Donnersbergkreis Vereine bekommen Halle wieder umsonst

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Der Gemeinderat Lautersheim hat sich dafür ausgesprochen, den Vereinen bessere Konditionen zur Nutzung von Gemeindehalle und Dorfgemeinschaftshaus zu gewähren.

Wie Bürgermeister Thomas Mattern erläuterte, musste der Rat in der Vergangenheit widerwillig Zugeständnisse machen, um in den Genuss des Kommunalen Entschuldungsfonds zu kommen. So wurden beispielsweise die Grundsteuer erhöht und den Vereinen Vergünstigungen bei der Nutzung von Gemeindehalle und Dorfgemeinschaftshaus gestrichen. Die Vereine mussten seither für jede kommerzielle Veranstaltung zahlen. Durch die Nutzungsgebühren für die Kabelverlegungen in Lautersheimer Feldwegen haben sich neue Einnahmequellen erschlossen, die in den Kommunalen Entschuldungsfonds mit einfließen. So hat die Gemeinde einen kleinen finanziellen Spielraum, der den Vereinen zugutekommen soll. Es gab eine kurze Debatte im Rat, ob die eine oder andere Vereinsveranstaltung wegen der Sparmaßnahmen der Gemeinde nicht mehr durchgeführt worden sei, oder ob das Entgegenkommen der Gemeinde die Situation verbessere. Es wurde beschlossen, Vereinen die Gebühren für die erste kommerzielle Veranstaltung im Jahr zu erlassen. Auch im Bereich der Umsatzbesteuerung gibt es Neuerungen. Bislang war die Ortsgemeinde nicht umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, wie Mattern erläuterte, die Gemeinde berechnete keine Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen, konnte aber auch keinen Vorsteuerabzug für ihre Ausgaben geltend machen. Entsprechend des Steueränderungsgesetzes sind die Gemeinden ab 2017 umsatzsteuerpflichtig. Sie können aber auch von einer Übergangsregelung Gebrauch machen, die erlaubt, bis 2020 nach altem Recht zu verfahren. Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt den Gemeinden, sich für die Übergangsregelung zu entscheiden, da noch erhebliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Anwendung des neuen Gesetzes bestehen. Auch die VG Göllheim hat sich für die Übergangsregelung entschieden. Bei der Diskussion im Rat wurde die Frage aufgeworfen, ob es nicht besser wäre, die Umsatzsteuerpflicht schon jetzt anzuwenden. Da immer wieder größere Ausgaben für die Gemeinde anstehen, denen nur geringe Einnahmen gegenüberstehen, brächte die Umsatzsteuerpflicht eine Rückerstattung. Dem gegenüber stehe der große Aufwand für die Umstellung. Für diese Neuregelung müssen alle Verträge überarbeitet werden. So stimmten die Räte der Übergangsregelung zu. |kaib

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