Frankenthal
Freispruch nach Vorfall mit Gewehr auf Feldweg
Anlass für den Prozess gegen den 22-Jährigen war ein Vorfall im vergangenen Mai. Ein Biologe, der am Feldversuchszentrum der BASF bei Mörsch Daten sammelte und dabei mit seinem Vorgesetzten telefonierte, hatte zunächst nicht auf den Zuruf der Beifahrerin des Frankenthalers reagiert, er solle seinen Bus wegfahren, um die Durchfahrt auf dem Feldweg für den Angeklagten freizumachen. Schließlich dürfe den landwirtschaftlichen Weg niemand benutzen, so die Argumentation des Mannes. Das 25 Hektar umfassende Gelände sei zudem im Schachbrettmuster angelegt. „Man kann jederzeit einen der anderen Wege nehmen.“ Er habe anschließend eine Autotür gehört und sich noch einmal umgedreht. „Da stand der Mann mit geschultertem Gewehr und hat mir zugerufen: ,Machst du jetzt Platz mit deinem Scheißbus?’“ Er habe seinen Wagen daraufhin zur Seite gefahren und den Fahrer wegen Nötigung angezeigt.
Er habe an diesem Mittag in dem Gebiet mit Genehmigung seines Revierjägers Tauben und Krähen verjagen wollen, so der Angeklagte. Dem Biologen, den er für einen Landwirt gehalten habe, habe er sich als Jäger vorstellen wollen. Weil seine Verlobte mit im Wagen saß, habe er das Gewehr mit dem Lauf nach oben mitgenommen, damit diese keinen Zugang zu der Waffe habe. „Ich kann die Waffe nicht einfach in den Dreck legen und im Auto kann ich sie auch nicht lassen“, so der 22-Jährige. Ob der Angeklagte sich als Jäger ausgegeben und damit seine Berechtigung zur Nutzung des landwirtschaftlichen Weges erklärt habe, versuchte Richter Thomas Henn in der Verhandlung erfolglos zu klären. Der Bedrohte selbst war sich sicher, keine derartige Begründung gehört zu haben.
Berechtigung für Jagdgebiet entzogen
Nach dem Vorfall befragt, berichtete der Revierjäger, dass er vom Leiter der Forschungsabteilung angerufen worden sei, nachdem die Anzeige bereits erfolgt gewesen sei. Schon zuvor habe es häufiger Beschwerden von Landwirten gegeben. „Der Beschuldigte ist öfter mit zu hoher Geschwindigkeit die Feldwege entlang gerast. Darauf angesprochen, ist er zu den Landwirten frech gewesen.“ Bei einem ersten Gespräch Anfang Mai 2022 sei er uneinsichtig gewesen. Dieser letzte Vorfall sei dann der Anlass für ihn gewesen, dem Jäger den Berechtigungsschein für das Jagdgebiet zu entziehen.
„Dem Angeklagten muss die Wirkung bewusst sein, sich mit einer Waffe zu zeigen“, argumentierte die Staatsanwältin. Auffällig sei, dass es laut Aussage des Revierjägers immer wieder Beschwerden wegen dessen Verhaltens gegeben habe. Sie forderte daher ein dreimonatiges Fahrverbot und – da der Angeklagte zum ersten Mal straffällig gewesen sei – eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Euro. Der Verteidiger schlug hingegen einen maßvollen Betrag vor, der 20 bis 30 Tagessätze nicht überschreiten sollte. Die Bedrohungslage sah er nicht als sehr hoch an. „Der Feldbiologe wäre geflüchtet und hätte nicht nur den Wagen zur Seite gefahren, hätte es sich hier um Nötigung gehandelt“, so seine Begründung.
Richter: Keine Bedrohung
Dem schloss sich der Richter an. „Zur Verurteilung bei Bedrohung mit Nötigung gehört eine Drohung, die zur Bedrohung wird.“ Da bis zum Ende der Verhandlung nicht geklärt werden konnte, ob sich der Beschuldigte als Jäger ausgegeben hatte, sprach Henn ihn frei. Das Auto war als Jagdfahrzeug gekennzeichnet, der 22-Jährige durfte die Waffe rechtmäßig führen. Die Disziplinierung durch den Revierpächter sei erfolgt. „Mit Entzug des Begehungsscheines ist er aus dem Jagdgebiet raus“, so Henn.