Donnersberger Echo RHEINPFALZ Plus Artikel Kreisstraßen-Kampf und Fusions-Einsatz

91-132835482_fusion_kopie.jpg
Karikatur: Uwe Herrmann

Fragwürdig

„Wohlstand kommt auf guten Straßen“: Die Redewendung hat Ex-Landrat Winfried Werner gerne gebraucht, wenn im Kreis mal wieder eine frisch sanierte Strecke ihrer Bestimmung übergeben worden ist. Geht’s danach, lässt das vom Verwaltungsgericht 2010 verhängte, vom Land nun zunehmend stringenter angewandte „Alsheimer Urteil“ für die Prosperität des Kreises nichts Gutes erwarten. Denn dieses besagt unter anderem, dass die Kriterien einer Kreisstraße nur dann erfüllt sind, wenn die betroffenen Orte nicht über andere klassifizierte Straßen angebunden sind. Was in der Konsequenz bedeutet: Die jeweilige Verbindung wird abgestuft und in die Hände der zugehörigen Kommunen gelegt – sei es als (weiter zu benutzende) Gemeindestraße, sei es als (offiziell für den Durchfahrtsverkehr gesperrter) Wirtschaftsweg. Letzteres ist ja auf Ebene der Landesstraßen bereits mit der L 402 bei Würzweiler passiert: Weil die Appeltal-Gemeinde auch „obenherum“ über die L 400 erschlossen ist, hat man die „untere“ Strecke nun eingezogen – ob das mit Blick auf Topographie und Zustand der noch erhaltenen Straße die richtige Wahl ist, sei mal dahin gestellt.

Sicher: Ein Urteil ist nun mal ein Urteil, folglich vom Land und auf der nächsten Ebene von den Kreisen auch umzusetzen. Dennoch, das haben Landrat Rainer Guth und der zuständige Abteilungsleiter Matthias Nunheim diese Woche im Ausschuss Wirtschaft und Verkehr beziehungsweise im Kreisausschuss auch betont, versucht die Kreisbehörde in Gesprächen und Verhandlungen mit dem Land, um „ihre“ Straßen zu kämpfen. Was auch im Sinne der Bürger ist: Denn diese haben die Regelung in der Praxis auszubaden, besser gesagt auszufahren. Beispiel Börrstadt, das mit Breunigweiler und Sippersfeld im Osten der VG Winnweiler ein „magisches Dreieck“ bildet: Streng nach dem Urteil sind zwei der drei Strecken (Börrstadt–Sippersfeld und Börrstadt–Breunigweiler) als Kreisstraße überflüssig, weil jedes Dorf auch anders (jedoch über Umwege) erreichbar ist.

Gelingt es dem Kreis nicht, das Land von der Notwendigkeit wenigstens einer der beiden Verbindungen zu überzeugen, dann könnten diese nur erhalten werden, wenn fortan die Gemeinden für die Unterhaltung aufkommen – als wären die Kommunen finanziell nicht schon genug gebeutelt. Sollte es tatsächlich zur Abstufung kommen, will der Kreis wenigstens erreichen, dass die Braut vor der Hochzeit noch aufgehübscht, sprich die Straßen saniert werden. Aber auch das geht nur mit dem Segen – das heißt mit Zuschüssen – des Landes. Dieses spart durch das Urteil natürlich eine Menge Geld für die bislang von ihm geförderte Erneuerung von Kreisstraßen. Insgesamt bleibt jedenfalls der Eindruck, dass hier auf lange Sicht mal wieder eine Aufgabe auf die untere Ebene „abgedrückt“ wird.

Die Alternative: Man degradiert die bisherigen Kreisstraßen zu Wirtschaftswegen, wie das zumindest für einen Teilabschnitt der K 4 zwischen Winnweiler und Wingertsweilerhof geplant ist – womit die von Pendlern aus Richtung Gundersweiler/Rockenhausen durchaus rege genutzte Strecke in Zukunft für den Durchgangsverkehr nicht mehr zur Verfügung stünde. Der Umweg über die L 390 (Höringen/Leithöfe) kostet Zeit und Geld – auch der Klimawandel lässt grüßen. Sicher hängt dieser nicht primär mit dem Fortbestand der Kreisstraße 4 zusammen – aber angesichts der jüngsten Tendenzen werden schon bald wohl weitere Strecken „dran glauben“ müssen.

Dafür kann der Kreis nichts – und dieser wäre auch nicht in der Lage, eine notwendige Komplettsanierung der in katastrophalem Zustand befindlichen K 4 zu stemmen, wie Guth zurecht angeführt hat. Der Landrat hat ferner daran erinnert, dass etliche der heutigen Kreisstraßen vor Jahrzehnten aus ehemaligen und notdürftig aufpolierten Feldwegen entstanden sind. Was nichts daran ändert, dass sich nicht wenige von ihnen mit der Zeit zu gerne und viel befahrenen Verkehrstrassen entwickelt haben. Sie zu kappen, trägt nicht zu der oft von „oben“ beschworenen Stärkung des ländlichen Raumes bei.

Lobenswert

Ob die zum 1. Januar startende VG Nordpfälzer Land den ländlichen Raum, speziell den Donnersbergkreis stärken wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass mit dem Zusammenschluss der bisherigen Verbandsgemeinden Rockenhausen und Alsenz-Obermoschel ein imposantes Gebilde mit 36 Ortsgemeinden, zwei Städten, einer Fläche von 250 Quadratkilometern und 17.500 Einwohner entsteht. Dass sich verschiedene Seiten – allen voran das Land – während des rund zehnjährigen Fusionsprozesses nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben, steht außer Frage. Ebenso, dass nun alle Beteiligten in der Pflicht stehen, für die Bürger das Beste aus der historisch naheliegenden, dennoch längst nicht von allen gewünschten Verschmelzung zu machen.

Mit gutem Beispiel voran gehen hier die Verwaltungen in Alsenz und Rockenhausen. Deren Mitarbeiter leisten Schwerstarbeit, um die Zusammenführung – die mit etlichen räumlichen Veränderungen verbunden ist – zu organisieren. Dabei geht es nicht allein darum, Akten in Kisten zu packen und von A nach B zu schleppen: Vielmehr müssen die neu zusammengesetzten Abteilungen vorab Strategien für die künftige Zusammenarbeit entwickeln, Computersysteme sind zusammenzuführen, Beschäftigte müssen ihr Büro von Alsenz nach Rockenhausen oder umgekehrt verlagern, und, und, und.

Ganz nebenbei läuft das Alltagsgeschäft weiter – und am 2. Januar soll, ja muss die neue VG ihren Betrieb möglichst störungsfrei aufnehmen. Für die meisten Mitarbeiter fällt deshalb der Urlaub „zwischen den Jahren“ aus – dass sie dennoch, wie zu hören ist, die Fusion mit großem Engagement anpacken, dafür gebührt ihnen ein dickes Lob. Mit „Dienst nach Vorschrift“, die Behörden ja häufig unterstellt wird, hat das jedenfalls wenig zu tun. Ihnen (und natürlich allen Lesern) wünschen wir deshalb nun eines: ein entspanntes drittes Advents-Wochenende – möglichst ohne Umzugskisten.

Rainer Knoll

x