Bobenheim-Roxheim Hohe Geldstrafe: Tieflader fahren ohne Ausnahmegenehmigung weiter
Weil eine Spedition zwei Fahrer ohne Ausnahmegenehmigung mit zwei schweren Kabeltrommeln losgeschickt und sich damit einer polizeilichen Verfügung widersetzt hat, muss die Firma nun wohl eine höhere Geldstrafe zahlen. Wie die Polizeidirektion Neustadt mitteilt, kontrollierten die Beamten die beiden Tieflader bereits am 7. August in Bobenheim-Roxheim. Beide hatten je eine Kabeltrommel mit einem Durchmesser von 4,30 Meter und einem Gewicht von gut 15 Tonnen geladen. Eine Ausnahmegenehmigung für den Transport konnten sie nicht vorweisen. Die Beamten erklärten ihnen daraufhin, dass sie beim Weiterfahren eine Geldstrafe von 3000 Euro pro Person zahlen müssten und kassierten die Zulassungspapiere. Die Spedition bemühte sich nach Angaben der Polizei daraufhin um die Genehmigung. Am Dienstag, 18. August, stellte sich jedoch heraus: Die Fahrer waren ohne Genehmigung weitergefahren, die Spedition wollte die Papiere zurück. Zu der bereits erwähnten Geldstrafe in Höhe von insgesamt 6000 Euro könnte nun auch der Frachterlös von der Bußgeldstelle eingezogen werden. Bis zu 13.200 Euro könnte das laut den Beamten die Spedition zusätzlich kosten.„Frechheit siegt eben nicht immer“, heißt es dazu von den Beamten.