Donnersbergkreis Weniger Raum für Windkraft

Der dritten Teilfortschreibung des Raumordnungsplans Westpfalz hat der Kreisausschuss am Dienstag zugestimmt. Die vorbereitete Stellungnahme der Kreisverwaltung wurde jedoch bei den Vorgaben für die gewerbliche Entwicklung um weitere Vorschläge aus der Runde ergänzt.

Diese Fortschreibung übergreifender planerischer Festlegungen für die Westpfalz, die auch in den Verbandsgemeinderäten diskutiert wurde oder wird, berührt den Landkreis bei den Themen Windenergie und gewerbliche Entwicklung. Die aktuellen Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms, die darin zum Ausdruck kommen und nach denen laut Bauabteilungsleiter Uwe Welker im Kreishaus schon seit anderthalb Jahren verfahren werde, führen insbesondere zu Abstrichen bei den Vorrangflächen für Windräder. Mit den neuen Regeln sind Flächen im Naturpark Pfälzerwald sowie in zusammenhängenden Laubholzgebieten, die älter sind als 120 Jahre, nicht mehr verfügbar für Windräder. Sie müssen zudem mit höherem Mindestabstand zu Wohn-, Dorf-, Kern- und Mischgebieten geplant werden, 1000 Meter müssen es sein und 1100 bei Anlagen, die höher als 200 Meter sind. Zudem sollen nur dort noch Anlagen gebaut werden, wo planungsrechtlich mindestens drei Anlagen möglich sind. Waren bisher 1022 Hektar in 19 Gebieten als Windkraft-Vorrangflächen im Donnersbergkreis ausgewiesen, so reduziert sich das nun auf 697 Hektar in zwölf Gebieten. Auf RHEINPFALZ-Nachfrage bezifferte Welker die Zahl der vorhandenen und nach diesen Vorgaben geplanten oder entsprechend angezeigten Windräder auf 107, viel mehr sei auch kaum noch möglich. „Wir haben die Hälfte der Flächen für Windkraftanlagen im gesamten Bereich der Planungsgemeinschaft Westpfalz. Wie kann das sein?“, wunderte sich Christian Ritzmann (FDP) über die hohe Dichte von Windkraftanlagen im Donnersbergkreis. Wehe der Wind hier stärker als im Landkreis Kusel oder Kaiserslautern? Oder könne es sein, fragte er weiter, dass politische Präferenzen der Vergangenheit noch nicht ausgeräumt seien? Landrat Rainer Guth erwiderte, dass mit der Teilfortschreibung keine neuen Flächen hinzugekommen seien. Zudem sei der Kreis vom Ausschluss des Naturparks Pfälzerwald kaum betroffen und in der Tat windtechnisch etwas begünstigt. Ritzmanns Frage, ob man projektierte Anlagen herausnehmen könne, wenn noch keine „rechtsverbindlichen Akte“ vorlägen, verneinte Welker, bei Vorrangflächen gebe es da bei Einhaltung der Vorgaben keinen Spielraum. Rita Beck (Grüne) gab zu bedenken, dass erneuerbaren Energien künftig noch ein höherer Stellenwert zukommen werde. Das zweite Kernthema betrifft die Gewerbeentwicklung. Hier geht es um Flächen für Industrie- und Gewerbegebiete, die über den eigenen Bedarf hinaus vorgehalten und ausgewiesen werden können von Gemeinden mit der sogenannten G-Funktion. Im Donnersbergkreis sind das laut Welker Kibo, Rockenhausen, Eisenberg, Winnweiler und Göllheim. Dabei können auch Flächen von Nachbargemeinden für interkommunale Entwicklungskonzepte einbezogen werden. In einer Stellungnahme, die dem Kreisausschuss vorlag, hat die Kreisverwaltung zwei solcher Standortbereiche vorgeschlagen, zum einen Kirchheimbolanden und Bischheim als Kernbereich des sogenannten „Turbo-Clusters“, zum andern den Bereich zwischen A 63 und B 48 in Winnweiler. Nachträglich schlug die Verwaltung vor, auch die laufenden Planungen zwischen Göllheim und Dreisen mit aufzunehmen, „das Gebiet erfüllt alle Voraussetzungen“, so Welker. Michael Cullmann (SPD) wunderte sich, dass die von ihm in der Planungsgemeinschaft gegebene Anregung unerwähnt geblieben sei, ein Gewerbegebiet an der B 420 bei Alsenz aufzunehmen, das nach der VG-Fusion gemeinsam mit Rockenhausen betrieben werden könne. Die Anregung wurde in die Stellungnahme aufgenommen, doch wies Guth darauf hin, dass diese Gewerbefläche schon ausgewiesen sei. Aufnahme fand auch Cullmanns Anregung, auf die vom Kreis gewünschte umsteigefreie Bahnverbindung nach Mainz und Frankfurt in der Stellungnahme hinzuweisen – obwohl, wie Welker anmerkte, der Schienenverkehr „nicht Teil dieser Fortschreibung ist“. Auch weitere Aspekte der Raumordnungsplanung außerhalb dieser Fortschreibung wurden diskutiert, so etwa Entwicklungshemmnisse für die Stadt Eisenberg, die „von Abbauflächen umzingelt“ sei, so Kreisbeigeordneter Jamill Sabbagh. Die Rohstoffvorkommen seien „Fluch und Segen der Stadt“, so Stadtbürgermeister Adolf Kauth zu der Problematik, für die Stadtentwicklung auf solche Vorrangflächen nicht zugreifen zu können. Sabbagh hielt es für sinnvoll, solche Flächen nicht als Vorrang- sondern als Vorbehaltsflächen zu führen, was mehr Spielräume gebe.

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