Donnersbergkreis
Silvesterfeuerwerk: Verkaufen nein, böllern jein
Es wird seit Tagen kommuniziert: Auf Raketen und Böller zum Jahreswechsel sollte verzichtet werden. Wie das Bundesinnenministerium bereits am 22. Dezember mitgeteilt hat, sollen so Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk verhindert werden, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin schon stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen nicht zusätzlich zu belasten. Außerdem sollen so Menschenansammlungen unterbunden werden.
Deshalb dürfen Böller und Feuerwerkskörper auch nicht, wie sonst immer zwischen Weihnachten und Silvester, in Supermärkten und im Internet verkauft werden. Für Aufregung sorgten deshalb vor wenigen Tagen Broschüren von Aldi, die genau dafür Reklame machten. „Darf ich jetzt doch?“, fragten sich offenbar nicht wenige Verbraucher.
In der Tat, ganz verboten ist das Zünden von Böllern und Raketen nicht. Verboten ist es auf öffentlichen Straßen und Plätzen – aber nicht auf privatem Grund und Boden. Verboten ist auch das Verkaufen. Wer allerdings zum Beispiel noch Raketen vom vorigen Silvester im Keller gelagert hatte, der darf diese theoretisch auch benutzen.
Raketenstart nur von privater Startrampe
Allerdings – empfohlen wird es nicht, aus oben genannten Gründen.
Strafbar macht man sich auf jeden Fall, wenn man auf der Straße vor dem Haus, sogar auf dem Bürgersteig, oder gar auf öffentlichen Plätzen böllert und zündet. Das macht auch die Kreisverwaltung deutlich: „Das Abbrennen auf öffentlichen Plätzen und Straßen ist laut der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung verboten“, sagte Pressesprecherin Gundula Nakfour auf Nachfrage. Bei der Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr im Kreishaus gehe man aber davon aus, „dass generell wenig Pyrotechnik beziehungsweise nur noch die Restbestände im Umlauf sein dürften“, so Nakfour.
Ob sich allerdings jeder Bürger, der noch ein paar Feuerwerkskörper hat, auch streng an die Regeln hält, steht auf einem anderen Blatt. „Es ist natürlich schwierig in einem Flächenlandkreis um 0.00 Uhr zeitglich alle öffentlichen Orte zu kontrollieren. Der Kreis wird daher auf die Kontrolltätigkeiten der Polizei zurückgreifen“, so Nakfour.
Irreführende Aldi-Broschüren
Trotz der irreführenden Broschüren durfte und darf in allen Supermärkten – und im Internet – kein Feuerwerk verkauft werden. Bei Aldi gingen in den vergangenen Tagen diesbezüglich offenbar zahlreiche Anfragen ein. Die Bewerbung der Silvesteraktion sei „mit einem großen zeitlichen Vorlauf“ geplant gewesen, heißt es seitens der Presseabteilung von Aldi Süd. Daher seien die Angebote bereits veröffentlicht gewesen, als das Verbot bekannt wurde. Die Lieferung von Feuerwerkskörpern an die einzelnen Filialen sei aber noch rechtzeitig gestoppt worden. „Zusammen mit unseren Lieferanten besprechen wir aktuell die weiteren Schritte und bitten um Verständnis, dass wir dazu keine weiteren Angaben machen“, so ein Pressesprecher.
Geäußert hat sich dagegen auf Nachfragen Thorsten Schmitt, Inhaber des Edeka-Marktes in Kirchheimbolanden. „Wir hatten die Feuerwerkskörper schon im März geordert, aber unser Glück ist es, dass wir ja eine Genossenschaft sind und die Einkäufe im Verbund machen. Deswegen konnten die Lieferungen noch rechtzeitig gestoppt werden, wir mussten also nichts zurückschicken.“ Große finanzielle Einbußen habe er dadurch nicht: „Das ist überhaupt nicht schlimm. Der Verkauf ist ohnehin seit Jahren rückläufig.“
Tischfeuerwerke und Knallerbsen gibt es weiterhin
Für Suzan Kahraman dagegen, Marktleiterin im Hit-Markt in Kirchheimbolanden, ist der Schaden durch die entgangenen Einnahmen beträchtlich. Lediglich im Bereich des vom Verkauf nicht ausgenommenen Kinderfeuerwerks, also zum Beispiel Tischfeuerwerke, Wunderkerzen oder Knallerbsen, gebe es jetzt noch Nachfrage. Immerhin, die Kunden nähmen das Verkaufsverbot ohne Murren hin: „Da kommt uns jetzt zugute, dass es sich ja um eine Entscheidung der Regierung handelt, nicht eines einzelnen Marktes“, so Kahraman.
Eine RHEINPFALZ-Nachfrage beim Rewe-Markt in Rockenhausen wurde vom Marktleiter an die zentrale Rewe-Presseabteilung verwiesen. Diese hat allerdings nicht geantwortet.