Donnersbergkreis
Kreishaushalt: Die letzte Hürde auf dem Weg zur Freigabe
Es sei „ein mühevoll erarbeiteter Beschluss“, sagte Landrat Rainer Guth in der Sitzung des Kreisausschusses über den Haushalt für das Jahr 2024. Und er war zum Zeitpunkt der Sitzung noch immer nicht in trockenen Tüchern. Zunächst war im vorigen Dezember auf Betreiben der Kreistagsfraktionen die Abstimmung über den Entwurf kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden: Die Mitglieder waren der Meinung, dass die Planung mit einem gewaltigen Minus von 17 Millionen Euro von der Landesbehörde ADD ohnehin abgeschmettert würde.
Im Januar haben sich dann Gut mit Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung in einer Klausurtagung getroffen, um an Stellschrauben zu drehen und weitere Einsparmöglichkeiten auszuloten. Zwar konnte das Minus dadurch erheblich reduziert werden – unter dem Strich blieb dennoch ein Loch von 10,4 Millionen Euro. Mit diesem hat der Kreistag das Zahlenwerk dann Ende Februar verabschiedet. Das Problem: Vor rund einem Jahr hat der rheinland-pfälzische Innenminister Ebling die Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes („PEK-RP“) – einen Beitritt hat der Kreistag ebenfalls im Februar beschlossen – an die Bedingung eines ausgeglichenen Haushalts geknüpft.
Ein Begriff mit 34 Buchstaben
Prompt hat den Kreis Ende März ein „Aufklärungsersuchen“ erreicht, in dem die ADD „aufgrund des defizitären Ergebnis- und Finanzhaushalts 2024 Bedenken wegen Rechtsverletzung geäußert“, heißt es in der Beschlussvorlage zur Sitzung. Kernforderung sei – der Begriff hat stolze 34(!) Buchstaben – die Einrichtung einer „Haushaltskonsolidierungskommission“. Deren Aufgabe sei „die Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen und weiteren Einsparpotenzialen“ sowie das Aufstellen eines entsprechenden Konzepts für die Folgejahre ab 2025. Sollte der Kreis diese Auflage erfüllen, habe die ADD die Genehmigung der Finanzplanung „baldmöglichst in Aussicht gestellt“.
Nun sei es zwar nicht so, dass „wir in der Vergangenheit im Blindflug durch die Haushalte geflogen sind“, verwies Guth darauf, dass es sich bei der genannten Klausur zu Beginn des Jahres im Grunde um ein Gremium dieser Art gehandelt habe. Und eine solche Kommission sei im Gemeindehaushaltsrecht nicht verankert. Aber „um der ADD ein entsprechendes Zeichen zu geben“, sollte nun auch formell die Gründung einer solchen Arbeitsgruppe beschlossen werden.
Arbeitsgruppe statt Ausschuss
Rudolf Jacob (CDU) regte die Bildung eines regulären Ausschusses an. Eine solche Entscheidung könne nur der Kreistag, nicht aber der Kreisausschuss treffen, erwiderte Guth: „Dann verlieren wir wieder Zeit bis zur Genehmigung.“ Deshalb schlug er die Einrichtung einer Kommission vor – dies werde in einigen anderen Landkreises bereits praktiziert, wie eine Umfrage von Büroleiterin Judith Schappert und André Schumacher von der Finanzabteilung ergeben hat. „Unter dem Strich haben die wenigstens Ausschüsse gebildet, die meisten haben die Form der Arbeitsgruppe gewählt“, sagte Schumacher. Letztere sei unverbindlicher und gebe lediglich Empfehlungen an die Gremien mit Entscheidungsbefugnissen ab.
Bezüglich der Besetzung der Kommission hielt Guth zunächst eine Anlehnung an die Haushaltsklausur für sinnvoll: maximal je zwei Vertreter pro Kreistagsfraktion, dazu Verwaltungsmitarbeiter und der Landrat als Vorsitzender. Jacob gab zu bedenken, dass dieses Treffen im Januar „mit heißer Nadel“ gestrickt worden sei. Naheliegender fand er, die Gruppe entsprechend den Kräfteverhältnissen im Kreistag zu bilden. Die paritätische Variante konnte schließlich auch der Landrat nachvollziehen – ferner sollten die Teilnehmer „in einer Verbindlichkeit samt Einladungen und Fristen definiert werden“.
Erste Sitzung nach den Wahlen
Michael Cullmann (SPD) plädierte dafür – „da der Landrat ja üblicherweise den Vorschlag des Haushalts hat“ –, den Vorsitzenden analog zum Rechnungsprüfungsausschuss aus der Mitte des Gremiums zu wählen. Eine Sichtweise, der sich Jacob durchaus anschließen konnte und die auch Guth für denkbar hielt. Das und weitere Details – unter anderem der Beschluss einer Geschäftsordnung – sollen dann in der konstituierenden Sitzung entschieden werden.
Diese wird allerdings erst nach den Kommunalwahlen im Juni stattfinden. Denn Schappert verwies darauf, dass die Kommission erst für die Erstellung des Haushalts 2025 benötigt werde. In diesem Zusammenhang betonte Jacob, dass die Arbeitsgruppe „von den Abläufen her zum richtigen Zeitpunkt eingebunden wird“. Dieser sei seiner Ansicht nach, „sobald die Mittelanmeldungen aus den Abteilungen erfolgt und vom Landrat vorgeprüft sind – und nicht erst nach Vorlage eines fertigen Haushalts, wie das dieses Jahr der Fall gewesen ist“.
Der Ausschuss hat einstimmig die Bildung der Kommission beschlossen, die ADD umgehend den Haushalt genehmigt. Ein steiniger Weg ...