Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Gerichtsprozess: Das Rätsel um die unbekannte Pinar Faber

Ein 31-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Frankenthal verantworten.
Ein 31-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Frankenthal verantworten.

Ein 31-jähriger Frankenthaler ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden – ausgesetzt zur Bewährung. Eine wichtige Rolle spielt die Unbekannte Pinar Faber.

Wegen gewerblichen Betrugs in 53 Fällen verurteilte Strafrichter Thomas Henn in einem Prozess einen 31-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, doch der Frankenthaler muss den Betrag von etwa 37.100 Euro, um den er nach Überzeugung des Richters einen Münchener betrogen hat, zurückzahlen, außerdem muss er 2400 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zwei Versionen der Geschichte wurden am Montagmorgen im Amtsgericht Frankenthal erzählt. Eine Pinar Faber ist in beiden Versionen die große Unbekannte.

Der Angeklagte erzählte, er habe auf dem Paradeplatz in Mannheim „eine Dame“ kennengelernt, „die nicht in einem guten Zustand“ gewesen sei. Er habe der Dame, deren Name Pinar Faber sei, einen Kaffee und ein Croissant gekauft und ihr seine Telefonnummer gegeben. Zwei Monate später habe die Dame ihn angerufen und gefragt, ob Geld auf sein Bankkonto überwiesen werden könne, und er ihr das Geld dann geben könne, denn sie habe kein Konto.

„Habe großen finanziellen Schaden erlitten“

Das habe sich mehrfach wiederholt, berichtete der Angeklagte weiter. Die Dame habe ihn nach einiger Zeit gebeten, Geld, das überwiesen werde, vorzustrecken. Er habe der Frau mehrfach Geld gegeben, ohne dass danach Überweisungen auf sein Konto eingegangen seien. „Dadurch habe ich einen großen finanziellen Schaden erlitten.“

Er habe bei dem Mann angerufen, von dem zuvor immer die Überweisungen gekommen seien. Der habe die Anrufe nur ein- oder zweimal angenommen und dann seine Nummer gesperrt. Deshalb habe er mit Handys seiner Eltern und Arbeitskollegen angerufen – ohne Erfolg. Telefonnummer und Adresse von Pinar Faber habe er nicht, die habe ihn immer mit unterdrückter Nummer angerufen, versicherte der Frankenthaler.

Kontakt mit Vermieter aufgenommen

Laut Staatsanwalt Daniel Otto kamen zwischen April 2022 und März 2023 von einem Konto bei einer Münchener Bank 53 Überweisungen auf das Konto des Angeklagten. Etwa 37.100 Euro seien überwiesen worden. „Warum machen Sie das und treten sogar in Vorkasse? Sie kannten die Frau doch gar nicht“, fragte Otto. „Ich wollte etwas Gutes machen“, lautete die Antwort. Aus den Kontounterlagen des Angeklagten geht hervor, dass er, entgegen seinen Angaben, die überwiesenen Summen nicht immer kurz danach abgehoben hat, um sie Pinar Faber zu geben.

Die zweite Version der Geschichte erzählte ein 47-jähriger Medienberater aus München. Er sagte, dass er „zum Zeitvertreib“ auf der Internet-Plattform Knuddels gechattet habe. Die Plattform ist als Flirt-Chatroom bekannt. Der Münchener habe Kontakt mit einer Pinar Faber gehabt, die geschrieben habe, sie habe gerade ihre Wohnung verloren und brauche Geld. „Sie erschien mir als sympathische Person, sie tat mir leid und ich wollte ihr helfen.“ Er habe ihr Geld überwiesen und Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen.

Taten sind „eine perfide Masche“

In der Folgezeit hätten dieser Vermieter, dessen Vater, Pinar Faber, eine weitere Frau und noch andere Personen ihn aufgefordert, Geld zu zahlen. Einmal sei ihm gesagt worden, er habe eine verheiratete Frau am Telefon sexuell belästigt und man habe viel Geld zahlen müssen, damit er nicht zur Rechenschaft gezogen werde. Ein anderes Mal habe es geheißen, man werde ihm ein teures Auto schenken, er müsse aber die Kosten für den Transport von Saarbrücken nach München zahlen. Mit Pinar Faber und der anderen Frau habe er nur gechattet, mit den Männern auch telefoniert und Nachrichten ausgetauscht.

„Warum haben Sie immer weitergemacht?“, fragte Henn. Nachdem die Geschichten „immer obskurer“ geworden seien, sei er zur Polizei gegangen, sagte der Münchener. Zusätzlich zu den etwa 37.100 Euro, die er überwiesen hat, habe er noch 6000 Euro mit Paypal gezahlt.

„Pinar Faber, die gibt es nicht“, sagte Otto. Der Angeklagte habe dem Münchener erfolgreich „eine absolute Räuberpistole“ erzählt und versuche, das nun in dem Prozess fortzusetzen. Die Taten seien „eine perfide Masche“, die eine „hohe kriminelle Energie“ erfordere. Sein nicht vorbestrafter Mandant sei gar nicht in der Lage, ein „so raffiniertes Konstrukt“ zu entwickeln, erklärte Rechtsanwalt Volker Hoffmann. Er forderte Freispruch. Es könne sein, dass auch andere an den Betrügereien beteiligt waren, sagte Henn in der Begründung des Urteils. Doch habe der Angeklagte zumindest einen entscheidenden Beitrag geleistet.

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