Donnersbergkreis Wutschwall trifft Hundehalter

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Zwei Männer geraten beim Gassigehen wegen ihrer Hunde in Streit. Die Situation eskaliert: Ein bereits vorbestrafter 53-Jähriger aus dem Kreis Winnweiler wurde am Mittwoch wegen Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurde ihm der Führerschein für ein halbes Jahr eingezogen.

Eigentlich hatte das Paar an diesem Junitag im Sommer des vergangenen Jahres auf dem Waldweg in der Nähe seiner Wohnstätte noch einen gemütlichen abendlichen Spaziergang mit dem Hund machen wollen. Als ein Pick-up sich näherte, gingen alle drei brav auf die Seite. Allerdings ließ der Fahrer des Geländewagens, bei dem es sich um den Angeklagten handelte, seinen Hund neben dem Auto laufen. „Plötzlich kam dieser Hund auf mich zu. Da unser Cockerspaniel schon einmal gebissen worden war, habe ich ihn auf den Arm genommen. Der fremde Hund wollte an mir hochspringen, also habe ich hin weggetreten, aber nicht aggressiv“, schilderte der Mann dem Gericht. Der abwehrende Tritt gegen seinen Pudelpointer schien den Fahrer des Pick-ups aber nicht zu gefallen. „Plötzlich ist er ausgestiegen und hat mich am Hals gepackt, mich an das Gebüsch am Wegesrand gedrückt und mich gewürgt“, so das Opfer. Mit einem Selbstverteidigungsgriff, den er bei der Bundeswehr gelernt habe, habe er ihn abwehren können. „Ich wollte mit meinem Hund im Arm weglaufen, doch dann habe ich einen Schlag gegen meinen Nacken bekommen und bin zusammengesackt. Für Sekunden war ich benommen“, so das Opfer. Unterdessen hatte seine Freundin ein Reizgasspray für aggressive Hunde gezückt und sprühte es auf den Angreifer. Der ließ ab, ging an sein Auto und holte eine Axt. „Plötzlich stand er vor mir, die Axt zum Schlag gehoben. Er sagte, er haut sie auf meinen Kopf“, so der Mann. „Ich dachte, mein Freund hat die Axt gleich in der Schulter oder im Kopf“, schilderte die Frau. Doch der Angeklagte machte seine Drohung glücklicherweise nicht wahr. Er kehrte zum Pick-up zurück. „Er ist eingestiegen, ich wollte mit dem Handy ein Foto machen. Da ist er mit durchdrehenden Reifen auf mich zu gefahren, ich konnte gerade noch zur Seite springen“, so der Cockerspaniel-Besitzer. Der 53-Jährige erzählte dem Gericht eine andere Version. Sein Hund sei auf das Paar zugesprungen. „Aber der macht nichts, es ist ein gut erzogenes Tier“, beteuerte er. Als der andere Hundehalter sein Tier getreten habe, sei er ausgestiegen. Sofort sei der andere Mann auf ihn zugestürmt und hätte ihn beleidigt und angeschrien, warum sein Hund nicht angeleint sei. Der Angeklagte sagte, er sei zuerst geschlagen worden. Die Frau hätte seinen Hund danach noch anlocken wollen, mit der Absicht, dem Tier das Reizgas ins Gesicht zu sprühen. Deshalb sei er an sein Auto und habe eine Heckenschere geholt, um die Angreifer abzuwehren. Danach sei er weggefahren. Ganz normal. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine Strafe auf neun Monate allerdings zur Bewährung. Zusätzlich solle der Angeklagte 600 Euro Schmerzensgeld dem Mann, den er angegriffen habe und seiner Freundin zahlen. Außerdem solle dem 53-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen werden, und er empfahl die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining. „Damit Sie lernen, solch einen Konflikt zu lösen, wie zivilisierte Menschen es machen“, so der Staatsanwalt. Der Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch. Das Schöffengericht glaubte die Geschichte des 53-Jährigen jedoch nicht. Die Richterin verwies seine Einlassung in das „Reich der Legenden.“ „Das war ein einheitlicher Wutschwall, der da auf Sie niederging“, sagte die Richterin zu den Opfern. Obwohl keine Reifenspuren dem Fahrzeug zugeordnet werden konnten, glaubte das Gericht auch den Aussagen des Paares, dass der Angeklagte auf sie zugefahren sei. Dass der Angeklagte in den 1980er Jahren bereits wegen Körperverletzungen Freiheitsstrafen verbüßte und auch in den vergangenen Jahren immer wieder wegen ähnlicher Delikte zu Geldstrafen verurteilt wurde, tat wohl sein Übriges, dass das Gericht in seinem Urteil die Angaben des Paares als die tatsächliche Version des Geschehens wertete. Für Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung sprach das Gericht eine Strafe von neun Monaten aus. Der 53-Jährige habe sich zudem als ungeeignet erwiesen, ein Fahrzeug zu führen. Sechs Monate hätte er nun Zeit, aus seinem Fehler zu lernen. Eine Bewährungsstrafe sei noch angemessen, da der Angeklagte seine letzte Freiheitsstrafe vor langer Zeit abgebüßt habe. Die Bewährung wurde auf drei Jahre angesetzt. Der Verteidiger kündigte an, mit seinem Mandanten in Berufung zu gehen.

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