Donnersbergkreis Ungestörte Entspannung auf dem Balkon

Auf dem Balkon fühlt man sich besonders wohl, wenn man vor neugierigen Blicken geschützt ist. Neben dem Sicht- kommt auch dem Windschutz Bedeutung zu.

Manchmal reicht es aus, nur für die Tage, an denen man den Balkon wirklich benötigt, einen Sicht- und Windschutz anzubringen. Als Übergangslösungen reichen oft ein Sichtschutz aus Stoff und simple Sonnensegel, erklärt Wolfgang Szubin, Präsidiumsmitglied im Verband Wohneigentum in Bonn. Sie lassen sich schnell aufspannen und später wieder abnehmen. Andere Möglichkeiten sind Sichtschutzmatten aus Bambus oder Schilf, die am Balkongeländer befestigt werden. Das ist nicht viel aufwendiger und mit Material vom Baumarkt leicht selbst gemacht. Wer als Hobbygärtner auf seinem Balkon ohnehin Pflanzen aufstellt, kann diese auch als Wind- und Sichtschutz einsetzen. „Kübelpflanzen wie Oleander, Lorbeer oder Olivenbäumchen eignen sich“, sagt Szubin. Ebenso halten Hecken Windstöße von der Seite ab. „Mit zwei bis drei Bambuspflanzen lässt sich schon eine Heckenstruktur pflanzen“, erklärt Michael Henze, Experte für Bauwerksbegrünung beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Wer es farbenfroh mag, nimmt blühende Kletterpflanzen. Manche brauchen ein Rankgerüst, um emporzuwachsen. Henze empfiehlt für Südbalkone etwa die Klematis. Liegt der Balkon eher im Halbschatten, taugt Wein. Als dauerhafte Lösung sind Glasfelder in milchigen oder getönten Ausführungen erhältlich. Sie bieten ringsherum einen guten Sicht- und Windschutz. „Glas hat den Vorteil, dass es noch etwas Licht durchlässt und den angrenzenden Balkon nicht verdunkelt“, erklärt Szubin. Zusätzlichen Sonnenschutz bieten Rollos oder Jalousien vor dem Glas. Oder Markisen schirmen den Privatbereich ab. „Schutz bieten hier vor allem Senkrechtmarkisen, die als vorderer Abschluss des Terrassendachs angebracht werden“, erklärt Andrea Papkalla-Geisweid vom Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz in Bonn. Es gibt Modelle zum Ausfahren per Kurbel und solche mit integriertem Sensor und Motor, die sich automatisch einfahren, sobald es draußen stürmt oder stark regnet. Zu bedenken ist: „Wenn der Sichtschutz den Charakter der Hausfassade ändert, muss dies vom Eigentümer zuvor genehmigt werden“, erklärt Wolfgang Szubin. Entweder im Mietvertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden, wer die Kosten für den Sichtschutz trägt und ob dieser beim Auszug wieder demontiert werden muss. „Bei einer Eigentumswohnung muss die Eigentumsversammlung zustimmen, da die Veränderung der Außengestaltung das Gemeinschaftseigentum betrifft“, erklärt der Experte. (dpa)

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