Frankenthal Frankenthal: Der Zettel am Fenster reicht nach Unfällen nicht
Manchmal geht’s ganz schnell: Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit beim Ausparken – und das Auto nebenan hat einen ordentlichen Kratzer in der Seite. Wer jetzt weiterfährt, ohne sich um den Schaden zu kümmern, begeht eine Straftat. Knapp 30 Prozent der Unfälle in der Region Frankenthal enden mit der Flucht des Verursachers. Das ärgert die davon Betroffenen. Und die Polizei.
Natürlich haben die Ermittler inzwischen noch einmal verbesserte Möglichkeiten, dem Verursacher einer Unfallflucht auf die Schliche zu kommen. Im Einzelfall genügen winzige Lackspuren oder Glassplitter, um ein Fahrzeugmodell zu identifizieren. In Kombination mit einem Hinweis, der zumindest einen Teil des Kennzeichens liefert, ist die Polizei dann schnell auf einer heißen Spur. Aber genau daran fehlt es, und dafür möchten die Beamten der Frankenthaler Inspektion das Bewusstsein der Bürger schärfen. „Das hat nichts mit Anschwärzen zu tun. Der Zeuge liefert einen Beitrag zur Aufklärung einer Straftat“, sagt Chef Thomas Lebkücher. Oft genüge ein schnelles Handyfoto oder eben ein paar Zahlen und Buchstaben vom Nummernschild, ergänzt Vanessa Reinhard, die im Sachbereich Einsatz für Verkehrsthemen zuständig ist. Damit die Anzahl der Unfallfluchten – rund 550 waren es im vergangenen Jahr – sinkt und die Aufklärungsquote von gut 40 Prozent steigt, setzt die Frankenthaler Polizei auf Öffentlichkeitsarbeit.
Ruckzuck ist der Führerschein weg
Dazu gehört nach Lebküchers Verständnis auch, den Autofahrern die möglichen Folgen einer Unfallflucht klarzumachen. Eine Straftat stellt das unerlaubte Entfernen vom Ort des Geschehens ohnehin dar, ruckzuck ist aber auch der Führerschein weg. Steffen Bindewald, einer der Unfallflucht-Spezialisten der Inspektion, erklärt: Ab 1300 Euro Sachschaden, so der grobe Richtwert des Deutschen Verkehrsgerichtstags, kassiert die Polizei die Fahrerlaubnis ein. „Das hat man schon bei einem leichten Rempler schnell erreicht“, sagt Bindewald. Nach seinen Erfahrungen und denen seiner Kollegen hat sich bei vielen Verkehrsteilnehmern allerdings immer noch nicht herumgesprochen, dass es auch bei vermeintlichen Bagatellschäden eine Wartepflicht gibt. „Der Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht“, sagt Bindewald. Wie lange man warten müsse, sei gesetzlich nicht geregelt. Und es gebe kaum ein Argument, das eine Abfahrt vor Rückkehr des Geschädigten rechtfertigen könne. Dringende Termine etwa seien eine „ganz schlechte Begründung“. Bindewalds Tipp: ein Anruf bei der Polizei. Damit vermeide ein Verursacher eine weitere ärgerliche Folge der Unfallflucht. Denn oft zahlten Versicherungen den Schaden nur teilweise oder gar nicht.
Brennpunkte haben sich positiv entwickelt
Das Weite suchen Verkehrssünder vor allem nach missglückten Rangiermanövern beim Parken. Darauf deutet hin, dass laut Polizei im vergangenen Jahr 155 Mal Wenden oder Rückwärtsfahren einer Unfallflucht vorausgegangen ist. Überhaupt ist das Phänomen vor allem eins der Stadt: 472 der 586 Fälle haben sich in Frankenthal und nicht in den Vororten oder den Umlandgemeinden zugetragen. In der Stadt gibt es durchaus örtliche Schwerpunkte: Dazu zählt die Westliche Ringstraße mit ihren schmalen Parklücken und relativ dichtem Verkehr. Dazu zählt der Parkplatz der Stadtklinik. Aus Sicht der Polizei hat sich ein früherer Brennpunkt positiv entwickelt: der Parkplatz des Kaufland-Einkaufszentrums. Vanessa Reinhard führt das auf die veränderte Markierung der Stellplätze zurück. Sie würde sich wünschen, dass weitere Marktbetreiber dem Vorbild folgten.: „Das ist schließlich auch ein Service am Kunden.“