Donnersbergkreis Rockenhausen: Amtsgericht befasst sich mit einer Schlägerei auf einer Party

Eine aus dem Ruder gelaufene Geburtstagsparty am 21. Dezember 2018 in Enkenbach-Alsenborn hat ein Nachspiel für einen 20-Jährigen aus dem Donnersbergkreis. Er muss sich derzeit vor dem Amtsgericht Rockenhausen wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Mann soll unter anderem mit einem Baseballschläger randaliert haben und absichtlich mit dem Auto in eine Personengruppe gefahren sein.

Die Richterin vor dem Jugendschöffengericht, Ines Sontowski, hat es beim ersten Prozesstag am Donnerstag nicht leicht gehabt, Licht in das Dunkel zu bringen. Von den Zeugen, die vernommen wurden, haben sich die meisten aufgrund hohen Alkoholkonsums bei der Feier nicht detailliert an die Tatnacht erinnern können. Vier geladene Zeugen sind der Verhandlung sogar unentschuldigt ferngeblieben. Jeder von ihnen muss nach einem Beschluss des Gerichts 300 Euro Ordnungsgeld zahlen und die Kosten seines Nichterscheinens tragen. Ersatzweise hätten die vier, die nun zum nächsten Verhandlungstermin im Oktober vorgeladen werden, jeweils sechs Tage Haft zu verbüßen.

Laut Anklageschrift, die Staatsanwalt Carsten Schmitt verlas, ist der Angeklagte mit zwei Freunden am frühen Morgen des 21. Dezember zu besagter Party gefahren. Dort kam es zu verbalen Auseinandersetzungen mit den Geburtstagsgästen, woraufhin das Trio zunächst wieder verschwand.

Gegen 3 Uhr morgens sollen die drei aber mit Baseballschlägern bewaffnet zurückgekehrt sein. Handgreiflichkeiten folgten. Schließlich sei der 20-Jährige wieder in seinen Pkw gestiegen und „steuerte ihn vorsätzlich quer über die Gegenfahrbahn in eine Personengruppe, die auf dem Gehweg stand“, verlas Schmitt. Dabei seien ein 25-Jähriger schwer und zwei weitere junge Männer sowie eine Frau leicht verletzt worden. Der Angeklagte habe Unfallflucht begangen.

„Ich war auf Adrenalin“

Der Angeklagte erzählte, dass er von einem Mädchen angeschrieben und auf die Feier eingeladen worden sei. „Als wir ankamen, wollten die uns aber nicht haben, und mehrere Leute von der Party drängten uns vom Eingang auf die Straße zurück“, sagte er. Es habe auch einen Streit zwischen den Gästen gegeben, in dessen Verlauf eine junge Frau weinte. „Wir sind zum Auto, haben uns dann aber überlegt, dass wir das Mädchen nicht allein lassen wollten, und sind zurückgekehrt.“ Waffen wie Baseballschläger hätten sie nicht dabei gehabt. Doch sofort seien mehr als 20 Feiernde aus der Halle gestürmt. Ein Kumpel sei umgerannt und am Boden liegend getreten worden. Wie der Angeklagte weiter ausführte, sei er mit dem anderen Freund weggerannt, in den Wagen gesprungen und geflüchtet. „Dabei hab’ ich zwei, drei Leute verletzt“, gestand er. Ein paar Straßen weiter habe er seinen Pkw abgestellt, und „wir ließen uns abholen“. Seine Begründung auf Nachfrage seines Rechtsanwalts Ernst Stiefenhöfer: „Ich war auf Adrenalin und geschockt, wusste nicht, ob ich noch fahrtüchtig war.“

Unterschiedliche Aussagen

Nach Aussage einer Beamtin der Polizeiinspektion Kirchheimbolanden hatte das Auto des Angeklagten einen frischen Schaden an der Frontscheibe. Der angefahrene 25-Jährige ist gemäß einiger übereinstimmender Beobachtungen auf die Motorhaube gefallen und dann zu Boden gestürzt. Er wurde mit schweren Verletzungen an Becken, Bein und Wirbelsäule ins Krankenhaus gebracht. „Ich war kurzzeitig bewusstlos, monatelang krank geschrieben und habe heute noch Schmerzen“, berichtete das Opfer. Den Fahrer des Unfallwagens konnte der 25-Jährige aber nicht beschreiben.

Insgesamt wurden am Donnerstag neun von 13 geladenen Zeugen vernommen, darunter zwei Polizisten. Von den drei Leichtverletzten waren zwei anwesend. Sie maßen ihren Blessuren keine große Bedeutung bei. Die Angaben zur Anzahl der Feiernden, die die ungebetenen Gäste bedrängten, verfolgten und angriffen, waren unterschiedlich. Auch hinsichtlich der Richtung, aus der das Auto kam, war man sich nicht einig. Dass der Angeklagte und seine Freunde Baseballschläger dabei hatten, wurde nur vom Schwerverletzten und einem der Leichtverletzten ausgesagt. Dass diese zum Einsatz kamen, hat niemand gesehen.

Die Verhandlung wird fortgeführt am Mittwoch, 2. Oktober, 9 Uhr.

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