Donnersbergkreis
Nach Feuerdrama: Wie sicher sind Bars und Hallen im Donnersbergkreis?
Frau Diekmann, in der Schweiz haben die Besucher der Bar Fotos von der brennenden Decke gemacht, statt sich in Sicherheit zu bringen. Warum übt Feuer auf Menschen so eine besondere Faszination aus, selbst wenn sie akut in Gefahr sind?
Das beginnt schon sehr früh im Leben. Mein kleiner Sohn ist sofort gefesselt, wenn er eine Flamme sieht – ohne die Gefahr dahinter zu erkennen. Kinder verstehen anfangs nicht, was Feuer anrichten kann. Später wächst das Wissen um Risiken, aber die Anziehungskraft bleibt. In Gefahrensituationen kommt heute ein weiterer Faktor hinzu: Viele wollen das Geschehen sofort festhalten und online stellen. Das kann den Fluchtreflex hemmen, und Gruppendynamik verstärkt den Effekt – ähnlich wie bei riskanten Selfies, die tragisch enden können.
Was fasziniert Sie an dem Thema Feuer, wie sind Sie zum Brandschutz gekommen?
Ich bin Quereinsteigerin. Früher war ich in der Umweltabteilung der Kreisverwaltung tätig und habe dort Feuerwehreinsätze bei Ölunfällen miterlebt. Die Arbeit fand ich extrem spannend. Daraufhin habe ich ein Masterstudium im vorbeugenden Brandschutz an der Technischen Akademie Südwest in Kaiserslautern absolviert und zusätzlich eine zweijährige Berufsfeuerwehrausbildung gemacht. Heute arbeite ich in der Brandschutzdienststelle des Donnersbergkreises, verantwortlich für den vorbeugenden Brandschutz.
Wie ist Ihr Aufgabenbereich organisiert?
Wir sind zu zweit für den gesamten Landkreis zuständig. Unser Kernbereich ist die präventive Arbeit: Wir begleiten Bauvorhaben, prüfen Nutzungsänderungen und führen regelmäßige Gefahrenverhütungsschauen durch. Unser grundsätzliches Ziel ist es, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Vorgaben der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorzubeugen, die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen sowie die Voraussetzungen für wirksame Löscharbeiten sicherzustellen.
Was passiert bei einer Gefahrenverhütungsschau?
Wir prüfen, ob die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Begebenheiten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dies sind beispielsweise die Flucht- und Rettungswege samt ausreichender Kennzeichnung und Panikverschlüsse, geprüfte Feuerlöscher, kein Aufkeilen der Brandschutztüren bis hin zur Funktionstüchtigkeit einer Brandmeldeanlage. Im Kreis gibt es aktuell 271 prüfpflichtige Objekte – darunter Kitas, Schulen, Pflegeheime, Industriebauten, Verkaufsstätten und Versammlungsstätten wie Gemeinde- oder Festhallen. Alle fünf Jahre wird jedes Objekt kontrolliert. Bei gravierenden Mängeln oder Hinweisen aus der Bevölkerung fahren wir auch außerplanmäßig zu den Objekten. Im Nachgang zu der Begehung fertigen wir eine Mängelverfügung mit Fristen an und begleiten die Beseitigung der Mängel. Bei gravierenden Mängeln wird nochmals eine Nachschau durchgeführt.
Prüfen Sie auch Gaststätten, Bars und Kneipen?
Ja, vor jeder Eröffnung sind wir dabei, oft gemeinsam mit dem Bauamt. Wir achten auf Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher sowie die Lagerung potenzieller Brandlasten. Kleinere Gaststätten fallen nach der Eröffnung oft nicht unter die Kategorie Sonderbau und werden nur bei konkretem Anlass erneut kontrolliert.
Welche Pflichten haben Betreiber?
Aus dem Arbeitsstättenrecht abgeleitet, müssen alle Mitarbeiter einmal jährlich über das Verhalten im Brandfall und die Räumungspläne geschult werden, mindestens ein festgelegter Prozentsatz muss als Brandschutzhelfer ausgebildet sein – inklusive Praxisübungen mit Feuerlöschern. Die Verantwortung liegt beim Betreiber, wir kontrollieren das nicht. Aber wir raten dazu, Listen über die Schulungen zu führen – mit Datum und Namen der Teilnehmenden. Damit man nachvollziehen kann, wer an der Schulung teilgenommen hat.
Jetzt steht Fasnacht vor der Tür, viele Menschen versammeln sich in Festhallen: Führen Sie vor großen Veranstaltungen nochmals Begehungen oder Schulungen durch?
Nein, nicht außerplanmässig. Aber: In Hallen, die regelmäßig genutzt werden, gibt es eine dauerhafte brandschutztechnische Infrastruktur auf die bei jeder Veranstaltung zurückgegriffen werden kann. Für die Besucher vor Ort sind das beispielsweise zur Orientierung ausgehängte Flucht- und Rettungspläne, sowie individuelle Bestuhlungspläne oder die beleuchteten Notausgänge. Der Veranstalter muss darauf achten, dass die beschriebenen Fluchtwege frei bleiben, die Technik funktioniert und genügend geschulte Brandschutzhelfer vor Ort sind.
Was passiert, wenn eine Bar oder ein Restaurant bauliche Änderungen durchführt?
Jede wesentliche Änderung oder Nutzungsänderung muss bei der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Diese bindet uns ein, wir prüfen die Pläne und fahren bei Bedarf auch zum Objekt.
Nochmal zu den Kindern: Der „Struwwelpeter“ mit der Geschichte von Paulinchen ist eine alte, drastische Brandwarnung. Hat so etwas noch einen Platz in der Erziehung?
Pädagogisch setzen wir heute auf andere Methoden. Kinder sollen spielerisch lernen, dass Feuer gefährlich ist und wie sie sich im Ernstfall verhalten, ohne Angstbilder wie im Struwwelpeter.
Wie wird das bei Kindern und Jugendlichen im Kreis umgesetzt?
In Kitas und Schulen gibt es jährlich mindestens eine Räumungsübung, oft ergänzt durch Besuche der örtlichen Feuerwehr. Dort wird den Kindern von ganz klein auf das richtige Verhalten bei einem Brand erklärt. In manchen Schulen gibt es auch eine Feuerwehr-AG. Ziel ist, früh zu vermitteln: Bei Gefahr sofort raus, nicht mit dem Handy filmen oder erst Gegenstände retten.
Gibt es auch Angebote für die gesamte Bevölkerung?
Ja, die Kreisvolkshochschule bietet in diesem Jahr den Vortrag „Brandschutzprävention im Alltag – Brände vermeiden, richtig reagieren“ an. Themen sind Rauchmelder, Feuerlöscher, Brandmythen und das richtige Verhalten bei kleinen und größeren Bränden. Wir informieren nochmals vor der Veranstaltung.
Was empfehlen Sie Privathaushalten?
Ich empfehle einen kühlen Kopf. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und bei größerer Gefahr sofort zu flüchten und den Notruf zu wählen. Und dann: Gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelder in Schlafräumen, Fluren und Rettungswegen sind entscheidend, außerdem sollten diese spätestens nach zehn Jahren erneuert werden. Ein geeigneter Feuerlöscher ist gesetzlich nicht vorgeschrieben aber empfehlenswert. Wichtig ist ebenso das grundlegendes Wissen, wie man kleine Brände sicher bekämpft – etwa einen Fettbrand in der Pfanne mit einem Deckel zu ersticken.
Zur Person:
Lina Diekmann arbeitet in der Brandschutzdienststelle des Donnersbergkreises und ist dort gemeinsam mit einem Kollegen für den vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutz zuständig. Der Aufgabenbereich umfasst die Begleitung von Bauvorhaben, die Prüfung von Nutzungsänderungen, regelmäßige Brandverhütungsschauen und die präventive Vorbereitung der Bevölkerung auf Ernstfälle.