Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Eigenen Vater mit Hammer und Messer attackiert: Sohn steht vor Gericht

Im Landgericht Frankenthal wird dem 18-Jährigen der Prozess gemacht.
Im Landgericht Frankenthal wird dem 18-Jährigen der Prozess gemacht.

Am Landgericht Frankenthal beginnt demnächst der Prozess gegen einen 18-Jährigen, der versucht haben soll, seinen schlafenden Vater zu töten.

Es ist eine Tat, die im vergangenen Jahr viele in Frankenthal erschüttert hat: Ein zum Tatzeitpunkt 18-Jähriger soll versucht haben, seinen 51 Jahre alten Vater zu töten. Rund ein halbes Jahr nach der Attacke beginnt gegen den jungen Mann der Prozess vor dem Landgericht. Ab dem 17. Februar muss er sich vor der großen Strafkammer verantworten. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag; während der Ermittlungen stand zeitweise der Vorwurf des versuchten Mords im Raum.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 18-Jährigen zur Last, in der Nacht auf den 25. August in Tötungsabsicht auf seinen Vater eingeschlagen und eingestochen zu haben. Als Tatwaffe soll er einen Hammer und ein Messer genutzt haben.

Schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt

Laut dem Landgericht erlitt der Vater sieben blutende Kopfverletzungen, die aber alle nicht lebensgefährlich waren. Außerdem trug er eine 15 Zentimeter lange Schnittwunde am Unterarm davon, die operativ versorgt werden musste. Nach Angaben des Landgerichts gelang es dem Mann trotz seiner Verletzungen, seinen Sohn zu entwaffnen und das Haus zu verlassen.

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Laut der Anklage soll sich die Tat so zugetragen haben, dass der Heranwachsende in der Nacht in die Wohnung des schlafenden Vaters gegangen ist und das Schlafzimmer betreten hat. Er habe dabei Hammer und Messer in den Händen gehalten. Als der Vater in diesem Moment wach geworden sei, soll es zur Attacke gekommen sein. Wie die Staatsanwaltschaft im vergangenen August mitgeteilt hat, sind Sohn und Vater beide deutsche Staatsbürger.

Sohn sitzt in U-Haft

Der 18-Jährige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Für den in der nächsten Woche beginnenden Prozess hat das Landgericht zwei Fortsetzungstermine angesetzt. Aufgrund seines Alters käme für den Angeklagten im Falle einer Verurteilung rein theoretisch die Anwendung von Jugendstrafrecht infrage.

Bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahren wird das Jugendstrafrecht jedoch nicht automatisch angewendet; das Gericht prüft, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich, wie eine Sprecherin des Landgerichts auf Nachfrage der RHEINPFALZ bestätigt.

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