Donnersbergkreis Leserbrief an die LOkalredaktion:

Wie ich den Beiträgen der RHEINPFALZ als lokalpolitisch interessierter Leser und aktiver Kommunalpolitiker entnehmen konnte, wird es in Gerbach am 27. Juli zu einer Wahlwiederholung für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen kommen. Den Grund dafür stellte die RHEINPFALZ wie folgt dar: Nach der Wahl ging eine Auszählgruppe mit den Stimmzetteln zur Ortsbürgermeister- und Gemeinderatswahl wegen des engen Wahllokals in einen anderen Raum. Dabei habe die Wahlhelfergruppe nur aus vier statt aus fünf vorgeschriebenen Personen bestanden. In einem Schreiben an die Einwohnerinnen und Einwohner „der Gemeinde Gerbach“, das ausweislich der Unterschrift von „den bisherigen Mitgliedern des Wahlausschusses der Gemeinde Gerbach“ stammt und das am 10. Juli allen Einwohnern zugestellt wurde, sprechen die Verfasser davon, dass es sich bei den beanstandeten Fehlern lediglich um Formfehler gehandelt habe, von einer Wahlmanipulation könne nicht ausgegangen werden. Auch in seiner Stellungnahme in der RHEINPFALZ spricht Ortsbürgermeister Klaus Hofmann von „so einer Sache“ und äußerte Unverständnis darüber, dass die Wahl hier nun wiederholt werden müsse. Als amtierender Ortsbürgermeister muss ich mich über diese Rechtsauffassung meines Amtsbruders und auch der Wahlausschussmitglieder wundern: Wie kann ich denn davon ausgehen, dass die Verlegung des Auszählungsortes, den der Wahlausschuss verbindlich festgelegt hat (und nur er könnte dies auch ändern, nicht die Wahlleitung, wie am Wahltag geschehen) eine Lappalie und eine bloße Formsache ist? Zwar behaupten die Verfasser in dem Schreiben an die Gerbacher Bürger, dass die Öffentlichkeit auch bei der Auszählung im Sitzungszimmer (also nicht im Wahllokal) jederzeit Zugang gehabt hätte, aber wie will sie das denn tun, wenn sie nichts davon weiß, weil es nicht in der Wahlbekanntmachung steht? Auch ein Aushang oder eine mündliche Information reichen hier nicht. Und selbst wenn man sich dazu entschließt, einen Teil der Stimmen woanders auszuzählen, so muss man es als politisch einfältig. wenn nicht dumm beschreiben, ausgerechnet die Stimmen separat auszuzählen, wo die Wahrscheinlichkeit des Eindrucks der Wahlmanipulation so stark gegeben ist wie bei der Bürgermeister- und Ortsgemeindewahl. Man hätte doch auch die Europa- und Bezirkstagswahl woanders auszählen können. Verschlimmert wird der Eindruck der Mauschelei nun dadurch, dass der einzige Gegenkandidat von Hofmann, Götz Klose, bei seinem Eintreffen am Wahllokal am Abend des 25. Mai mit den Worten abgespeist wurde, dass „die Auszählung im Wahllokal“ stattfinde, während sie tatsächlich woanders stattfand. Gerade hier hätten Wahlleitung und Wahlvorstand politisches Gespür beweisen können, indem sie Klose als Repräsentant der Öffentlichkeit mit einbinden. All dies hatten die Entscheidungsträger jedoch versäumt, stellten es aber in der Folge so dar, als wäre es ein reiner Formfehler, eine Lappalie gewesen, weshalb man nun die Wählerinnen und Wähler zu einem erneuten Wahlgang nötigen müsse. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Mit der korrekten Rechtsauffassung und grundlegendem politischen Gespür hätte es nicht zu einer Wiederholung kommen müssen. Die Äußerungen der handelnden Personen lassen indes jedoch den Versuch erkennen, diese Verantwortlichkeiten an den Herausforderer zu übertragen, was ich schlichtweg skandalös und in gewissem Sinn feige finde: Wenn ich als Verantwortlicher in der Kommunalpolitik einen Fehler mache, dann gehört es auch dazu, erstens zu diesem Fehler zu stehen und ihn zweitens nicht kleinzureden. Gesteigert wird das Ganze durch einen zweiten Brief, den die Bürger von Gerbach auch am 10. Juli erhalten haben: Hier äußern sich angeblich die ehemaligen Mitglieder des Gemeinderates Gerbach zu den Äußerungen von Klose in der RHEINPFALZ, dass die Fehler bei der Wahl auf den „üblichen Schlendrian in Gerbach“ zurückzuführen seien. Die Verfasser versuchen auf übelste, fast schon demagogische, Art und Weise den berechtigten Einwand von Götz Klose und seine ihm nach der Verfassung zustehende freie Wertäußerung über die politische Arbeit in Gerbach als moralisch nicht zu rechtfertigen darzustellen. Nachdem also nun keine rechtlichen Mittel gegen die Wahlwiederholung eingesetzt wurden, versuchen es die ehemaligen Gemeinderatsmitglieder mit solchen Methoden. Ein solches Verhalten finde ich weder persönlich nachvollziehbar noch für Mitglieder eines Gemeinderates angemessen. Man will scheinbar den Einwohnern suggerieren, dass der Herausforderer ungeeignet für das Amt des Bürgermeisters sei, obwohl man es selbst nicht hinkriegt, eine Kommunalwahl richtig zur organisieren Es hätte meiner Meinung nach dem Gemeinderat besser zu Gesicht gestanden, hier mit sachlichen Argumenten zu kommen als zu versuchen, den vermeintlichen Konkurrenten zu diskreditieren. Was man jetzt tut, ist, ihn anzuprangern. Man darf gespannt sein, welches der ehemaligen Gemeinderatsmitglieder in den neuen Wahlausschuss berufen wird und wie die Gerbacher an der Urne entscheiden.

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