Frankenthal Mehr Geld, mehr Verantwortung
Die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises will den Gemeinden mehr Aufgaben bei der Flüchtlingsbetreuung übertragen. Eine entsprechende Vereinbarung hat der Kreisausschuss nach Angaben von Landrat Clemens Körner (CDU) einstimmig gebilligt.
Wohnungen für Asylbewerber suchen, Flüchtlinge betreuen und ihnen die Geldleistungen auszahlen – künftig werden die Kommunen im Rhein-Pfalz-Kreis mehr Aufgaben in der Flüchtlingsarbeit übernehmen müssen oder dürfen. Diese Vereinbarung hat die Kreisverwaltung mit den fünf Verbandsgemeinden im Kreis, den Gemeinden Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim und Bobenheim-Roxheim sowie der Stadt Schifferstadt geschlossen. „Was muss alles gemacht werden? Und wer kann das am besten machen?“, sind laut Landrat Körner die zentralen Fragen, die sich im Kreishaus bei der Erstellung des Papiers gestellt haben. Vor allem gehe es darum, Doppelstrukturen zu vermeiden: Bisher habe es zwischen den Gemeinden und der Kreisverwaltung Einzelabsprachen gegeben, wer was zu erledigen habe. „Es hat Verwirrungen um Zuständigkeiten gegeben“, berichtet der Landrat. Mit der Vereinbarung sei nun ganz genau geregelt, wer für was verantwortlich ist. Der Kreis erhält vom Land Rheinland-Pfalz monatlich 848 Euro pro Asylbewerber und erstattet den Gemeinden künftig unter anderem vierteljährlich die Miet- und Nebenkosten für die Unterkünfte. Zudem trägt der Kreis die Kosten für die Krankenhilfe, beispielsweise die ärztliche Behandlung von Asylbewerbern. Für diese und weitere anfallende Kosten, etwa für Personal in der Kreisverwaltung, behält der Kreis von dem vom Land zugewiesenen Betrag rund 300 Euro ein. Die restlichen 548 Euro pro Monat und Asylbewerber werden den Gemeinden überlassen. Im Gegenzug werden diesen unter anderem folgende Aufgaben übertragen: Gemeinschaftsunterkünfte könne der Kreis aber bei Bedarf künftig selbst betreuen. In Stein gemeißelt ist die Vereinbarung sowieso nicht, betont Körner: Nach einem Jahr werde geprüft, ob beispielsweise die den Gemeinden überlassenen finanziellen Mittel ausreichen. Außerdem gelte die Vereinbarung nur für Flüchtlinge, die noch nicht anerkannt sind. Für anerkannte Asylbewerber sei das Jobcenter zuständig. „Deshalb ist der Datenabgleich zwischen Gemeinden und Kreisverwaltung wichtig“, sagt der Landrat. Bevor die Vereinbarung in Kraft tritt, müssten zudem noch die Verbandgemeinde- beziehungsweise Gemeinderäte zustimmen sowie der Stadtrat Schifferstadt.