Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel ADD: Von Stadt genehmigte Baldauf-Plakate müssen weg

An zwölf Standorten waren die Banner mit dem Weihnachtsmotiv von Christian Baldauf im Stadtgebiet platziert – hier eine Aufnahme
An zwölf Standorten waren die Banner mit dem Weihnachtsmotiv von Christian Baldauf im Stadtgebiet platziert – hier eine Aufnahme von der Flomersheimer Straße.

Ein „Weihnachtsgruß“ sollte es sein, ein Politikum ist es geworden: CDU-Landtagsabgeordneter Christian Baldauf muss seine vor anderthalb Wochen in Frankenthal aufgehängten Plakate wieder entfernen. Die von seinem SPD-Mitbewerber Martin Haller eingeschaltete Kommunalaufsicht hat die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, die Genehmigung dafür zurückzunehmen.

Für die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die der Lambsheimer Sozialdemokrat Martin Haller in der vergangenen Woche um Prüfung des Sachverhalts gebeten hat, ist der Fall klar: Das Platzieren der großformatigen Werbetafeln am Straßenrand ist formal und inhaltlich „nicht genehmigungsfähig“. Nach Einschätzung der Kommunalaufsicht dienen die Plakate „Wahlwerbezwecken“. Und das ist nur im direkten zeitlichen Umfeld der Wahl erlaubt – bislang sechs Wochen vorher. Für die Landtagswahl im März läge der Stichtag also Ende Januar. Die ADD geht in ihrer Argumentation so weit, dass sie den „wahlrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit“ verletzt sieht.

Über dieses Ergebnis wiederum hat die Behörde am vergangenen Freitag die Stadt Frankenthal informiert. Dass die Plakate aus dem Stadtbild zu verschwinden haben, formuliert die ADD in ihrer offiziellen Antwort auf eine RHEINPFALZ-Anfrage etwas vornehmer, aber deshalb nicht weniger verständlich: „Es ist davon auszugehen, dass die Stadtverwaltung den Sondernutzungsbescheid zeitnah aufheben wird.“ Das ist inzwischen auch so passiert; die auf Bauzäunen gespannten Transparente haben Mitarbeiter von CDU-Mann Christian Baldauf am Montagabend an den zwölf genehmigten Standorten abgehängt.

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„Schallende Ohrfeige“

SPD-Mitbewerber Martin Haller, parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion im Mainzer Landtag, bewertet das Urteil der Aufsichtsbehörde markig als „schallende Ohrfeige“ für die Stadtverwaltung. Die kenne offenbar ihre eigene Satzung nicht, in der die sogenannten Sondernutzungsrechte geregelt seien. Deren Inhalt: Sofern die Plakate keine Veranstaltung mit einem konkreten Termin beinhalteten und außerhalb der erwähnten Frist vor der Wahl seien entsprechende Werbebanner nicht erlaubt.

Für „objektive Dritte“ sei der Bezug zur Landtagswahl eindeutig, findet Haller: Dafür sprechen seinem Empfinden nach die Verwendung des Slogans „Ihr Draht nach Mainz“ und des Claims „Baldauf21“ sowie der Verweis auf die Internetseite des CDU-Spitzenkandidaten und Herausforderers von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). In seinen Augen komme die Genehmigung der Plakate einer Benachteiligung der anderen Parteien und ihrer Direktkandidaten im Wahlkreis gleich, zu dem neben Frankenthal noch Bobenheim-Roxheim und die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim gehören. Hallers Forderung: „Das muss fair ablaufen.“

Entwurf lag nicht vor

Auf die Idee, dass die vom örtlichen Wahlkreisbüro Baldaufs gesteuerte Aktion, problematisch sein könnte, ist man im Rathaus aber offenbar nicht von allein gekommen: Der am 26. Oktober gestellte Antrag wurde nach Darstellung von Pressesprecherin Xenia Schandin am 23. November im zuständigen Fachbereich Ordnung und Umwelt genehmigt. Die Einschätzung auf Sachbearbeiterebene damals: Das Ganze ist keine Wahlwerbung. Zur Ehrenrettung der Mitarbeiter sei gesagt: Ein Entwurf des geplanten Motivs lag der Stadt nicht vor. Möglicherweise hat sich derjenige aber auch erinnert, dass es in der Vergangenheit zur Fasnacht schon einen ähnlichen, damals von der politischen Konkurrenz nicht monierten Fall gegeben hatte.

Weder die Leitung des Fachbereichs noch der zuständige Dezernent, Bürgermeister Bernd Knöppel (CDU), waren, so schildert es die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum Fragenkatalog der RHEINPFALZ, in die Entscheidung über die Baldauf-Plakate eingebunden. Inzwischen habe man sich der Meinung der ADD angeschlossen und die bis zum 24. Januar erteilte Genehmigung widerrufen. Ob die Verwaltung von den Argumenten der Kommunalaufsicht überzeugt ist, dahinter setzt SPD-Vertreter Haller ein Fragezeichen: In einem Telefonat mit ihm habe Knöppel am Wochenende 12./13. Dezember die Aktion seines Parteifreunds Baldauf zunächst noch als „Weihnachtsgruß“ verteidigt. Das bestätigt Sprecherin Schandin auf Rückfrage.

Baldauf: Nicht eindeutig

Die Bewertung der Aufsichtsbehörde teilt der auf den Bannern abgebildete Christian Baldauf nicht: „Man kann es so sehen wie die ADD, man kann es aber auch genau anders herum sehen“, sagt der Jurist. Er selbst sei am vergangenen Freitag von einer Sprecherin der Behörde angerufen worden – mit der Bitte, die Angelegenheit doch vielleicht einvernehmlich zu klären. Obwohl er die Sachlage nach wie vor anders beurteile, betont Baldauf: „Ich will kein Durcheinander haben.“ Die Plakate seien bereits entfernt.

Seine Intention sei es gewesen, den Bürgern im Wahlkreis nach einem „schwierigen Jahr“ zu Weihnachten und Jahreswechsel Grüße zukommen zu lassen. Ähnliches habe er bereits früher zu unterschiedlichen Anlässen schon gemacht – jeweils unbeanstandet. Ob er sich im umgekehrten Fall gegen eine Plakatierung seines Konkurrenten Haller nicht gewehrt hätte, wenn er sie für nicht zulässig hielte? Baldauf behauptet: „Nein. Jeder muss seins machen.“ Er hätte sich gewünscht, dass ihn Haller auf das aus seiner Sicht bestehende Problem angesprochen hätte. Die Gelegenheit dazu hätte es im Plenum des Landtags gegeben.

In der SPD-Landtagsfraktion als Parlamentarischer Geschäftsführer an zentraler Position: Martin Haller aus Lambsheim.
In der SPD-Landtagsfraktion als Parlamentarischer Geschäftsführer an zentraler Position: Martin Haller aus Lambsheim.
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