Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Kinderpornografie: 34-Jähriger verurteilt

Über Whatsapp-Chats will der Mann an die Bild- und Videodateien gelangt sein.
Über Whatsapp-Chats will der Mann an die Bild- und Videodateien gelangt sein.

Dass er zahlreiche kinderpornografische Bilddateien und Videos besaß, bestritt der Frankenthaler, der am Dienstag vor Gericht stand, nicht. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Eine sexuelle Neigung zu Kindern habe er jedoch nicht, sagte der 34-Jährige.

Die Bilder und Videos hatte die Polizei bei einer Durchsuchung auf verschiedenen Mobiltelefonen, die teils auch auf die Partnerin des Angeklagten angemeldet waren, gefunden. An die Dateien sei er über Whatsapp-Chats gekommen, teilweise seien sie ihm unaufgefordert zugeschickt worden, sagte der Frankenthaler. Seine Partnerin, gegen die anfangs ebenfalls ermittelt worden war, treffe keine Mitschuld. Die Mobiltelefone seien von ihm alleine genutzt worden. Aufgrund seiner finanziellen Situation habe er die Verträge über seine Partnerin laufen lassen.

Der Angeklagte bestritt, einen sexuellen Hang zu Kindern zu haben. Er habe lediglich die Grenzen im Internet austesten und sehen wollen, wie weit Menschen bereit seien, zu gehen. „Ich wollte wissen, wie diese Leute ticken“, sagte der 34-Jährige. Warum er die Dateien dann jedoch über einen längeren Zeitraum – von Juli 2020 bis März 2021 – gespeichert hat, das konnte der Angeklagte Staatsanwalt Martin Laforet nicht beantworten. Im Chat hat er sich laut während der Verhandlung verlesenen Protokollen mit anderen Teilnehmern zudem über sadomasochistische Sexualpraktiken und Tierpornografie ausgetauscht.

Anwalt: Tragweite des Handelns nicht überblickt

Er sei sich bewusst gewesen, dass seine Handlungen strafbar seien. Das hatte der Angeklagte bei seiner Vernehmung bei der Polizei eingeräumt. Vor Gericht verwiesen jedoch er und sein Verteidiger Gilbert Krings auf die attestierten mehrfachen psychischen Erkrankungen, die vielleicht doch dazu geführt hätten, dass er nicht die volle Tragweite seines Handelns überblickt. Den Vorschlag des Anwalts, ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen einzuholen, lehnte der Vorsitzende Richter Thomas Henn in Anbetracht der zu erwartenden geringen Strafe ab. Zu Gunsten des Angeklagten willigten Staatsanwalt und Richter ein, von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen.

Da der Angeklagte erstmals straffällig wurde und den Besitz der Dateien sofort eingeräumt habe, forderte der Staatsanwalt eine milde Bewährungsstrafe von einem Jahr. Zusätzlich solle der Frankenthaler 150 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Verteidiger Gilbert Krings hob in seinem Plädoyer die mannigfache psychische Erkrankung seines Mandanten hervor. Aufgrund von Impulsstörungen zum Zeitpunkt der Taten sei seinem Mandanten nicht bewusst gewesen, was er tat. Er sah eine Bewährungsstrafe von vier Monaten als ausreichend an.

Richter: An Freiheitsstrafe führt kein Weg vorbei

Der Vorsitzende Richter Thomas Henn folgte der Forderung des Staatsanwalts und verurteilte den 34-Jährigen wegen Besitzverschaffung und Besitz von kinderpornografischen Bild- und Videodateien. Auf die Anordnung von gemeinnützigen Arbeitsstunden verzichtete er. Die Mobiltelefone wurden eingezogen. „Das Motiv wurde in der Verhandlung nicht wirklich klar“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. An eine Freiheitsstrafe sei aber aufgrund der Anzahl der gefundenen Dateien kein Weg vorbeigegangen.

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