandant, der ein Ersttäter ist, eine höhere Bewährungsstrafe erhalten hat als die Mitangeklagte. Diese hatte auf Starzetz eingeprügelt, und zwar mit mehr als zehn Schlägen ins Gesicht, wie in der Beweisaufnahme festgestellt wurde. Hoffmanns Mandanten konnte hingegen nicht nachgewiesen werden, dass er Starzetz geschlagen oder getreten hatte. Im Laufe der Verhandlung wurde deutlich, dass es zwischen ihm und dem Opfer keinen Körperkontakt gegeben hatte.

Vorwurf löst sich in Luft auf

Damit löste sich der Vorwurf der gemeinschaftlich begangenen Tat, den die Staatsanwaltschaft noch in der Anklage erhoben hatte, in Luft auf. Starzetz wurde attackiert und verletzt. Aber eben nur von der Angeklagten und nicht von Hoffmanns Mandanten.

Was von den Vorwürfen übrig blieb, war ein Handy-Wurf. Der Mann soll Starzetz aus kurzer Distanz gezielt ein Mobiltelefon an den Kopf geschleudert haben. Der Angeklagte stritt dies aber kategorisch ab. Für Hoffmann steht da Aussage gegen Aussage, im Zweifel hätte zugunsten des Angeklagten entschieden werden müssen. Ohnehin ist das Ganze für den Verteidiger „eine Banalität“: „Das soll 1000 Euro wert sein?“ Damit bezieht sich Volker Hoffmann auf die Höhe des Schmerzensgelds, die sein Mandant an Anna Starzetz zahlen soll: Der Mann wurde dazu verurteilt, 1000 Euro zu zahlen. Seine Partnerin müsste 5000 Euro aufbringen.

Staatsanwaltschaft gefolgt

Mit den Bewährungsstrafen von sieben und sechs Monaten folgte Strafrichter Thomas Henn dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Vor dem Landgericht werden sich die Beteiligten dann im Berufungsverfahren wiedersehen. Verteidiger Hoffmann schätzt, dass dies Anfang nächsten Jahres der Fall sein wird. Seit den Vorkommnissen auf dem Jakobsplatz wären dann rund zweieinhalb Jahre vergangen. Eine lange Zeit. Schon bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht sagte Strafrichter Henn mehr als einmal zu den Zeugen: „An was können Sie sich noch erinnern?“ Alles liege zugegebenermaßen schon etwas zurück.

In ein paar Wochen müssen die Zeugen erneut aussagen. Auch Anna Starzetz wird dann wieder im Gerichtssaal sitzen. Beim Prozess im September trat sie als Nebenklägerin auf.

x